Alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Änderungsrichtlinie (EU) 2025/2647 muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die in der Änderungsrichtlinie enthaltenen Vorschriften müssen ab dem gelten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Unternehmer. Eine Person oder ein Unternehmen, das eine Ware oder eine Dienstleistung verkauft.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) (ABl. L 165 vom , S. 63-79).

Letzte Aktualisierung: