Kernwaffen – Stärkung der Überwachung und Verifikation

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2012/699/GASP des Rates – Unterstützung für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er trat am 13. November 2012 in Kraft.

HINTERGRUND

Der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen wurde zwischen 1994 und 1996 ausgehandelt und wurde seitdem von 163 Ländern ratifiziert. Allerdings müssen entscheidende Atomländer wie die USA und China den Vertrag noch ratifizieren, und verhindern damit sein Inkrafttreten. Solange dies nicht der Fall ist, hilft die CTBTO-Vorbereitungskommission dabei, den Vertrag aufzusetzen und sein Verifikationsregime vorzubereiten.

SCHLÜSSELBEGRIFF

* Das Verifikationsregime des CTBT soll jede Nuklearexplosion auf der Erde erkennen. Es nutzt ein Internationales Überwachungssystem und vier Verifikationstechnologien, um die Einhaltung des Vertrags, der jegliche Nuklearexplosionen auf dem Planeten verbietet, in den Ländern zu überwachen.

RECHTSAKT

Beschluss 2012/699/GASP des Rates vom 13. November 2012 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 314 vom 14.11.2012, S. 27–39)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2012/699/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2014/861/GASP des Rates vom 1. Dezember 2014 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 346 vom 2.12.2014, S. 35)

Letzte Aktualisierung: 20.01.2016