Vergleichbare und übersichtliche Unternehmensabschlüsse in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie zielt auf Folgendes ab:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Für Unternehmensgruppen (bestehend aus Mutter- und Tochterunternehmen) unterschiedlicher Größe legt die Richtlinie ähnliche Regeln fest.

Aufhebung

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Aufgrund des Querverweises, der durch die Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 in die Richtlinie 2004/109/EG aufgenommen wurde, gelten diese Vorschriften auch für EU- und Nicht-EU-Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf EU-regulierten Märkten zugelassen sind.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Anhang. Zusatzinformationen zu den Informationen, die im Unternehmensabschluss enthalten sind. Diese Informationen werden im Interesse der Klarheit bereitgestellt und umfassen zum Beispiel Rechnungslegungsmethoden, die eingesetzt werden, um Transaktionen und Einzelheiten zu Pensionsplänen zu erfassen und auszuweisen.
Primärwälder. Natürlich regenerierte Wälder mit einheimischen Arten, in denen es keine deutlich sichtbaren Anzeichen für menschliche Eingriffe gibt und die ökologischen Prozesse nicht wesentlich gestört sind.
Firmeneigene Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen, das entweder einem Finanzunternehmen, das kein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ist, oder einer Gruppe von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen oder einem Nicht-Finanzunternehmen gehört und dessen Zweck es ist, ausschließlich die Risiken des oder der Unternehmen, denen es angehört, oder eines oder mehrerer Unternehmen der Gruppe, der es angehört, zu versichern.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19-76).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2013/34/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (ABl. L 330 vom 15.11.2014, S. 1-9).

Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 87-107).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 20.11.2023