Förderung von Videokonferenzen zwischen EU-Ländern im Bereich der Justiz
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Empfehlungen des Rates – bewährte Vorgehensweisen für grenzüberschreitende Videokonferenzen im Bereich der Justiz
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNGEN?
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Sie legen die Vorteile von Videokonferenzen als Instrument zur Erleichterung von Rechtsverfahren, an denen mehrere EU-Länder beteiligt sind, dar und enthalten Vorschläge zu deren Verbesserung.
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Sie sind mit der EU-Politik für die E-Justiz und insbesondere der europäischen Strategie und dem europäischen Aktionsplan für die E-Justiz 2014-18 verknüpft.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Videokonferenzen bieten folgende Vorteile:
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mehr Flexibilität für Gerichte und Staatsanwaltschaften, wenn es darum geht, Aussagen von Zeugen und Opfern einzuholen, Gutachten von Sachverständigen zu hören und Einlassungen von Verdächtigten und Beschuldigten aufzunehmen;
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verringerte Stressbelastung für schutzbedürftige Zeugen wie beispielsweise Kinder;
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keine Reisewege für Opfer, Zeugen oder Sachverständige aus anderen EU-Ländern, die zu hören sind;
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Gewährung unmittelbarer und wirksamer Schutzrechte wie das Recht auf Dolmetschleistungen, das Recht auf Belehrung, Zugang zu einem Rechtsbeistand, wenn der Verdächtige an einem weit entfernten Ort festgenommen wird;
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geringere Kosten und höhere Sicherheit, insbesondere dadurch, dass sich die Verbringung festgenommener Personen vermeiden lässt.
Möglichkeiten zur Verbesserung
Die Empfehlungen zeigen jedoch auch verschiedene Bereiche auf, in denen für Videokonferenzen zwischen den Behörden unterschiedlicher EU-Länder Raum für Verbesserungen besteht:
Empfehlungen
Die EU-Länder werden aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa:
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die Einführung einer nationalen Kontaktstelle oder mehrerer nationaler Kontaktstellen für Videokonferenzen;
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gegebenenfalls die Vereinbarung einer gemeinsamen Sprache für Videokonferenzen zusammen mit angemessenen Übersetzungs- und Dolmetschdiensten;
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Anbieten von Schulungen für potenzielle Nutzer, einschließlich Richtern und Staatsanwälten;
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die Erstellung praktischer Leitlinien zu den technischen Standards für die Nutzer und das Personal, das die technische Planung durchführt und Unterstützung leistet;
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die Durchführung von Praxistests zur Verbesserung der Interoperabilität mit den Systemen anderer EU-Länder.
Die Gruppe „E-Recht“ (E-Justiz) wird ersucht:
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nach Möglichkeiten für ein koordiniertes Konzept für die Zusammenarbeit im Bereich der Videokonferenzen mit Drittstaaten zu suchen, um dadurch die Einzelkontakte, die die EU-Länder bereits unterhalten, zu ergänzen;
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ein Netz der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern einzurichten, um Erfahrungen und bewährte Vorgehensweisen in Bezug auf Videokonferenzen, einschließlich Schulung, auszutauschen;
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anzugeben, welche Vorkehrungen getroffen werden sollten, damit die Verfahrensgarantien bei der Ausübung der Verteidigungsrechte gewahrt werden.
Die Kommission sollte:
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den Schlussbericht der Expertengruppe zu grenzüberschreitenden Videokonferenzen auf dem Europäischen Justizportal veröffentlichen;
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finanzielle Unterstützung leisten, um die grenzüberschreitende Interoperabilität von Videokonferenzeinrichtungen in allen EU-Ländern sicherzustellen.
HINTERGRUND
Europäisches Justizportal
RECHTSAKT
Empfehlungen des Rates – „Förderung des Einsatzes grenzüberschreitender Videokonferenzen im Bereich der Justiz in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene und Austausch entsprechender bewährter Vorgehensweisen“ (ABl. C 250 vom 31.7.2015, S. 1-5)
Letzte Aktualisierung: 20.01.2016