Illegaler Artenhandel – Aktionsplan der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (COM(2016) 87 final) – Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Aktionsplan sieht 32 Maßnahmen vor, die zwischen 2016 und 2020 von jedem der 28 EU-Länder (1) durchzuführen sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf drei wichtigen Aspekten:

HINTERGRUND

Der illegale Artenhandel ist eine der lukrativsten kriminellen Aktivitäten weltweit. Er hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Biodiversität und, aufgrund seiner engen Verbindung zur Korruption, auch negative Folgen für die Rechtsstaatlichkeit. Er spielt eine zunehmende Rolle bei der Finanzierung von Milizen und terroristischen Gruppierungen.

Die EU ist Zielmarkt, Ursprungsmarkt und Transitregion für den illegalen Artenhandel. In all diesen Punkten nimmt sie daher eine Schlüsselrolle bei der Unterbindung dieses illegalen Handels ein.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum EU-Konzept zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels erhältlich.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2016) 87 final vom 26.2.2016)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Analyse und Fakten zur Unterstützung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (SWD(2016) 38 final vom 26.2.2016)

Stärkere Zusammenarbeit mit Wirtschaftssektoren bei der Bekämpfung des illegalen Artenhandels – Abschlussbericht. Bericht für die GD Umwelt, 13. November 2015.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2016



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).