Kraft- und Brennstoffe – Verringerung des Schwefelgehalts

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2016/802 – Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe

WAS IST DAS ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

In dieser Richtlinie werden Grenzwerte für den Schwefelgehalt von folgenden Kraft- und Brennstoffen festgelegt:

Schweröl und Gasöl

Schiffskraftstoffe

Durchführung

Wissenschaftlicher und technischer Fortschritt

Der Europäischen Kommission wird die Befugnis übertragen, nach Konsultation eines Ausschusses von Vertretern der EU-Länder delegierte Rechtsakte zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu erlassen, um die entsprechenden Emissionswerte sowie die Kriterien für die Verwendung von emissionsmindernden Verfahren zu ändern.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Richtlinie (EU) 2016/802 ist die kodifizierte Fassung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates und ihrer nachfolgenden Änderungen. Sie ist am 10. Juni 2016 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

emissionsminderndes Verfahren: eine Alternative zum Einsatz schwefelarmer Schiffskraftstoffe, darunter alle zum Einbau in ein Schiff bestimmten Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen oder Geräte oder anderen Verfahren oder Einhaltungsverfahren. Das emissionsmindernde Verfahren muss die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, indem seine Wirksamkeit verifizierbar und quantifizierbar ist und durchgesetzt werden kann.

Tanklieferscheine: Dokumente, die ein Lieferant dem Kunden als Nachweis ausstellt, dass der Kraftstoff geliefert wurde.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 58-78)

Letzte Aktualisierung: 27.02.2017