52004DC0030

Zweiter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 des Rates mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig /* KOM/2004/0030 endg. - CNS 2004/0003 */


ZWEITER BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 des Rates mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Beihilferegelung für die Bienenzucht vor.

Dies ist der zweite Bericht der Kommission. In den Schlussfolgerungen schlägt sie vor, eine neue Verordnung zu erlassen, damit die Ziele des Bienenzuchtsektors an die derzeitige Lage angepasst werden können.

Ziel des Vorschlags ist die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Imkereierzeugnisse in der Europäischen Union. Dieses Ziel soll durch dreijährige nationale Programme verfolgt werden, die Maßnahmen der technischen Hilfe sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroatose, zur Rationalisierung der Wanderimkerei, zur Wiederauffuellung der Bienenbestände und zur angewandten Forschung im Bereich der Imkerei und ihrer Erzeugnisse umfassen.

Bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Varroatose handelt es sich nicht um Tilgungs maßnahmen eigentlichen Sinne; sie haben vielmehr das Ziel, die wirtschaftlichen Folgen dieser parasitären Krankheit für die Rentabilität der Erzeugung zu mildern.

Voraussetzung für die gemeinschaftliche Kofinanzierung der nationalen Programme ist, dass die Mitgliedstaaten eine Studie über die Struktur des Sektors, über die Erzeugung und Vermarktung der Erzeugnisse sowie über die geplanten Maßnahmen durchführen und der Kommission übermitteln.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten der Kommission bestimmte statistische Angaben zu ihren Programmen mitteilen.

ZWEITER BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 des Rates mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig

Die Anhänge des Berichts liegen bei der GD Landwirtschaft in englischer und französischer Sprache sowohl in gedruckter Form als auch auf der Website der GD Landwirtschaft http://europa.eu.int/comm/agriculture/ markets/honey/index_fr.htm vor.

1. Einleitung

Im Februar 2001 hat die Kommission den ersten Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 des Rates [1] angenommen, der eine Bewertung der ersten drei Anwendungsjahre dieser Verordnung enthält.

[1] KOM(2001) 70 endg.

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Rat im Juni 1997 die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 [2] zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig in der Europäischen Union angenommen hat. Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen dieser Verordnung freiwillig nationale Jahresprogramme (im Folgenden "Honigprogramme") mit fünf Schwerpunkten aufgelegt: technische Hilfe, Bekämpfung der Varroatose, Rationalisierung der Wanderimkerei, Maßnahmen zur Unterstützung von Laboranalysen von Honig und angewandte Forschung zur Verbesserung der Honigqualität.

[2] ABl. L 173 vom 1.7.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2070/98 (ABl. L 265 vom 30.9.1998, S. 1).

Im November 1997 hat die Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 [3] die Durchführungsbestimmungen erlassen, in denen unter anderem die wesentlichen Elemente der Honigprogramme, die Frist für die Mitteilung der Programme, der Schlüssel für die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kofinanzierung sowie die Angaben zu den Studien über die Struktur des Sektors festgelegt sind.

[3] ABl. L 319 vom 21.11.1997, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1438/2000 (ABl. L 161 vom 1.7.2000, S. 65).

Die Mitgliedstaaten haben Studien über die Struktur des Sektors durchgeführt, wobei die Struktur der Erzeugung und der Vermarktung sowie die Preisbildung im Vordergrund standen.

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Verordnung vor. Dieser Verpflichtung wird mit dem vorliegenden Bericht nachgekommen.

2. Weltmarkt

Asien ist weltweit größtes Honigerzeugungsgebiet, gefolgt von Europa sowie Nord- und Mittelamerika (Tabelle 1). Auf Welthandelsebene ist China Hauptausführer, die Europäische Union Haupteinführer von Honig.

2.1. Produktion

Nach FAO-Statistiken wurden 2002 weltweit 1 268 000 Tonnen Honig erzeugt (Tabelle 1). Im Zeitraum 1998-2002 hat die Welthonigerzeugung um 6,8 % zugenommen.

Die Europäische Union war 2002 mit 112 000 Tonnen weltweit drittgrößter Honigerzeuger hinter China mit 258 000 Tonnen und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten mit 136 000 Tonnen (Tabelle 2). Weitere Hauptproduzenten sind die Vereinigten Staaten (100 000 Tonnen) und Argentinien (85 000 Tonnen).

2.2. Handel

Nach FAO- und Comext-Angaben betrifft der Welthandel rund ein Drittel der Gesamthonigproduktion.

2.2.1. Ausfuhr

Die Honigausfuhren beliefen sich 2001 weltweit auf rund 360 000 Tonnen (Tabelle 3). China exportierte 2001 41 % seiner Produktion, was 30 % des gesamten Welthandels entspricht.

Hauptabnehmer für chinesischen Honig sind in abnehmender Reihenfolge Japan, die Vereinigten Staaten und Deutschland. Die Beschränkungen, die nach der Feststellung verbotener Stoffe in Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus China für chinesischen Honig verhängt wurden, sowie die schlechteren Ernten der letzten Wirtschaftsjahre haben jedoch zu Verlagerungen der weltweiten Ausfuhrströme beigetragen.

2.2.2. Einfuhr

Die Honigeinfuhren beliefen sich 2001 weltweit auf fast 360 000 Tonnen (Tabelle 4). Haupteinfuhrmarkt ist die Europäische Union, auf die 2001 44 % der Welthonigeinfuhren entfielen. Deutschland (92 000 Tonnen) und das Vereinigte Königreich (23 000 Tonnen) absorbierten 2001 nahezu 75 % der Gesamteinfuhren der Europäischen Union (Tabelle 6).

Aufgrund des zunehmenden Konsums von Natur- und Diätprodukten, des dynamischeren Vermarktungskonzepts bestimmter Betriebe (Einführung von speziellem Honig, Verkauf von Honig - zumeist in Form von Mischungen - zu Niedrigpreisen) und der zunehmenden industriellen Verarbeitung von Honig in bestimmten Ländern sind die Welteinfuhren seit Ende der siebziger Jahre ständig gestiegen (Abb. 2).

3. Lage in der Europäischen Union

3.1. Versorgungsbilanz

Die Europäische Union hat bei Honig ein Versorgungsdefizit und muss in der Regel rund die Hälfte des verbrauchten Honigs einführen. Der Selbstversorgungsgrad lag 2001/02 bei 45,9 % (Tabelle 5).

2001/02 waren Spanien, Deutschland und Frankreich mit 33 000, 26 000 bzw. 25 000 Tonnen Haupthonigerzeuger der Union. Die Honigproduktion in der Europäischen Union ist im Zeitraum 1999-2002 stabil gewesen.

Die Gesamthonigeinfuhren haben sich zwischen 1998 und 2002 zwar nicht geändert, doch Argentinien ist mit 36 % der Gesamthonigeinfuhren im Jahr 2002 der wichtigste Lieferant der Europäischen Union geworden, während China mit nur 9 % auf den vierten Platz hinter Mexiko (12 %) und Ungarn (10 %) zurückgefallen ist (Tabelle 6).

2002 wurden mit rund 8 000 Tonnen nur 6 % der Erzeugung der Gemeinschaft ausgeführt (Tabelle 7).

3.2. Erfassung

Nach Angaben der Mitgliedstaaten gab es in der Gemeinschaft 1999 insgesamt 460 000 Imker, von denen 14 350 als Berufsimker eingetragen waren. Als Berufsimker gilt, wer mindestens 150 Bienenstöcke bewirtschaft.

Ebenfalls nach Angaben der Mitgliedstaaten belief sich die Zahl der Imker 2003 auf 470 000, darunter 15 270 Berufsimker. Dies entspricht einer Steigerung der Gesamtzahl europäischer Imker um 2 % und einer Steigerung bei dem Berufsimkern um 6,4 % (Tabelle 8). Im Zeitraum 1992-1999 dagegen war die Gesamtzahl der Imker um 5,7 % gestiegen, das entspricht 25 010 zusätzlichen Imkern.

Im Zeitraum 1999-2003 ist die Zahl der Bienenstöcke um 2,5 % auf 8 877 209 angestiegen, von denen mehr als 3 880 000 (d. h. 43,7 % des Gesamtbienenstockbestands) von Berufsimkern bewirtschaftet werden. Spanien verzeichnet mit 2 400 000 die meisten Bienenstöcke in der Gemeinschaft, gefolgt von Griechenland mit 1 380 000 und Frankreich mit fast 1 300 000.

