Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung – die Rolle des Jugendsektors

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen – die Rolle des Jugendsektors bei einem integrierten und bereichsübergreifenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung junger Menschen

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Sie unterstreichen die Bedeutung der Jugendarbeit*, freiwilliger und kultureller Tätigkeiten und Sport, um junge Menschen zu erreichen, die sich ausgegrenzt fühlen oder ausgegrenzt werden und für eine gewalttätige Radikalisierung anfällig sein könnten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In den Schlussfolgerungen werden die EU-Länder aufgefordert, u. a. folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Die EU-Länder und die Europäische Kommission werden um Folgendes ersucht:

Die Kommission wird ersucht:

HINTERGRUND

Die jüngsten Terroranschläge in mehreren EU-Ländern sowie die Zunahme von Hetze, Hassverbrechen, Propaganda und gewaltbereiter Fremdenfeindlichkeit zeigen, dass dringend alle Sektoren der Gesellschaft, auch der Jugendsektor, jeweils einen Beitrag dazu leisten müssen, in Gewaltbereitschaft mündende Radikalisierung zu bekämpfen und die soziale Stabilität sowie ein positives und sicheres Umfeld für das Heranwachsen aufrechtzuerhalten.

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Jugendarbeit: Jugendarbeit umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten (z. B. soziale, kulturelle, erzieherische, sportliche und politische Tätigkeiten), die mit, durch und für junge Menschen mithilfe nichtformalen und informellen Lernens durchgeführt werden.
Gegendiskurse: direkte oder indirekte Kommunikationstätigkeiten online oder offline gegen extremistische Diskurse, einschließlich der Gegenbeweise, die sich auf Fakten stützen.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Rolle des Jugendsektors bei einem integrierten und bereichsübergreifenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung junger Menschen (ABl. C 213 vom 14.6.2016, S. 1-5)

Letzte Aktualisierung: 28.11.2016