Strafverfahren – Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die wichtigsten Elemente der Richtlinie sind das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand und das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand für Kinder. Die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand ist vorgeschrieben, wenn Kinder vor Gericht gebracht werden, um über Untersuchungshaft zu entscheiden, und wenn sie sich in Haft befinden. Ein Kind, das während einer Gerichtsverhandlung nicht durch einen Rechtsbeistand unterstützt wurde, kann nicht zu Gefängnishaft verurteilt werden.

Die EU-Länder stellen sicher, dass Freiheitsentzug, insbesondere Haft, bei Kindern nur als letztes Mittel und für den kürzesten angemessenen Zeitraum eingesetzt wird. Inhaftierte Kinder werden von Erwachsenen getrennt untergebracht, es sei denn, dem Kindeswohl entspricht etwas anderes.

Die Richtlinie umfasst weitere Verfahrensgarantien für Kinder, z. B. das Recht:

Richter, Staatsanwälte und sonstige Fachkräfte, die Fälle mit Beteiligung von Kindern bearbeiten, benötigen eine besondere Sachkunde in diesem Bereich oder wirksamen Zugang zu spezifischen Schulungen.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht in den EU-Ländern muss bis erfolgen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Verfahrensgarantien: in diesem Fall Maßnahmen, die sicherstellen, dass Kinder die notwendigen Informationen erhalten, um zu verstehen, wie das Verfahren abläuft und ihre Rechtsansprüche aussehen.
  2. Kinder: Menschen im Alter unter 18 Jahren.
  3. Wirksamer Rechtsbehelf: die Mittel, mit denen ein Gericht das Recht durchsetzt, eine Strafe verhängt oder einen anderen Gerichtsbeschluss trifft, um seinen Standpunkt durchzusetzen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom , S. 1-20)

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