Neue (neuartige) Lebensmittel – Vorschriften ab 2018

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Neuartige Lebensmittel: Lebensmittel, die vor dem in der EU nicht in wesentlichem Maße zum menschlichen Verbrauch verwendet wurden. Dies betrifft eine Vielzahl von Produkten, darunter Lebensmittel mit neuer oder absichtlich veränderter Molekülstruktur, in neuen Herstellungsprozessen hergestellte Lebensmittel (z. B. Brot, das mit UV-Licht behandelt wird, um den Vitamin-D-Gehalt zu erhöhen) oder aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen hergestellte Lebensmittel (z. B. Verwendung der Mikroalge Schizochytrium in Lebensmitteln wie Müsliriegeln, Kochfetten usw. als alternative Quelle für Docosahexaensäure).

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission (ABl. L 327 vom , S. 1-22)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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