Dividendenpolitik der Banken – Empfehlung der EZB
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DAS ZIEL DIESER EMPFEHLUNG?
Dies ist eine Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Dividendenpolitik der Banken. Durch sie soll sichergestellt werden, dass Banken den Kapitalbedarf auch nach der Auszahlung von Dividenden decken können.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Banken sollen eine konservative und vorsichtige Ausschüttungspolitik verfolgen. So soll gewährleistet werden, dass sie nach der Ausschüttung die geltenden Kapitalanforderungen erfüllen können.
Die Kapitalanforderungen sind:
Diese Anforderungen sollten sowohl auf konsolidierter Gruppenebene sowie auf Einzelbasis erfüllt werden, es sei denn, auf die Anforderungen für Letztere wurde verzichtet.
Banken, die die Kapitalanforderungen erfüllen, und ihre „vollständig umgesetzten“ Quoten zum 31. Dezember 2015 bereits erreicht haben, sollten ihre Dividenden konservativ ausschütten, um ihnen zu ermöglichen, selbst bei einer Verschlechterung der Wirtschafts- und Finanzlage weiterhin alle Anforderungen zu erfüllen.
Banken, die die Kapitalanforderungen erfüllen, jedoch ihre vollständig umgesetzten Quoten zum 31. Dezember 2015 nicht erreicht haben, sollten ihre Dividenden konservativ ausschütten, um ihnen zu ermöglichen, selbst bei einer Verschlechterung der Wirtschafts- und Finanzlage weiterhin alle Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus sollten sie Dividenden grundsätzlich nur insoweit ausschütten, als eine lineare Entwicklung zu ihren „vollständig umgesetzten“ Kapitalanforderungen innerhalb von vier Jahren gesichert ist.
Banken, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, sollten keinerlei Dividenden ausschütten.
HINTERGRUND
Banken müssen bestimmte Kapitalanforderungen und Puffer erfüllen. Das schwierige makroökonomische und finanzielle Umfeld übt Druck auf die Ertragslage der Banken und auf ihre Fähigkeit zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis aus.
Die EZB empfiehlt, dass Banken eine Ausschüttungspolitik anwenden, die es ihnen ermöglicht, auch nach der Ausschüttung von Dividenden ihre Kapitalanforderungen zu erfüllen.
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
vollständig umgesetzt: die anzuwendenden Quoten und Puffer, wie sie nach Ablauf der Übergangsbestimmungen ab dem entsprechenden Zeitpunkt des Abschlusses der Einführung berechnet werden (aufgeführt in Titel XI der Richtlinie 2013/36/EU und Teil 10 derVerordnung (EU) Nr. 525/2013).
HAUPTDOKUMENT
Empfehlung EZB/2015/49 der Europäischen Zentralbank vom 17. Dezember 2015 zur Politik bezüglich der Dividendenausschüttung (ABl. C 438 vom 30.12.2015, S. 1-3)
ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L176, vom 27.6.2013, S. 1-337)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Version hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung) (EZB/2014/17) (ABl. L 141 vom 14.5.2014, S. 1-50)
Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338-436)
Siehe konsolidierte Version.
Letzte Aktualisierung: 29.08.2016