Verordnung (EU) 2015/1589 – die Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen
Sie regelt die Einzelheiten in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union (EU) für staatliche Beihilfen1.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom , S. 9-29)
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