Wird davon ausgegangen, dass der Index der Berufsimkerei dem Verhältnis zwischen der Zahl der von Berufsimkern bewirtschafteten Bienenstöcke und der Gesamtzahl der Bienenstöcke entspricht, so verzeichnet Spanien mit 74 % den höchsten Prozentsatz an Berufsimkern, gefolgt von Griechenland und Portugal mit mehr als 50 %. Auf diese drei Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien und Portugal) entfallen in der Tat 74 % des Gesamtbienenstockbestands der Berufsimker der Europäischen Union.

Als Absolutwert ausgedrückt konzentrieren sich die Berufsimker auf drei Mitgliedstaaten: Spanien mit 29 % der Gesamtzahl der erfassten Berufsimker, Griechenland mit 26 % und Frankreich mit 19 %.

Abschließend ist festzustellen, dass der Sektor eine reelle Steigerung aufweist, wenngleich einige Experten die beobachteten Zunahmen durch bessere Statistiken über den Sektor erklären. Im Durchschnitt ist die Zahl der von Berufsimkern in der Europäischen Union bewirtschafteten Bienenstöcke im Zeitraum 1999-2003 um 5,7 % gestiegen, während der Prozentsatz der Berufsimker stabil geblieben ist (42-44 %). Dies deutet auf einen Trend zur Vergrößerung der Berufsimkereibetriebe hin.

4. Durchführung der Honigprogramme

Im ersten Bericht über die Durchführung der Honigprogramme hat die Kommission in ihren Schlussfolgerungen unter anderem darauf hingewiesen, dass die Programme qualitative Auswirkungen auf den Bienenzuchtsektor haben, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bestimmter Mitgliedstaaten mit den Berufsverbänden und Genossenschaften des Sektors intensiviert werden sollte und dass die Verwaltung der Honigprogramme vereinfacht werden müsse.

Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen hat die Kommission eine Änderung [4] der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 erlassen, mit der die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhielten, die Honigprogramme des Vorjahres durch einfache Mitteilung etwaiger Änderungen fortzusetzen.

[4] Verordnung (EG) Nr. 704/2001 (ABl. L 98 vom 7.4.2001, S. 14).

4.1. Ausgabenplanung

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 legen die Mitgliedstaaten der Kommission bis 15. April jeden Jahres ihre nationalen Programme vor, die auch eine Kostenplanung und einen entsprechenden Finanzierungsplan umfassen müssen.

Gestützt auf die Angaben der Mitgliedstaaten zu den veranschlagten Ausgaben werden die verfügbaren Mittel auf den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 festgelegten Bienenbestand der Gemeinschaft verteilt. Die Entscheidungen zur Genehmigung der Honigprogramme treten jeweils am 1. September des betreffenden Jahres in Kraft.

Im Zeitraum 2001-2003 entfallen mehr als 70 % der jährlich verfügbaren Gemeinschaftsmittel auf die vier Mitgliedstaaten mit dem größten Bienenbestand - Spanien, Frankreich, Griechenland und Italien. Für das Programm 2003 veranschlagt Spanien Ausgaben in Höhe von 26,5 % der Gemeinschaftsmittel, gefolgt von Frankreich mit 16,2 % sowie Griechenland und Italien mit jeweils 14 % (Tabelle 11).

Auf Gemeinschaftsebene sind in fast allen Mitgliedstaaten 41 % der veranschlagten Mittel für die Varroatosebekämpfung vorgesehen. Es folgen Ausgaben für technische Hilfe (26 %), für die Wanderimkerei (20 %) sowie für Honiganalysen und Projekte der angewandten Forschung (6 % bzw. 7 %).

Im Zeitraum 2001-2003 weist die Entwicklung der für die fünf Maßnahmen veranschlagten Ausgaben auf Gemeinschaftsebene im Durchschnitt keine bedeutenden Veränderungen auf (Abb. 3). Es ist jedoch ein deutlicherer Anstieg der veranschlagten Ausgaben für technische Hilfe und für die Wanderimkerei, ein geringerer Anstieg bei der Varroatosebekämpfung und ein Rückgang bei Analysen und angewandter Forschung festzustellen.

