Reduzierung der vom Menschen verursachten Treibhausgase (fluorierte Gase)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung:

Sie legt außerdem die folgenden Bedingungen fest:

Zertifizierungs- und Ausbildungsprogramme

Verbote von Produkten, die F-Gase enthalten

Jahresgrenzwerte für HFKW

Berichterstattung

Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls

Aufhebung

Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wird mit Wirkung vom durch die Verordnung (EU) 2024/573 aufgehoben (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. HFKW. Werden als Kühlmittel, Reinigungslösungen und Schaumtreibmittel (wie z. B. in Feuerlöschern) eingesetzt.
  2. FKW. Werden bei der Herstellung von Halbleitern, als Reinigungslösungen und Schaumtreibmittel eingesetzt.
  3. SF6. Werden in Hochspannungseinrichtungen und bei der Magnesiumproduktion eingesetzt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom , S. 195-230).

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