Finanzieller Beistand für Irland

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsbeschluss 2011/77/EU – finanzieller Beistand der EU für Irland

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wurde ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm für Irland genehmigt. Dieses umfasste ein Finanzpaket bestehend aus Darlehen von bis zu 85 Milliarden Euro, die von einer Reihe von Geldgebern, darunter die Europäische Union (EU), für den Zeitraum 2010-2013 gewährt wurden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 10. Dezember 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland (ABl. L 30 vom 4.2.2011, S. 34-39)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/77/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1-4)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 22.01.2017