Eigenmittel der EU
Die Europäische Union (EU) hat Vorschriften für die Bereitstellung von sogenannten „Eigenmitteln“ , d. h. ihren Einnahmen, erlassen. Die Tätigkeiten der EU basieren auf einem ausgeglichenen Haushalt. Die Ausgaben der EU müssen daher vollständig aus ihren Eigenmitteln finanziert werden.
RECHTSAKT
Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Union (EU) hat Vorschriften für die Bereitstellung von sogenannten „Eigenmitteln“ , d. h. ihren Einnahmen, erlassen. Die Tätigkeiten der EU basieren auf einem ausgeglichenen Haushalt. Die Ausgaben der EU müssen daher vollständig aus ihren Eigenmitteln finanziert werden.
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Der Beschluss definiert den Begriff „Eigenmittel“ . Diese umfassen
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Der Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom ist einer der drei Rechtsakte, die das sogenannte „Eigenmittelpaket“ bilden, welches mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU - dem Ausgabenplan der EU für den Zeitraum 2014-2020 - zusammenhängt. Die beiden anderen Rechtsakte sind folgende:
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Dieser Beschluss ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission„Woher kommt das Geld?“ erhältlich.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Bruttonationaleinkommen (BNE) - die Summe der innerhalb eines bestimmten Zeitraums von den Einwohnern eines Wirtschaftsgebiets erwirtschafteten Einkommen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Datum der Anwendung |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Beschluss des Rates 2014/335/EU, Euratom |
Der erste Tag des Monats, der auf den Abschluss der Ratifizierung durch alle EU-Länder folgt |
1.1.2014 |
- |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 608/2014 vom 26. Mai 2014 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 29-38)
Verordnung des Rates (EU, Euratom) Nr. 609/2014 vom 26. Mai 2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (Neufassung) (ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 39-52)
Letzte Aktualisierung: 23.08.2015
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).