Finanzieller Beistand für Spanien

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2012/443/EU – spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität in Spanien

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird ein Finanzhilfeprogramm gebilligt, um Spanien bei der Rekapitalisierung und Umstrukturierung seines Bankensektors zu unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Am beantragte die spanische Regierung externe finanzielle Unterstützung unter den Bedingungen des Finanzhilfeprogramms für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität.

Die Staats- und Regierungschefs beschlossen auf dem Euro-Gipfel am , dass die Beihilfe über den Europäischen Stabilitätsmechanismus laufen würde, jedoch ohne die oberste Priorität zur Rückerstattung wie bei anderen Darlehen des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Die Absichtserklärung wurde am 23. Juli unterzeichnet. Die vollständige Umsetzung verlief unter Beachtung aller wichtigen Erwägungen, die in der Erklärung des Euro-Gipfels vom enthalten sind.

Die Durchführung des Programms wurde engmaschig von der Kommission und der EZB, zum Teil auch von der EBA und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, überwacht. Auch der Internationale Währungsfonds war eng eingebunden.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2012/443/EU des Rates vom gerichtet an Spanien über spezifische Maßnahmen zur Stärkung der Finanzstabilität (ABl. L 202 vom , S. 17-20).

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