EU-Justizpolitik: das künftige Vorgehen

In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission) werden die politischen Prioritäten festgelegt, die angegangen werden sollten, damit bis 2020 weitere Fortschritte in Richtung eines gemeinsamen Europäischen Rechtsraums erzielt werden können, der auf Vertrauen, Mobilität und Wachstum ausgerichtet ist.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union (COM(2014) 144 final vom 11.3.2014)

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission) werden die politischen Prioritäten festgelegt, die angegangen werden sollten, damit bis 2020 weitere Fortschritte in Richtung eines gemeinsamen Europäischen Rechtsraums erzielt werden können, der auf Vertrauen, Mobilität und Wachstum ausgerichtet ist.

ZENTRALE INHALTE

Die Justizpolitik der Europäischen Union muss sicherstellen, dass die Vorteile eines gemeinsamen Europäischen Rechtsraums, der vertrauenswürdig ist und reibungslos funktioniert, Einzelpersonen und Unternehmen tatsächlich zugutekommen.

Diese Mitteilung stellt die Vision der Europäischen Kommission für die Zukunft der EU-Justizpolitik in Form einer EU-Justizagenda für 2020 vor.

Vertrauen, Mobilität und Wachstum: Drei wichtige Herausforderungen müssen bewältigt werden, um einen gemeinsamen Europäischen Rechtsraum bis 2020 zu erschaffen:

EU-Justizagenda für 2020

Die Europäische Kommission beabsichtigt, diese Herausforderungen durch folgende Methoden oder eine Kombination daraus anzugehen:

Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite der Generaldirektion Justiz oder der Effective-Justice Nachrichtenseite der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie der dienstlichen Mitteilung der Europäischen Kommission über die zukünftigen Agenden in den Bereichen Justiz und Inneres.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Auszug aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung vom 26.-27. Juni 2014) betreffend den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und einige damit zusammenhängende Querschnittsthemen (ABl. C 240 vom 24.7.2014, S. 13-15)

Letzte Aktualisierung: 26.12.2014