Recycling von Schiffen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung über das Recycling von Schiffen und die Entfernung der gefährlichen Abfälle, die sie enthalten, sollen Unfälle, Verletzungen und andere Schäden für Mensch und Umwelt verhindert, verringert bzw. minimiert werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 31. Dezember 2014 in Kraft getreten. Einige Vorschriften gelten jedoch erst ab 31. Dezember 2020.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1-20)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2018/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und der Richtlinien 94/63/EG und 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 86/278/EWG und 87/217/EWG des Rates in Bezug auf Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet der Umweltberichterstattung und zur Aufhebung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 155-161)

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119-128)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2014/241/EU des Rates vom 14. April 2014 über die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen durch die Mitgliedstaaten bzw. den Beitritt der Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen im Interesse der Europäischen Union (ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 45-46)

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023