Ausrüstung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zur besseren Wahrnehmung ihrer Rechte im EU-Binnenmarkt

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2013) 636 final) – Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt ausrüsten

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie legt praktische Maßnahmen dar, die von der Europäischen Kommission und den Ländern der Europäischen Union (EU) getroffen werden sollten, damit die Öffentlichkeit mehr und bessere Informationen über ihre EU-Rechte erhält, besonders darüber, wie diese Rechte auf nationaler Ebene und in anderen EU-Ländern wirksam wahrgenommen werden können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Kommission schlägt drei Maßnahmenpakete vor, die durch die Kommission bzw. die EU-Länder umzusetzen sind:

Die Kommission plant eine Reihe an Maßnahmen zur Verbesserung des Portals, u. a.:

Die EU-Länder werden ersucht,

Die Kommission plant Folgendes:

Die Kommission beabsichtigt,

Die EU-Länder werden ersucht,

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen besser für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt ausrüsten: Aktionsplan zur Verbesserung und Weiterentwicklung von Ihr Europa in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten (COM(2013) 636 final vom 17.9.2013)

Letzte Aktualisierung: 11.04.2017