Fälschung und Betrug – Abkommen zwischen Europol und der Europäischen Zentralbank

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Abkommen zwischen dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Europäischen Zentralbank (EZB)

WAS IST DER ZWECK DIESES ABKOMMENS?

Das Abkommen enthält Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) im Bereich der Bekämpfung der Fälschung des Euro. Mit dem Abkommen wird diese Zusammenarbeit zudem ausgeweitet auf:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zusammenarbeit zwischen der EZB und Europol

Diese Zusammenarbeit betrifft

Beratung und Informationsaustausch

Die EZB und Europol vereinbaren,

Datenbank des Falschgeldüberwachungssystems (FGÜS)

WANN TRITT DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Seit 2001 arbeiten die EZB und Europol bei der Bekämpfung der Fälschung des Euro eng zusammen. Mit Unterzeichnung dieses Abkommens im Jahr 2014 vereinbarten die Organisationen, diese Zusammenarbeit in Bezug auf Betrug im Zusammenhang mit Zahlungsverkehrssystemen und Fälschungen im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln auszuweiten.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Abkommen zwischen dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und der Europäischen Zentralbank (EZB) (ABl. C 123 vom 17.4.2015, S. 1-5)

Letzte Aktualisierung: 14.11.2016