Arbeitsplan für Kultur (2015-2018) der EU

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Schlussfolgerungen zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Sie ermitteln die wichtigsten Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit in der Kulturpolitik und legen konkrete Maßnahmen fest, um diese zu erreichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Prioritäten

Der Arbeitsplan legt die vier wichtigsten Prioritäten fest:

1.

Eine für alle zugängliche Kultur – z. B. ein Handbuch der empfehlenswerten Vorgehensweisen zur Verwendung digitaler Medien für Kultureinrichtungen, für das die EU-Länder zuständig sind.

2.

Kulturelles Erbe – z. B. eine Studie der Kommission für die Risikobewertung und -prävention im Hinblick auf die Bewahrung des kulturellen Erbes vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen und durch menschliches Handeln verursachten Bedrohungen.

3.

Kultur- und Kreativsektor: Kreativwirtschaft und Innovation – z. B. Empfehlungen der EU-Länder an öffentliche Stellen im Hinblick auf den Zugang zu Finanzmitteln.

4.

Förderung der kulturellen Vielfalt, Kultur in den Außenbeziehungen der EU und Mobilität – z. B. ein Handbuch empfehlenswerter Vorgehensweisen zur Verbesserung der Verbreitung europäischer Filme, für das die EU-Länder zuständig sind.

Die Verfügbarkeit hochwertiger und vergleichbarer Kulturstatistiken ist ebenfalls als eine Priorität in allen Bereichen der Kulturpolitik festgesetzt.

Arbeitsmethoden

Der Plan legt je nach Zweck und Thema unterschiedliche Arbeitsmethoden fest:

die offene Methode der Koordinierung (OMK), die als Hauptmethode für die Zusammenarbeit zwischen EU-Ländern beibehalten werden sollte;

informelle Treffen von Beamten der Kulturministerien, einschließlich mit Beamten anderer Ministerien;

Ad-hoc-Expertengruppen oder thematische Seminare, die von der Kommission zur weiteren Prüfung von Fragen im Zusammenhang mit den Themen des Arbeitsplans (auf Grundlage der vier Prioritäten) und zur Interaktion mit anderen Instrumenten des Arbeitsplans einberufen werden;

Sitzungen, die der Bestandsaufnahme dienen und von der Europäischen Kommission in den Politikbereichen veranstaltet werden, die bereits im Rahmen vorheriger Arbeitspläne umfassend behandelt wurden, z. B. Kreativwirtschaft und kulturelles Erbe;

Konferenzen, Studien und Peer-Learning-Initiativen.

Konkrete Maßnahmen

Der Plan legt 20 Maßnahmen dar, die von den EU-Ländern, den Vorsitzen des Rates und der Kommission durchzuführen sind.

Die EU-Länder werden ersucht,

unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die mit diesem Arbeitsplan erzielten Ergebnisse bei ihrer Politikgestaltung auf nationaler Ebene zu berücksichtigen;

Informationen über die Ergebnisse des Arbeitsplans an interessierte Akteure auf allen Ebenen zu verbreiten.

Die Vorsitze des Rates werden ersucht, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, u. a.:

bei der Ausarbeitung des 18-Monate-Programms die Prioritäten des Arbeitsplans zu berücksichtigen;

informelle Treffen zu einem oder mehreren kulturellen Themen einzuberufen, um die erzielten Ergebnisse zu erörtern, aufzugreifen und zugänglich zu machen.

Die Kommission wird ersucht, auf vielfältige Weise zu agieren, u. a.:

eine größtmögliche Beteiligung von EU-Ländern sowie von Experten und anderen Akteuren im Rahmen der in den Anhängen der Schlussfolgerungen genannten Arbeitsstrukturen zu unterstützen;

einen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den mit Kulturfragen befassten OMK-Gruppen sowie zwischen solchen Gruppen und anderen relevanten OMK-Gruppen, die mit verwandten Bereichen befasst sind, zu gewährleisten;

vor Ablauf des ersten Halbjahres 2018 unter Heranziehung freiwilliger Beiträge der EU-Länder einen Bericht über die Durchführung und die Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans zu verabschieden.

Die Kommission und die EU-Länder werden ebenfalls ersucht, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen zu ergreifen, u. a.:

sich dafür einzusetzen, dass die Kultur einen größeren Beitrag zu den allgemeinen Zielen der Strategie Europa 2020 leistet;

die Kultur zu berücksichtigen, wenn sie Strategien und Maßnahmen in anderen Politikbereichen konzipieren, umsetzen und bewerten;

die Zusammenarbeit mit Drittländern zu fördern, insbesondere mit Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern sowie Ländern, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen und mit den zuständigen internationalen Organisationen, einschließlich des Europarates.

HINTERGRUND

Strategischer Rahmen – europäische Kulturagenda

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur (2015-2018) (ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4-14)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda (ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1-4)

Letzte Aktualisierung: 15.10.2015