Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
Die Richtlinie musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2647 muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die in der Änderungsrichtlinie enthaltenen Vorschriften müssen ab dem gelten.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom , S. 63-79).
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