Verfahrensvorschriften für staatliche Beihilfen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2015/1589 – die Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie regelt die Einzelheiten in Bezug auf die Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union (EU) für staatliche Beihilfen1.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

  1. Staatliche Beihilfen: jede Form eines Vorteils (z. B. ein Zuschuss, eine Steuer- oder Zinsvergünstigung), der einem Unternehmen von einem EU-Land gewährt wird und durch den dieses Unternehmen gegenüber seinen Konkurrenten einen wirtschaftlichen Vorteil erhält.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 248 vom , S. 9-29)

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