Mit dieser Verordnung wird ein Zertifikationssystem für die Ein- und Ausfuhr von Rohdiamanten eingerichtet. Ihr Hauptzweck liegt in der Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses (KP-Zertifikationssystem)1, mit dem gewährleistet werden soll, dass Käufe von Rohdiamanten nicht für die Finanzierung von Gewalt durch Rebellenbewegungen, die rechtmäßige Regierungen zu untergraben beabsichtigen, verwendet werden.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Bestimmte Artikel dieser Verordnung, die die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr regeln, finden jedoch erst seit Anwendung.
Der Handel mit Konfliktdiamanten2 stellt ein ernstes internationales Problem dar, das in unmittelbarem Zusammenhang steht mit dem Schüren bewaffneter Konflikte, den Aktivitäten von Rebellenbewegungen und der Untergrabung oder dem Sturz rechtmäßiger Regierungen, dem illegalen Handel mit und der Weiterverbreitung von Waffen, insbesondere Kleinwaffen und leichten Waffen.
Das KP-Zertifikationssystem wurde infolge einer Zusammenkunft der Länder im südafrikanischen Kimberley im Jahr 2000 entwickelt, im Rahmen derer Möglichkeiten zur Lösung der wachsenden Probleme im Zusammenhang mit Konfliktdiamanten untersucht wurden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates vom zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten (ABl. L 358 vom , S. 28-48)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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