Europäische Verteidigungsagentur

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2015/1835 – Rechtsstellung, Sitz und Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

In diesem Beschluss werden die Vorschriften in Bezug auf die Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) festgelegt und so ein rechtlicher und institutioneller Rahmen geschaffen, um es den EU-Ländern zu ermöglichen, hinsichtlich der Entwicklung militärischer Fähigkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und insbesondere der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zusammenzuarbeiten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Aufgaben der EDA bestehen darin:

Verwaltung der EDA:

Finanzierung:

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 13. Oktober 2015 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die EDA wurde 2004 eingerichtet. Seitdem wurden im Hinblick auf ihre Rechtsstellung, ihren Sitz und ihre Funktionsweise einige Änderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden in diesem Beschluss konsolidiert.

RECHTSAKT

Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates vom 12. Oktober 2015 über die Rechtsstellung, den Sitz und die Funktionsweise der Europäischen Verteidigungsagentur (ABl. L 266 vom 13.10.2015, S. 55-74)

Letzte Aktualisierung: 15.02.2016