Einlagensicherungssysteme

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme zum Schutz der Einleger von Kreditinstituten

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie soll Einleger aller Kreditinstitute schützen sowie die Stabilität des Bankensystems in der Europäischen Union (EU) als Ganzes schützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Abdeckungsgrad

Leistungsberechtigte dieser Einlagensicherung

Erstattung

Finanzierung von Einlagensicherungssystemen

Verwendung der Mittel

Informationen für den Einleger

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die EU-Länder mussten sie bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl L 173 vom 12.6.2014, S. 149-178)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/49/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 21.11.2016