Landwirtschaft in der EU – Finanzierungs-, Verwaltungs- und Kontrollvorschriften

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung gehört zu den Rechtsgrundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und legt Vorschriften über die Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle im Rahmen der beiden wichtigsten GAP-Fonds fest.

Die Verordnung wurde mehrfach geändert, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2020/2220.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Diese Verordnung enthält Vorschriften über:

Fonds zur Finanzierung der GAP

Verwaltungsstruktur

System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Für die Beratung der Begünstigten in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführung müssen die EU-Länder ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung einrichten.

Das System umfasst unter anderem Folgendes:

Finanzielle Verwaltung

Die Verordnung enthält Vorschriften für die Finanzverwaltung beider Fonds, darunter:

Rechnungsabschluss

Kontrollen

Sanktionen

Die Verordnung sieht vor, dass EU-Länder neben der Nichtzahlung oder der Rücknahme von Zahlungen an Begünstigte, die die Anspruchsvoraussetzungen, Verbindlichkeiten oder andere Verpflichtungen nicht erfüllen, gegebenenfalls auch Verwaltungssanktionen gegen diese verhängen müssen.

Cross-Compliance

Alle Direktzahlungen, bestimmte Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums und bestimmte Zahlungen im Weinsektor sind an die Einhaltung einer Reihe von gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf Folgendes gebunden:

Gemeinsame Vorschriften

Die Verordnung enthält auch eine Reihe gemeinsamer Vorschriften, die sich unter anderem auf Folgendes beziehen:

COVID-19-Pandemie

Nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie können die EU-Länder gemäß der Verordnung (EU) 2020/531 den Begünstigten für das Jahr 2020 höhere Vorschüsse zahlen. Dies soll mögliche Verzögerungen bei den Beihilfezahlungen aufgrund der daraus resultierenden außergewöhnlichen administrativen Schwierigkeiten, die die Durchführung von Kontrollen verzögern, ausgleichen.

Übergangsregelungen für die Jahre 2021 und 2022

Die im Dezember 2020 verabschiedete Änderung der Verordnung (EU) 2020/2220 ermöglicht die weitere Anwendung der Vorschriften im Rahmen der GAP 2014-2020 und gewährleistet die Kontinuität der Zahlungen an Landwirte und andere Begünstigte der Unterstützung aus dem EGFL und dem ELER in den Jahren 2021 und 2022 bis zum Zeitpunkt der Anwendung des neuen Rahmens für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023.

Für die Jahre 2021 und 2022 wird der Betrag der Reserve auf jeweils 400 Millionen EUR (zu Preisen von 2011) festgelegt und fällt unter Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens gemäß dem Anhang der Verordnung (EU) 2020/2093des Rates (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549-607)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten, für die eine Lizenzregelung gilt, sowie zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten im Rahmen der Verwaltung von Zollkontingenten (ABl. L 185 vom 12.6.2020, S. 1-23)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission vom 17. Dezember 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verwaltungssystem für Zollkontingente mit Lizenzen (ABl. L 185 vom 12.6.2020, S. 24-252)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) 2020/531 der Kommission vom 16. April 2020 zur Abweichung für das Jahr 2020 von Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höhe der Vorschüsse für Direktzahlungen und flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie von Artikel 75 Absatz 2 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung bei Direktzahlungen (ABl. L 119 vom 17.4.2020, S. 1-2)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission vom 6. August 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 59-124)

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance (ABl. L 227 vom 31.7.2014, S. 69-124)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 48-73)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 906/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 1-17)

Siehe konsolidierte Fassung.

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 907/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die finanzielle Verwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro (ABl. L 255 vom 28.8.2014, S. 18-58)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487-548)

Siehe konsolidierte Fassung

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608-670)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671-854)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2023