Konzessionsverträge in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie legt die Vorschriften der Europäischen Union (EU) für die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber im Versorgungssektor mittels einer Konzession (d. h. des Rechts zum Betrieb einer Infrastruktur, beispielsweise einer Straße, oder eines Dienstes, beispielsweise einer Buslinie) fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 17. April 2014 in Kraft getreten und musste bis spätestens zum 18. April 2016 von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1-64).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/23/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 08.12.2023