Zollkodex der Union

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – der Zollkodex der Union

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung enthält den Zollkodex der Union (UZK), in dem die allgemeinen Vorschriften und Verfahren festgelegt sind, die auf die in das und aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) verbrachten Waren Anwendung finden, und der an moderne Handelsmodelle und Kommunikationsinstrumente angepasst ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der UZK und die dazugehörigen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte (die von der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung erlassen wurden) sollen Folgendes bewirken:

Durchführungsrechtsakte

Der UZK-Durchführungsrechtsakt, Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, soll einheitliche Bedingungen für die Durchführung des UZK und eine harmonisierte Anwendung der Verfahren durch alle Mitgliedstaaten gewährleisten.

Dieser Durchführungsrechtsakt wurde ebenfalls bereits mehrfach geändert (siehe die konsolidierten Fassungen im Abschnitt „Verbundene Dokumente“ weiter unten).

Er wurde beispielsweise zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/635 der Kommission vom zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren und bestimmte Bestimmungen betreffend die Unionsversandverfahren geändert.

Mehrere weitere Durchführungsrechtsakte dienen der Aufnahme bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur, einem achtstelligen System zur Codierung, das die Codes des Harmonisierten Systems mit weiteren EU-Unterteilungen umfasst.

Im Weiteren werden zum Beispiel erteilt:

Ein wichtiger Durchführungsrechtsakt, die Verordnung (EU) 2023/1070, legt die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Zollsysteme für den Austausch und die Speicherung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 fest. Mit Wirkung vom ersetzt sie die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/414 und hebt sie auf. Die Verordnung gilt für:

Sie gilt außerdem für die folgenden elektronischen Systeme:

Delegierte Rechtsakte

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des UZK. Sie stellt sicher, dass die wichtigsten Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 besser umgesetzt werden und den Bedürfnissen der Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltungen gerecht werden. Dieser delegierte Rechtsakt wurde durch die delegierte Verordnung (EU) 2016/341 (den „übergangsweise geltenden delegierten Rechtsakt“) geändert, die einige Übergangsregeln festlegt, bis die erforderlichen IT-Systeme in vollem Umfang betriebsbereit sind.

Wie die Durchführungsrechtsakte, die in Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 angenommen wurden, wurden einige der wichtigsten delegierten Akte mehrfach geändert.

Die delegierten Rechtsakte befassen sich auch mit folgenden Aspekten:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie gilt in vollem Umfang seit dem . Die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 und ihre nachträglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 überarbeitet und ersetzt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung) (ABl. L 269 vom , S. 1-101).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 952/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung