Entgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Diese Verordnung legt Obergrenzen für Interbankenentgelte fest. Sie erhöht die Transparenz hinsichtlich der Entgelte – so ist den Händlern die Höhe der Entgelte bereits bekannt, wenn sie die Zahlungskarten akzeptieren. Sie fördert den Wettbewerb, indem sie Verbrauchern mehr und bessere Auswahlmöglichkeiten aus verschiedenen Arten von Zahlungskarten und Dienstleistern bietet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Kernpunkte der Verordnung sind Folgende:

Die Verordnung ist Teil eines Pakets, das auch die überarbeitete Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) umfasst, über die im Mai 2015 eine politische Einigung erzielt wurde. Das Paket hat die Förderung des digitalen Binnenmarktes durch sicherere und kostengünstigere Zahlungsvorgänge zum Ziel und ebnet den Weg für innovative Zahlungstechnologien.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 8. Juni 2015 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1-15)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2018/72 der Kommission vom 4. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen zu erfüllenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anwendung von Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit hinsichtlich Rechnungslegung, Organisation und Entscheidungsverfahren (ABl. L 13 vom 18.1.2018, S. 1-7)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35-127)

Letzte Aktualisierung: 30.08.2018