Im Jahr 2003 haben Griechenland und Italien 34 % bzw. 17 % der gemeinschaftlichen Gesamtausgaben für die technische Unterstützung von Imkern beantragt. Von dem Gesamtbetrag zur Bekämpfung der Varroatose entfielen 2003 28 % auf Spanien, 14 % auf Portugal und 11 % auf Frankreich. Was die Rationalisierung der Wanderimkerei betrifft, so veranschlagt Spanien 50 % der gemeinschaftlichen Gesamtausgaben, gefolgt von Italien und Frankreich mit 24 % bzw. 18 %. Für die Unterstützung von Laboranalysen sieht Frankreich 34 % der gemeinschaftlichen Gesamtausgaben vor, gefolgt von Spanien mit 25 %. Frankreich veranschlagt 47 % für Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Honigqualität, Italien und Deutschland dagegen nur je 14 %.

4.2. Ausführung der Ausgaben

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 müssen die Maßnahmen der Programme vor dem 31. August jeden Jahres vollständig durchgeführt sein, und die entsprechenden Zahlungen sind bis spätestens 15. Oktober vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Berichts lagen noch keine definitiven Angaben zu den Programmen für 2003 vor.

2002 haben die Mitgliedstaaten 83 % der insgesamt veranschlagten Ausgaben ausgeführt (Tabelle 12). Zwei Mitgliedstaaten haben die veranschlagten Ausgaben vollständig ausgeführt: Dänemark und Finnland. Von den Mitgliedstaaten, auf die der Großteil der Mittel entfällt, hat Spanien seine Ausgabenplanung zu 90,2 % verwirklicht, Italien zu 90 %. Mit 77,8 % bzw. 68 % haben Griechenland und Frankreich nur einen geringen Teil der veranschlagten Ausgaben ausgeführt. Zwar hat sich der Prozentsatz der Ausführung der Honigprogramme in einigen Mitgliedstaaten deutlich verbessert, doch 15 % bis 17 % der für die Programme bereitgestellten Mittel werden nach wie vor nicht ausgeschöpft.

4.3. Bewertung

4.3.1. Ziele der Maßnahme

Während das übergeordnete Ziel die Verbesserung der Honigerzeugungs- und Vermarktungsbedingungen ist, variieren die spezifischen Ziele je nach den vorrangigen Maßnahmen.

So ist die technische Hilfe dazu bestimmt, die Effizienz der Erzeugung und der Vermarktung zu steigern, indem beispielsweise bessere Techniken angewandt werden. Die Lehrgänge und anderen Ausbildungsmaßnahmen, die für Imker, Verantwortungsträger der Imkervereinigungen und Genossenschaften veranstaltet werden, betreffen insbesondere Aspekte wie Bienenhaltung und Krankheitsverhütung, Honigernte und -verpackung, Honiglagerung und -beförderung sowie das Marketing. Diese Lehrgänge sind sehr gefragt, und in den meisten Mitgliedstaaten mussten die Imkervereinigungen mehr Mittel bereitstellen, um der Nachfrage besser gerecht zu werden.

Die Bekämpfung der Varroatose und assoziierter Krankheiten dient der Senkung der durch die Behandlung von Bienenstöcken entstehenden Kosten. Diese parasitäre Krankheit verursacht beträchtliche Ertrags- und Bienenvölkerverluste, wenn die Bienenstöcke überhaupt nicht behandelt werden. Die Schwächung der Bienenvölker durch die Varroa-Milbe ist eine der Ursachen für das Auftreten assoziierter Krankheiten [5]. Die Varroatose lässt sich nicht völlig ausrotten, und die Behandlung der Bienenstöcke mit zulässigen Mitteln (von denen keine Rückstände im Honig bleiben) ist der einzige Weg, um die Auswirkungen der Krankheit zu verhindern. Eine Finanzhilfe wurde auch für notwendig gehalten, um die Behandlung mit unzulässigen chemischen Mitteln oder die Anwendung wenig wirksamer Methoden zu verhindern.

[5] Der Begriff "assoziierte Krankheit" bezieht sich auf bestimmte Sekundärinfektion, deren Übertragung in direktem Zusammenhang zur Varroatose steht (z. B. Acute Paralysis Viral APV).

Die Beihilfen zur Rationalisierung der Wanderimkerei dienen der Verwaltung der Bienenwanderung innerhalb der Gemeinschaft und der Bewirtschaftung von Standplätzen mit starker Imkerkonzentration während der Blütezeit. Ein Pflichtenheft für die Wanderimkerei, Investitionen in Ausrüstungen und die Erstellung einer Kartografie können ebenfalls zur Verbesserung der Wanderimkerei beitragen.

