Konzessionsverträge in der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie legt die Vorschriften der Europäischen Union (EU) für die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber im Versorgungssektor im Wege von Konzessionen (d. h. des Rechts zum Betrieb einer Infrastruktur, beispielsweise einer Straße, oder eines Dienstes, beispielsweise einer Buslinie) fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Diese Richtlinie musste bis spätestens zum von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom , S. 1–64).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/23/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung