Verfahrensvorschriften für staatliche Beihilfen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2015/1589 – die Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie regelt die Einzelheiten in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union (EU) für staatliche Beihilfen*.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 14. Oktober 2015 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Staatliche Beihilfen: jede Form eines Vorteils (z. B. ein Zuschuss, eine Steuer- oder Zinsvergünstigung), der einem Unternehmen von einem EU-Land gewährt wird und durch den dieses Unternehmen gegenüber seinen Konkurrenten einen wirtschaftlichen Vorteil erhält.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9-29)

Letzte Aktualisierung: 17.10.2016