Die Stützungsmaßnahmen zur Durchführung von Honiganalysen dienen der Verbesserung der Honigvermarktung. Die Finanzierung von Analysen zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Merkmale des Honigs entsprechend seinem botanischen Ursprung gestattet es dem Imker, genaue Informationen über die Qualität seines Honigs zu erhalten, und trägt zur Valorisierung des Erzeugnisses auf dem Honigmarkt bei.

Die mit dieser Verordnung gegebene Möglichkeit, spezifische Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Honigqualität in die Honigprogramme einzubeziehen, und die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse können in bestimmten Gebieten zur Steigerung der Erzeugereinkommen beitragen.

4.3.2. Analyse der Ausgaben nach Maßnahmen - Ergebnisse

Im Zeitraum 2001-2003 zeigt die durchschnittliche Ausgabenplanung nach Maßnahmen (Abb. 3), dass der Großteil der Planausgaben in den Mitgliedstaaten für die Varroatose bekämpfung (41 %) vorgesehen wird, gefolgt von technischer Hilfe (26 %), Wanderimkerei (20 %) sowie Honiganalyse und Forschungsvorhaben mit 6 % bzw. 7 % (Tabelle 11).

Für 2002 zeigt die Analyse (Tabelle 13), dass die Varroatosebekämpfung 46 % der in den nationalen Programmen veranschlagten Ausgaben in Anspruch nimmt, gefolgt von der technischen Hilfe mit 23 % und der Rationalisierung der Wanderimkerei mit 19 % der Gesamt ausgaben. Für Forschungsvorhaben wurden 7 % und für Honiganalysen 5 % der Gesamt ausgaben vorgesehen.

Die vergleichende Untersuchung der Ausführung der Ausgaben im Zeitraum 1998-2002 lässt nach einer instabileren Anfangsphase bei der Einführung der Honigprogramme eine Tendenz zur Stabilisierung der Ausgabenhöhe erkennen. Wie bereits erwähnt, wird der Großteil der Mittel für die Varroatosebekämpfung ausgegeben, gefolgt von technischer Hilfe und Rationalisierung der Wanderimkerei.

Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben sind zwar zum Teil unvollständig, erlauben aber dennoch eine Bewertung der allgemeinen Tendenz der Maßnahmen.

Technische Hilfe ist in elf von 15 Honigprogrammen der Mitgliedstaaten vorgesehen. Die wichtigsten Maßnahmen dieses Programmpunkts sind die Ausbildung von Imkern und technischen Beratern, die Verbreitung von Informationen und Untersuchungen sowie praktische Demonstrationen von Imkereitechniken (Tabelle 14-A).

Von den vier Mitgliedstaaten (EL, I, F und E), die für diesen Programmteil die meisten Mittel veranschlagen, haben nur Italien und Spanien vergleichbare Angaben für die Zeiträume 1998-2000 und 2001-2003 übermittelt. Die Auswertung dieser Angaben zeigt, dass die Zahl der Kurse und der Informationsunterlagen in Spanien zurückgegangen ist, in Italien dagegen zugenommen hat.

Die verschiedenen Varroatosebekämpfungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten stützen sich auf drei Konzepte: Unterstützung der Anwendung chemischer Behandlungsmethoden, Versuchserprobung und Erforschung alternativer Bekämpfungsmethoden und Betreuung durch Imkereitechniker vor Ort (Tabelle 14-B). Im Zeitraum 2001-2003 hat sich die Zahl der behandelten Bienenstöcke in Spanien und Deutschland gegenüber dem Zeitraum 1998-2000 im Durchschnitt fast verdreifacht. In Österreich und Portugal dagegen ist diese Zahl im gleichen Zeitraum um 16 % bzw. 7 % zurückgegangen.

Die Rationalisierung der Wanderimkerei scheint in einigen Mitgliedstaaten, die in Ausrüstungen speziell für diese Produktionsart oder in die Verbesserung der Bienenvölker investiert haben, positive Ergebnisse zu erbringen (Tabelle 14-C). Diese Maßnahme ist durch zwei widersprüchliche Merkmale gekennzeichnet: einerseits wird sie von allen Mitglied staaten am wenigsten beantragt, andererseits weist sie in der Ausgabenplanung die deutlichste Steigerungsrate auf.

