Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
Sie ist am in Kraft getreten, ausgenommen die Artikel, mit denen der Kommission die Befugnis übertragen wird, delegierte Rechtsakte zu erlassen, die bereits seit dem in Kraft sind.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 346/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (ABl. L 115 vom , S. 18-38).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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