Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 445/2014/EU — Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit dem Beschluss Nr. 445/2014/EU

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Initiative „Kulturhauptstädte Europas“ würdigt die große Vielfalt der Kulturen in Europa und die Gemeinsamkeiten, die sie miteinander teilen, durch die Ernennung von zwei Städten pro Jahr, die diesen Titel tragen dürfen.

Förderfähigkeit

Jedes Jahr werden zwei Länder der Europäischen Union (EU) in dem im Beschluss festgelegten Zeitplan aufgeführt, und aus jedem Land wird eine Stadt mit dem Titel ausgezeichnet. Alle drei Jahre kann auch eine dritte Stadt aus einem Land der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)/des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einem Kandidatenland oder einem potenziellen Kandidatenland ernannt werden.

Auswahlkriterien

Auswahlverfahren

Der Wettbewerb um den Titel wird sechs Jahre vor dem Veranstaltungsjahr eröffnet, und die Kulturhauptstädte Europas werden vier Jahre vor dem Veranstaltungsjahr ernannt.

Das zweistufige Auswahlverfahren wird von einer unabhängigen Expertenjury in den entsprechenden Ländern durchgeführt:

Aufgrund der Empfehlung der Jury schlägt das betreffende EU-Land eine Stadt für den Titel vor. Daraufhin hat die Europäische Kommission zwei Monate Zeit, die Liste der zu „Kulturhauptstädten Europas“ ernannten Städte zu veröffentlichen. Ein ähnliches Verfahren wird für die Ernennung von Städten aus Kandidatenländern oder potenziellen Kandidatenländern verwendet; in diesem Fall ist jedoch die Kommission für die Ernennung verantwortlich.

Ab ihrer Ernennung unterstützt und berät die Jury die Städte bei der Ausarbeitung ihrer Programme. Innerhalb dieses Zeitraums übermitteln die Städte regelmäßig Fortschrittsberichte, und Stellvertreter nehmen an den regelmäßig stattfindenden Monitoring-Besprechungen teil.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Angesichts der COVID-19-Pandemie wird im Änderungsbeschluss (EU) 2020/2229 anerkannt, dass die Ziele der Aktion, die Mobilität, Tourismus, Organisation von Veranstaltungen und Beteiligung der Öffentlichkeit voraussetzen, für die für 2020 ernannten Kulturhauptstädte Europas schwierig, wenn nicht gar unmöglich zu erreichen waren. Damit wird der im Anhang des Beschlusses Nr. 445/2014/EU aufgeführte Zeitplan geändert, wodurch

Für den Zeitraum 2022 bis 2025 ernannte Kulturhauptstädte Europas

Die folgenden Städte wurden für die Jahre 2022 bis 2025 als Kulturhauptstädte Europas ernannt:

Aufhebung

Mit dem Beschluss Nr. 445/2014/EU wird der Beschluss Nr. 1622/2006/EG aufgehoben.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

HINTERGRUND

Seit Mitte der 1980er-Jahre, als die Initiative „Kulturhauptstadt Europas“ ins Leben gerufen wurde, wächst in Städten die Anerkennung der Rolle von Kultur als Katalysator für Kreativität, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Beschäftigung und Wachstum.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG (ABl. L 132 vom , S. 1-12)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses Nr. 445/2014/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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