IAO-Protokoll zur Zwangsarbeit: Ratifizierung durch die EU-Länder

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Zwangsarbeit ist Arbeit, die unfreiwillig und unter Zwang ausgeführt wird. Sie wird seit dem bedeutenden und richtungsweisenden Übereinkommen Nr. 29 der IAO über Zwangsarbeit, das 1930 angenommen wurde, allgemein als Straftat anerkannt.

Die IAO schätzt jedoch, dass weltweit rund 20,9 Millionen Menschen nach wie vor Opfer von Zwangsarbeit sind. Die überwiegende Mehrheit davon findet im privaten Sektor statt, insbesondere in Form von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Das Protokoll und die Empfehlung zur Zwangs- oder Pflichtarbeit, die 2014 von der IAO angenommen wurden, haben zum Ziel, die internationale Bekämpfung aller Formen der Zwangsarbeit zu verschärfen.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

Die Beschlüsse sind am 12. November 2015 in Kraft getreten. Die EU-Länder sollten die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Urkunden zur Ratifizierung bis 31. Dezember 2016 zu hinterlegen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen

RECHTSAKTE

Beschluss (EU) 2015/2037 des Rates vom 10. November 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der Sozialpolitik im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (ABl. L 298 vom 14.11.2015, S. 23-24)

Beschluss (EU) 2015/2071 des Rates vom 10. November 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich der Artikel 1 bis 4 des Protokolls im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (ABl. L 301 vom 18.11.2015, S. 47-48)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930

Letzte Aktualisierung: 17.03.2016