Das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung werden Vorschriften für die Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU-Länder in binnenmarktbezogenen Politikbereichen festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die größten Vorteile für die Öffentlichkeit

Durch die Beschleunigung von Abläufen und die Verbesserung der Kommunikation zwischen öffentlichen Einrichtungen trägt das IMI zur Reduzierung der durch Verzögerungen verursachten Kosten bei und gibt Behörden die Möglichkeit, Einzelpersonen und Unternehmen einen besseren Service zu bieten. Dadurch ist das IMI ein Instrument, das Einzelpersonen und Unternehmen indirekt dabei unterstützt, das meiste aus den Möglichkeiten des EU-Binnenmarkts zu machen.

Bereiche, in denen das IMI eingesetzt wird

Hauptfunktionen

Das IMI bietet die folgenden Hauptfunktionen:

Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1024/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 wurde geändert, um zu ermöglichen, dass IMI für Folgendes genutzt werden kann:

Mit der Verordnung (EU) 2020/1055 wird der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 geändert und die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 über Betriebsvorschriften für Unternehmen im Güter- und Personenkraftverkehr (siehe Zusammenfassung) der Liste der EU-Rechtsakte hinzugefügt, die mittels des IMI umgesetzt werden.

Durchführungsrechtsakte

Die Kommission hat die folgenden Durchführungsrechtsakte erlassen:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 ist am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“) (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 1-11)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2020/1055 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 17-32)

Richtlinie (EU) 2020/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 zur Festlegung besonderer Regeln im Zusammenhang mit der Richtlinie 96/71/EG und der Richtlinie 2014/67/EU für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 249 vom 31.7.2020, S. 49-65)

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2212 der Kommission vom 20. Dezember 2019 über ein Pilotprojekt zur Umsetzung bestimmter in der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden enthaltener Bestimmungen zur Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (ABl. L 332 vom 23.12.2019, S. 159-162)

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1253 der Kommission vom 22. Juli 2019 über ein Pilotprojekt zur Umsetzung der die Verwaltungszusammenarbeit betreffenden Bestimmungen der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (ABl. L 195 vom 23.7.2019, S. 40-42)

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/743 der Kommission vom 16. Mai 2018 über ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (ABl. L 123 vom 18.5.2018, S. 115-118)

Durchführungsbeschluss 2014/89/EU der Kommission vom 14. Februar 2014 für ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (ABl. L 45 vom 15.2.2014, S. 36-39)

Letzte Aktualisierung: 16.10.2020