EU-weite Strategische Innovationsagenda des EIT

Die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts legt die Prioritäten des Instituts für den Zeitraum 2014 bis 2020 fest sowie dessen Arbeitsweise mit Hinblick auf seinen Beitrag zu einem innovativeren Europa.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1312/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT): der Beitrag des EIT zu einem innovativeren Europa.

ZUSAMMENFASSUNG

Die Strategische Innovationsagenda (SIA) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) mit Sitz in Budapest legt die prioritären Bereiche und die langfristige Strategie des vorgenannten Instituts fest. Sie enthält zudem eine Bewertung der ökonomischen Auswirkungen und der Fähigkeit des EIT zur Erzeugung eines optimalen innovationsrelevanten zusätzlichen Nutzens.

Der Schwerpunkt der SIA liegt auf den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities - KIC). Seit 2010 wurden drei KIC eingerichtet, und zwar in den Bereichen nachhaltige Energie (KIC InnoEnergy), Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (ClimateKIC) und künftige Informations- und Kommunikationsgesellschaft (EIT ICT Labs).

Die wichtigsten Leitaktionen der SIA

Konsolidierung und Förderung des Wachstums und der Wirkung der bestehenden KIC: Das EIT soll die KIC dazu anregen, ein größeres Spektrum an Bildungs- und Fortbildungsaktivitäten und entsprechende Beratung anzubieten; es soll zudem die Existenz dieser Angebote stärker ins Bewusstsein rufen. Es soll ein Peer-Review-System für Qualifikationen mit dem EIT-Gütesiegel eingerichtet werden.

Gründung neuer KIC: Das EIT wird folgende Aufrufe für fünf neue KIC veröffentlichen:

Die Ziele der weiteren vorgeschlagenen SIA-Aktionen sind

Finanzbedarf des EIT für den Zeitraum 2014-2020

Rund 1 695 Mio. EUR (62,5 % des Gesamthaushalts des EIT) sind für die 2009 benannten und bereits operationellen KIC vorgesehen; 542 Mio. EUR (20 %) sind für die zweite Welle von KIC vorgesehen, 249 Mio. EUR (9,2 %) für die dritte Welle und 35 Mio. EUR (1,3 %) für die letzte Welle.

Somit ist in der Haushaltsplanung des EIT für die KIC im Zeitraum 2014-2020 ein Betrag in Höhe von 2,5 Mrd. EUR vorgesehen (93 % des Gesamthaushalts des EIT für den Zeitraum 2014-2020). Es wird davon ausgegangen, dass die KIC - durch den starken Hebelungseffekt des EIT - weitere 7,5 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Mitteln mobilisieren.

Das EIT wird Verbreitungs- und Informationsaktivitäten durchführen und Unterstützung der regionalen Innovationsstrategien (RIS) bieten. Das Institut wird ferner einen Beitrag zum EU-Programm Horizont 2020 leisten, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche Herausforderungen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss Nr. 1312/2013/EU

23.12.2013

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ABl. L 347 vom 20.12.2013

04.07.2014