Auf die Honiganalysen und die Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Honigqualität entfallen weniger große Anteile der Gesamtausgaben. Dennoch tragen diese Maßnahmen zum Ziel der besseren Valorisierung von Honig bei der Vermarktung bei. Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind Beihilfen für Honiganalysen, die Erforschung von Analysemethoden sowie der Nachweis etwaiger Rückstände im Honig (Tabellen 14-D und E).

4.3.3. Vorschläge der Mitgliedstaaten

Alle Mitgliedstaaten haben seit Inkrafttreten dieser Verordnung Honigprogramme vorgelegt.

Ihre wichtigsten Vorschläge sind:

- Verbesserung der Sektorstatistik (E, F, I). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Durchführung einer Sektorstudie bereits Voraussetzung für die Gewährung der Kofinanzierung ist; genaue Kriterien werden in der Durchführungsverordnung aufgestellt. Es könnte jedoch zweckmäßig sein, bestimmte Kriterien nach einigen Jahren zu aktualisieren;

- Bekämpfung der anderen Bienenkrankheiten (EL, E, I, NL). Es muss klar sein, dass diese Regelung nicht darauf abzielt, eine Gesundheitspolitik in dem Sektor einzuführen; dies würde in die Zuständigkeit der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (GD SANCO) fallen;

- Mehrjahresverwaltung der Honigprogramme (EL, IRL, I), um ihre Anwendung zu vereinfachen. Da die Regelung unter die Marktpolitik fällt, deren Haushaltsmittel auf Jahresbasis verwaltet werden, muss jedoch die jährliche Planung und Ausführung der Ausgaben beibehalten werden;

- Beihilfen zur Bienenzucht (EL, F, NL). Nachdem die Sterblichkeit bei Bienen über mehrere Jahre angestiegen ist, sehen einige Programme nun Beihilfen für die Wieder auffuellung der Bestände vor. Andererseits wird die Fähigkeit der euro päischen Imker zur Aufzucht einer den Bedarf des Sektors deckenden Zahl an Zuchttieren nicht ausgeschöpft. Eine Beihilfe zur Förderung dieser Spezialisierung in der Erzeugung könnte diese Lücke schließen;

- Aufnahme aller Bienenstockerzeugnisse in die Regelung sowie Ausweitung des Bereichs der angewandten Forschung (E, I). Nach mehreren Jahren der Durchführung von Honigprogrammen scheint es zweck mäßig, auch die anderen Bienenstockerzeugnisse in die Regelung aufzunehmen, um besser auf die Schwierigkeiten des Sektors reagieren zu können;

- einige Mitgliedstaaten schlagen neue Maßnahmen wie Verkaufsförderung (EL, E), Investitionen in Betrieben (I) oder eine Direktbeihilfe zur Förderung der Bienenzucht (I) vor.

5. Schwierigkeiten und Forderungen des Sektors

Der Sektor verweist insbesondere auf folgende Aspekte:

Die europäischen Bienenzüchter sind generell der Auffassung, dass die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 nicht ausreichen, um die Rentabilität der Imkereibetriebe und die Lebensfähigkeit der europäischen Berufsimkerei zu gewährleisten.

Die Produktionskosten steigen, da die europäische Bienenzucht unter immer schwerer zu behandelnden Bienenkrankheiten (Resistenz gegen die wenigen zugelassenen Wirkstoffe) leidet. Außerdem sind die Bienenbestände durch Vergiftungen mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln in mehreren Ländern der Europäischen Union so stark dezimiert worden, dass die Wiederauffuellung sehr schwierig und mit hohen Kosten verbunden ist. Die Folge sind Produktivitätsverluste.

Der Unterschied zwischen den Preisen für eingeführten Honig und den Erzeugerpreisen für europäischen Qualitätshonig ist sehr groß und kann mit Öffnung der Märkte (Beitritt Chinas zur WTO, Präferenzabkommen) weiter zunehmen.

Unter diesen Bedingungen ist die Imkerei keine attraktive Beschäftigung mehr, obwohl die europäische Erzeugung nicht einmal 50 % des europäischen Bedarfs deckt. Selbst Nebenerwerbsimker sind nicht mehr motiviert.

Der Sektor schlägt folgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 vor:

- Verlängerung des Durchführungszeitraums für die förderfähigen Maßnahmen;

- Gewährleistung der Wiederauffuellung und Entwicklung der Bestände;

- Einführung einer Bestäubungsprämie;

- Verbesserung der Statistiken über Erfassung, Preise und Produktionskosten;

- obligatorische Anwendung der Verordnung mit 100%-iger Finanzierung und Veröffentlichung eines Leitfadens, um die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen;

- Überarbeitung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel mit verstärkter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und der Auswirkungen der Pflanzenschutz mittel auf Bienenvölker;

- Einführung einer Prämie zum Ausgleich von Einkommenseinbußen aufgrund von Einfuhren.

Außerdem sollte der Absatz von europäischem Qualitätshonig im Rahmen der internen Absatzförderungspolitik sowie mit Hilfe von g. U., g. g. A. und g. t. S. gefördert werden.

Die Imker in einigen Mitgliedstaaten bedauern, dass die meisten Bemühungen auf Maßnahmen ausgerichtet war, die nicht direkt den Imkern zugute kamen. Sie fordern eine wirksame Beteiligung der Imkervereinigungen bei der Ausarbeitung des Programms.6. Perspektiven und Vorschläge

6.1. Perspektiven

Der Honigsektor war in den letzten Jahren von einer stabilen Erzeugung und einer leichten Zunahme der Einfuhren gekennzeichnet. Die durchschnittlichen Einfuhrpreise sind im Zeitraum 1998-2002 um 38 % gestiegen (Tabelle 10). Die gewogenen durchschnittlichen Preise auf den unterschiedlichen Vermarktungsstufen (Tabelle 9) folgen in den meisten Mitgliedstaaten nicht der Entwicklung der Einfuhrpreise.

Der europäische Honigsektor ist auf Einfuhren angewiesen, da der Verbrauch in der Gemeinschaft doppelt so hoch ist wie die Erzeugung. Mit einem Einfuhrvolumen von 44 % ist die Europäische Union daher weltweit erster Honigeinführer.

Der Sektor weist eine Tendenz zur Konzentration der Betriebe auf, denn die Zahl der von Berufsimkern bewirtschafteten Bienenstöcken nimmt schneller zu als die Gesamtzahl der Bienenstöcke in der Union. Die Gesamtzahl der Bienenstöcke ist gestiegen.

Eine vorrangige Aufgabe des Sektors ist nach wie vor die Bekämpfung der Varroatose. Diese Maßnahmen dürfen nicht mit Gesundheitsvorschriften verwechselt werden. Die Sachverständigengruppe [6] gelangte zu folgenden Schlussfolgerungen:

[6] Sitzung der Gruppe der Sachverständigen für Imkerei vom 24.10.2003.

- die chemischen Behandlungen sind wirksam, unter der Voraussetzung, dass eine gewisse Rotation eingehalten wird;

- es sind harmonisierte und vereinfachte Verfahren für die Zulassung neuer Wirkstoffe erforderlich;

- die Anwendung alternativer Behandlungen ist von den Witterungsbedingungen und dem Erzeugungssystem abhängig;

- die Forschung auf dem Gebiet der Selektion varroatoseresistenter Bienen sollte ausgeweitet werden.

6.2. Vorschläge

Die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig in der Europäischen Union hat durchaus positive Auswirkungen für den Bienen zuchtsektor, der durch unterschiedliche Erzeugungsbedingungen, eine große geo grafische Streuung und unterschiedliche Faktoren, die sowohl auf Erzeugungs- als auch auf Vermarktungsebene auftreten, gekennzeichnet ist.

Die vorrangigen Maßnahmen dieser Verordnung sind zwar budgetär begrenzt, haben den Bienenzuchtsektor jedoch aus qualitativer Sicht positiv beeinflusst. Die am häufigsten beantragten Maßnahmen sind die Bekämpfung der Varroatose, technische Hilfe und die Rationalisierung der Wanderimkerei.

Außerdem ist es angezeigt, nationale Dreijahresprogramme festzulegen und somit anzuerkennen, dass die Programme von einem Jahr zum nächsten sehr ähnlich sind.

Einige der vorrangigen Maßnahmen sollten neu definiert werden, um Fehlinterpretationen bei ihrer Durchführung zu vermeiden oder um sie an die derzeitige Lage des europäischen Honigsektors anzupassen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Maßnahme zur Förderung der Wiederauffuellung der in bestimmten Regionen rückläufigen Bienenbestände erforderlich. Die Honiganalysen betreffende Maßnahme könnte dagegen gestrichen werden.

Die Kommission hält es daher für zweckmäßig, die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 des Rates entsprechend dem beigefügten Vorschlag zu ändern.