Asylverfahren in der Europäischen Union (bis 2026)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2013/32/EU – gemeinsame Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Wer ist betroffen?

Diese Richtlinie gilt für alle Anträge auf internationalen Schutz, die in den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und des Vereinigten Königreichs*), einschließlich an der Grenze, in den Hoheitsgewässern oder in den Transitzonen, gestellt werden.

Wie?

Grundlegende Garantien

Prüfungsverfahren

Bevor die zuständigen Behörden eine Entscheidung treffen, haben Antragsteller das Recht auf eine persönliche Anhörung, in der sie die Gelegenheit haben, die vollständigen Gründe für ihren Antrag darzulegen. Die anhörende Person muss befähigt sein, die persönlichen Umstände des Antragstellers sowie die allgemeine Situation zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Informationen über einzelne Anträge vertraulich behandelt werden.

Besondere Garantien für schutzbedürftige Personen

Vermeidung von Folgeanträgen

Die Mitgliedstaaten haben neue Möglichkeiten bei der Bearbeitung von wiederholten Anträgen derselben Person. Personen, die keinen Schutz benötigen, können nicht mehr durch wiederholte Anträge verhindern, in ihr Land zurückzukehren.

Aufhebung

Durch die Verordnung (EU) 2024/1348 (siehe Zusammenfassung) wird Richtlinie 2013/32/EU ab dem aufgehoben und ersetzt.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Bestimmungen des Artikels 31, die bis umgesetzt werden mussten.

Richtlinie 2013/32/EU ändert und ersetzt Richtlinie 2005/85/EG.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180 vom , S. 60-95).

* Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und wurde zum 1. Februar 2020 zu einem Drittland (Nicht-EU-Land).

Letzte Aktualisierung: