52003PC0835(01)

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 /* KOM/2003/0835 endg. */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Nach dem Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien im Bereich Verkehr [1] ist vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2003 auf Lastkraftwagen im Transit durch Österreich ein Ökopunktesystem anzuwenden, das dem auf den gemeinschaftlichen Güterschwerverkehr im Transit durch Österreich angewandten System entspricht.

[1] ABl. L 351 vom 23.12.1997, S. 62.

2. Aufgrund des Protokolls Nr. 9 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union [2], das den Straßen- und Schienenverkehr und den kombinierten Verkehr in Österreich betrifft, gilt für den Schwerverkehr im Transit durch Österreich eine Sonderregelung. Gemäß Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a) läuft das Ökopunktesystem am 31. Dezember 2003 aus.

[2] ABl. C 241 vom 29.8.1994.

3. Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2001 in Laeken die Verlängerung des Ökopunktesystems. Die Kommission verabschiedete am 20. Dezember 2001 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Ökopunktesystems für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich für das Jahr 2004 [3]. Das Europäische Parlament und der Rat gelangten beim Abschluss eines Vermittlungsverfahrens am 25. November 2003 zu einer Einigung über diesen Vorschlag. Aufgrund dieser Einigung wird eine Verordnung erlassen, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt.

[3] KOM (2001) 807 endg. vom 20.12.2001.

4. Ab dem 1. Mai 2004 werden die neuen Mitgliedstaaten, darunter Slowenien, an dem durch diese Verordnung festgelegten neuen Ökopunktesystem für den Schwerverkehr im Transit durch Österreich beteiligt.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und Kontinuität der von der Gemeinschaft und Slowenien eingegangenen internationalen Verpflichtungen ist das neue vorläufige Punktesystem vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 auf Slowenien anzuwenden.

5. Daher ist für die Gemeinschaft der Zeitpunkt gekommen, die Verhandlungen mit Slowenien aufzunehmen, um ein formelles Abkommen zu schließen.

6. Angesichts der äußerst kurz bemessenen Frist bis zur Anwendung des Abkommens (ab dem 1.1.2004) ersucht die Kommission den Rat, gleichzeitig zu der Verhandlungsempfehlung und zu den Vorschlägen für Ratsbeschlüsse Stellung zu nehmen, die die Unterzeichnung, vorläufige Anwendung und den Abschluss des Abkommens vorsehen. Daher legt sie dem Rat die Empfehlung und die entsprechenden Beschlussvorschläge vor.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission [4],

[4] ABl. C [...] vom [...], S. [...].

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich ausgehandelt.

(2) Das am ... paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich eines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.

(3) Es empfiehlt sich, Vorkehrungen für die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Wirkung vom 1. Januar 2004 zu treffen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), im Namen der Europäischen Gemeinschaft das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über das vorläufige Punktesystem für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 vorbehaltlich eines späteren Abschlusses zu unterzeichnen.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Die vorläufige Anwendung des in Artikel 1 genannten Abkommens erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 2004.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident