52001DC0020

/* KOM/2001/0020 endg. */ Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament betreffend den Schutz von Schweinen in intensiven Haltungsystemen und insbesondere von Sauen, die in verschieden großen räumlichen Einheiten und in Gruppenhaltung aufgezogen werden


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT betreffend den Schutz von Schweinen in intensiven Haltungsystemen und insbesondere von Sauen, die in verschieden großen räumlichen Einheiten und in Gruppenhaltung aufgezogen werden

BEGRÜNDUNG

Der Schutz von Schweinen fällt in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.

Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen sind in der Richtlinie 91/630/EWG des Rates festgelegt.

Gemäß Artikel 6 dieser Richtlinie unterbreitet die Kommission dem Rat bis spätestens 1. Oktober 1997 einen auf der Grundlage eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses ausgearbeiteten Bericht über das oder die besten Intensivhaltungssysteme, bei denen die Erfordernisse einer artgerechten Schweinehaltung in gesundheitlicher, tierzüchterischer, physiologischer und verhaltensmäßiger Hinsicht erfuellt sind, sowie über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Systeme. In diesem Bericht ist insbesondere zu berücksichtigen, wie Sauen in verschieden grossen räumlichen Einheiten sowie in Gruppenhaltung gedeihen; dem Bericht sind geeignete Vorschläge beizufügen, die den darin enthaltenen Schlussfolgerungen Rechnung tragen.

Die Untergruppe "Tierschutz" des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses (SCAHAW) der Generaldirektion für Gesundheits- und Verbraucherschutz hat am 30. September 1997 eine Stellungnahme zum "Schutz von Schweinen in intensiven Haltungssystemen" abgegeben.

Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass Schweine besser geschützt werden müssen und künftig insbesondere die Haltung tragender Sauen in Einzelbuchten vermieden werden sollte.

Der Kommission vorliegende Informationen bestätigen, dass die Mitgliedstaaten in den letzten fünf Jahren Vorschriften zum Schutz von Schweinen erlassen haben, die über die Anforderungen der Richtlinie 91/630/EWG des Rates hinausgehen, insbesondere die Einzelhaltung tragender Sauen verbieten und eine bessere Bodenausführung sowie getrennte Funktionsbereiche vorsehen.

Auf der Grundlage dieser Argumente hat die Kommission einen Bericht erstellt, der dem Rat zusammen mit geeigneten Vorschlägen vorgelegt werden soll (vgl. Artikel 6 der Richtlinie).

Ziel des Kommissionsvorschlags ist es, die geltenden Vorschriften den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich anzupassen.

Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG, der sich auf Artikel 6 dieser Richtlinie stützt, wird folgendes bezweckt:

* Verbot der Verwendung von Einzelbuchten für tragende Sauen und Jungsauen sowie der Anbindehaltung;

* mehr Lebensraum für Sauen und Jungsauen;

* ständiger Zugang für Sauen und Jungsauen zu Wühlmaterial;

* bessere Schulung und Aufklärung von Schweinezüchtern und in Zuchtbetrieben arbeitenden Personen in Tierschutzfragen;

* Forderung nach einer neuen wissenschaftlichen Stellungnahme zu bestimmten Aspekten der Schweinehaltung.

Mit den beiliegenden Vorschlägen wird eine gemeinschaftliche Rahmenregelung zum Schutz von Schweinen geschaffen. Um der Industrie Zeit zu geben, sich an diese höheren Normen anzupassen, werden die Maßnahmen nach und nach eingeführt. Sobald sie in Kraft sind, kann die Schweinefleischindustrie ihre Erzeugnisse so herstellen und vermarkten, wie es für die Mehrheit der Verbraucher akzeptabel ist, und auf diesem Wege ihr Image verbessern. Wenn die Maßnahmen vollständig umgesetzt sind, können zur Hervorhebung der neuen Herstellungsbedingungen und im Interesse der Verbraucherinformation auch entsprechende Etikettierungsvorschriften ins Auge gefasst werden.

Der Tierschutz nimmt bei der Entwicklung künftiger Agrarpolitiken der Gemeinschaft, die darauf abzielen müssen, Verbraucheranforderungen und Haltungssysteme miteinander in Einklang zu bringen, einen zentralen Platz ein. Anpassungen der Betriebsgröße, des Arbeitskräfteaufwands und der Kommunikationspolitik sowie eine starke Betonung der Vorteile einer programmierten Produktion werden diesen Prozess unterstützen.

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT betreffend den Schutz von Schweinen in intensiven Haltungsystemen und insbesondere von Sauen, die in verschieden großen räumlichen Einheiten und in Gruppenhaltung aufgezogen werden

1. Hintergrund

In der Richtlinie 91/630/EWG des Rates [1] sind Mindestkriterien für den Schutz von Schweinen festgelegt.

[1] ABl. L 340, Dezember 1991, S. 33.

Gemäß Artikel 6 dieser Richtlinie unterbreitet die Kommission dem Rat bis spätestens 1. Oktober 1997 einen auf der Grundlage eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses ausgearbeiteten Bericht über das oder die besten Intensivhaltungssysteme, bei denen die Erfordernisse einer artgerechten Schweinehaltung in gesundheitlicher, tierzüchterischer, physiologischer und verhaltensmäßiger Hinsicht erfuellt sind, sowie über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Systeme. In diesem Bericht ist insbesondere zu berücksichtigen, wie Sauen in verschieden grossen räumlichen Einheiten sowie in Gruppenhaltung gedeihen; dem Bericht sind geeignete Vorschläge beizufügen, die den darin enthaltenen Schlussfolgerungen Rechnung tragen.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Generaldirektion für Verbraucherschutz war aufgefordert worden, den Schutz von Schweinen in Intensivhaltung sowie die sozio-ökonomischen Auswirkungen der verschiedenen Aufzuchtsysteme im einzelnen zu untersuchen.

Der Ausschuss hat eine Sachverständigen-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Professor P. Jensen (Universität für Agrarwissenschaften - Abteilung für Lebensumfeld und Gesundheit von Tieren - Skara - Schweden) eingesetzt.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz hat am 30. September 1997 eine Stellungnahme über den "Schutz von Schweinen in intensiven Haltungssystemen" abgegeben, in der insbesondere empfohlen wird, dass die Kommission Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Schutzes von Schweinen treffen sollte.

Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags hat die Kommission außerdem berücksichtigt, dass sich die Schweinehaltungssysteme in der Europäischen Union in den letzten Jahren ständig verändert haben. In einigen Mitgliedstaaten sind Schweinehalter an nationale Tierschutzvorschriften gebunden, die über die Anforderungen der Richtlinie 91/630/EWG hinausgehen und zusätzliche Bedingungen für die Intensivhaltung von Schweinen, wie beispielsweise die Gruppenhaltung trächtiger Sauen, vorsehen. In bestimmten Mitgliedstaaten wird auch aus Umweltschutzerwägungen eine Änderung der Schweinehaltungssysteme gefordert und insbesondere eine Reduzierung der Belegdichte angestrebt.

Gestützt auf die Schlußfolgerungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz und unter Berücksichtigung der neuen gesetzgeberischen Initiativen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet hat die Kommission beschlossen, geeignete Vorschläge zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG des Rates vorzulegen.

Es wurden insbesondere ein Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG sowie ein weiterer Vorschlag ausgearbeitet, den die Kommission auf der Grundlage der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses annehmen soll.

Mit dem diesem Bericht beiliegenden Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie 91/630/EWG sollen Verbesserungen in Lebensbedingungen von Schweinen in Intensivhaltung eingeführt werden, die insbesondere die Haltung tragender Sauen in Einzelboxen und die Verbesserung des Lebensumfelds der Tiere und der Qualität der Bodenausführung betreffen.

Ein zweiter Vorschlag, den die Kommission nach Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses annehmen soll, dient der Änderung der Anhänge der Richtlinie 91/630/EWG und verschärft die bereits existierenden technischen Vorschriften. Der Vorschlag enthält im wesentlichen neue Vorschriften für die Gruppenhaltung von Schweinen und das Absetzmindestalter sowie zusätzliche Kriterien für die Bodenausführung und das Verbot routinemäßiger Verstümmelungen.

2. Hauptproduktionsysteme in der Europäischen Union - Allgemeine Übersicht

In Europa werden bei der Konzipierung von Haltungssystemen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt (klimatische Verhältnisse, Rechtsvorschriften, wirtschaftliche Faktoren, Farmstruktur und Besitzverhältnisse, Forschung und Tradition).

In letzter Zeit wird die Schweinehaltung in den Mitgliedstaaten über die sozio-ökonomischen Aspekte hinaus auch von Tierschutz- und Umweltbelangen nachhaltig beeinflußt.

Entsprechend bestehen zwischen den Ländern und Regionen der Europäischen Union z.Z. große Unterschiede in der Haltungsform.

Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über die gängigen Formen von Schweineproduktionseinheiten in der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der intensiven Haltungsformen.

2.1 Wichtigste Stallhaltungssysteme

Stallhaltungssysteme lassen sich je nach Entmistungsverfahren in drei Kategorien unterteilen: Tiefstreubuchten, Mistgangbuchten, Spaltenbodenbuchten.

Tiefstreubuchten

Bei dieser Haltungsform muß die gesamte den Tieren zur Verfügung stehende Fläche durch regelmäßiges Bereitstellen und Entfernen von saugfähigem Einstreu sauber und trocken gehalten werden. Die Tiere tendieren dazu, die Buchtenfläche in Liege- und Kotplatz zu unterteilen: Sie wählen als Liegeplatz die wärmebeständigsten und ungestörteren Bereiche und setzen Kot und Harn bevorzugt in kälteren, nassen oder zugigen Buchtenbereichen ab.

Bei dieser Buchtenform wird als Einstreu in der Regel Stroh, seit kurzem jedoch auch mit Erfolg Sägemehl verwendet, wobei die anaerobe Zersetzung der Abfallstoffe mitunter durch regelmäßige Applikation eines Enzym-/Mikrobengemisches gefördert wird.

Mistgangbuchten

Bei dieser Haltungsform ist der Kotplatz strukturell deutlich von der Liegefläche abgesetzt, und es wird regelmäßig, häufig täglich entmistet. Diese Buchten haben den Vorteil, daß nur wenig oder überhaupt keine Einstreu erforderlich und eine dichtere Stallbelegung möglich ist.

Spaltenbodenbuchten

Spaltenbodenbuchten sind EU-weit die gängigste Buchtenform.

Die Hygiene in diesen in der Regel einstreulosen Buchten wird durch einen Spaltenboden gewährleistet, durch den die Schweine den Kot in einen separaten Raum durchtreten. Diese einstreulose Haltungsform ist für landbaufreie Standorte geeignet und minimiert den Gesamtbedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften.

Die Buchten sind entweder mit Vollspaltenboden oder Teilspaltenboden (d.h. planbefestigte Liegefläche kombiniert mit einem Spaltenbodenbereich für den Kotdurchlaß) ausgeführt. In letzter Zeit wurden Spaltenbodenbuchten speziell für die Reduzierung von Ammoniakemissionen entwickelt.

2.2 Haltungssysteme für verschiedene Schweinekategorien

a. Eber

Zur Sicherheit des Stallpersonals und für ein erfolgreiches Belegungsmanagement werden ausgewachsene Deckeber in der Regel in Einzelbuchten untergebracht. Eber in Deckzentren werden stets in Einzelbuchten gehalten.

Ersatzeber werden gewöhnlich im Alter von 5-6 Monaten von spezialisierten Züchtern zugekauft. Sie sind mit 6-7 Monaten stimulationsreif und werden von den meisten Betrieben nach 2-3 Jahren verkauft.

b. Trockengestellte Sauen und deckfähige Jungsauen

Wie Schlachtschweine werden deckfähige Jungsauen bis zu ihrer Umlegung in den Zuchtsauenbestand am besten in Gruppen gehalten. Es ist durchaus gängig, diese Jungsauen bis zum Absetzen ihres ersten Wurfs von Altsauen getrennt unterzubringen.

Zuchtsauen können einzeln, in stabilen Gruppen (die beim Absetzen oder Decken zusammengestellt werden und bis zum Abferkeln unverändert bleiben) oder in großen dynamischen Gruppen (aus denen Sauen zum Abferkeln entfernt und regelmäßig durch neu besamte Sauen ersetzt werden) gehalten werden. Für die Einzelhaltung eignen sich fest schließende Kastenstände oder einseitig offene Anbindestände, in denen die Tiere mit Hals- und Schultergurtanbindung fixiert werden (gemäß der Richtlinie 91/630/EWG des Rates ist die Anbindehaltung nach 2005 gemeinschaftsweit verboten).

B.1 Einzelhaltung in Kastenständen

Bei Kastenständen steht der Sau in der Regel eine Fläche von 0,6-0,7 x 2,0-2,1 m zur Verfügung, wodurch ein Umdrehen des Tieres verhindert und bewirkt wird, dass Exkremente stets an einem an und demselben Ort ablegt werden. Es existieren viele verschiedene Ausführungen: Bei gutem Design ist die Breite des Standes der Körpergröße der Sau angepaßt, die Seitenabtrennungen bestehen aus Metallrohren oder Maschendraht, um Sichtkontakt zu gewährleisten, gleichzeitig jedoch Aggressionen zu vermeiden, und Höhe und Fixierpunkte des unteren Rohres sind so angelegt, dass sich das Tier nicht verletzen kann. Die Stände sind zumeist mit Teilspaltenböden ausgelegt, obgleich auch Vollspaltenböden und Einstreusysteme möglich sind. Den Sauen stehen in der Regel Einzel- oder Quertröge (4-6 Sauen) zur Verfügung, die es dem Züchter gestatten, Sauen gleicher Körpergröße oder gleichen Gesundheitszustands in Nachbarständen zu halten. Die Tiere werden 1-3 mal täglich manuell oder automatisch gefüttert (Trocken oder Feucht-/Nassfutter).

B.2 Gruppenhaltung

Die Buchtenausführung wird stark von den aktuellen Fütterungstechniken beeinflußt. Präzises Rationieren der einzelnen Tiere ohne Rangkämpfe kann nur gewährleistet werden, wenn die Tiere während der Fütterung fixiert werden.

Trockengestellte Sauen erhalten in der Regel ein- oder zweimal täglich eine relativ kleine Kraftfutterration.

Als wichtigste Fütterungsanlagen für Sauen in Gruppenhaltung kommen in Frage: Einzelfreßstände, vollautomatische Einzelfreßstände mit Futterdosierer, elektronisch gesteuerte Abruffütterungsstationen mit Einzeltier-Identifikation, Vorratsfütterung (ad libitum) ohne Mengenbeschränkung.

B.3 Abferkeln und Säugen

Sauen werden in der Regel 3-7 Tage vor dem vorraussichtlichen Abferkeltermin (115 Tage nach dem Decken) aus dem Stall für trockengestellte tragende Sauen in den Abferkelstall umgestallt.

Bei Auslaufhaltung werden hochtragende und säugende Sauen entweder einzeln oder in Gruppen in Freigehegen gehalten und haben Zugang zu Abferkelhütten. Bei Stallhaltung prädominieren Ferkelschutzkörbe, die mit einer Größe von 2,0-2,4 x 0,6m so angelegt sind, dass die Sau in ihren Bewegungen eingeschränkt werden kann, und die im Mittel- oder Seitenteil der Abferkelbucht so angeordnet sind, dass auf einer Seite ein Aufenthaltsbereich für die Ferkel bleibt.

Das Anbinden von Sauen in Anbinde-Abferkelbuchten ist eine Alternative zum Ferkelschutzkorb, die jedoch demnächst gemäß der Richtlinie 91/630/EWG verboten wird. In einigen Mitgliedstaaten ist die Verwendung von Ferkelschutzkörben bereits auf einen bestimmte Zeitraum um den Abferkeltermin beschränkt.

Ferkelschutzkörbe während der Säugezeit sind jedoch gemeinschaftsweit das gängigste Verfahren.

In letzter Zeit wurden auch einige Gruppenabferkelsysteme entwickelt, bei denen die Sauen Zugang zu einzelnen Ferkelnestern und einem gemeinsamen Aufenthaltsbereich haben. Darunter fallen auch Systeme mit einfachen Ferkelkisten, d.h. kleine quadratische Nestbuchten mit beheizten Sperrgittern. Keines dieser Systeme finder z.Z. in nennenswertem Ausmaß in der industriellen Schweinehaltung Verwendung.

Die meisten Sauen verbleiben während der gesamten Säugezeit im Ferkelschutzkorb bzw. in ihrer Einzelbucht. In bestimmten Fällen können Sauen und ihre Würfe, sobald die Ferkel richtig ansetzen (was in der Regel im Zeitraum von 2-14 Tagen geschieht), jedoch in Gruppen zusammengefasst werden (d.h. "Multisäugesystem" mit "fremd gehen" der Ferkel).

C. Absetzen und Absetzferkel

Das Absetzen der Saugferkel von der Mutter wird in der Regel abrupt im Alter von 3 bis 5 Wochen vorgenommen, obgleich Ferkel in einigen Betrieben erst mit 8 Wochen abgesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird die Sau wieder in den Deckstall umgestallt, und die Ferkel verbleiben bis zum Ende der Aufzuchtperiode entweder in der Abferkelbucht oder sie werden sofort in den Ferkelaufzuchtstall verlegt.

Es existieren verschiedene Haltungssysteme für Absetzferkel. Stufenferkelkäfige eignen sich für die Haltung kleiner Ferkelgruppen auf vollperforierten Böden, in der Regel unter streng kontrollierten stallklimatischen Bedingungen (Zusatzbeheizung). Auch Flatdecks sind mit Vollspaltenböden ausgelegt, jedoch für leichteren Zugang nach oben offen.

Bei Intensivhaltung werden die Schweine aus den Ferkelaufzuchtställen der ersten Aufzuchtphase (d.h. nach 2-4 Wochen) in Großraumställe verlegt. Bei extensiveren Haltungsformen können die Absetzferkel in ein und derselben Bucht bleiben, bis sie ein Gewicht von 30-40 kg erreicht haben, oder, in einigen Fällen, bis zur Schlachtung.

D. Mastschweine

Auch Mastschweinebuchten sind entweder als Voll- oder Teilspaltenböden oder als Mistgangbuchten mit minimaler Einstreu oder als Tiefstreubuchten mit Stroh oder Sägemehl ausgeführt. Obgleich Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, prädominieren gemeinschaftsweit Voll- oder Teilspaltenböden. Die Tiere können mit Trocken- oder Feucht-Nassfutter gefüttert werden. Trockenfutter wird häufig ad libitum über einen oder mehrere Vorratsfütterer verabreicht, obgleich die reine Vorratsfütterung in den Endphasen der Mast eingeschränkt werden kann, um eine übermäßige Verfettung von Schweinen nicht verbesserter Genotypen oder mit sehr hohem Schlachtgewicht zu vermeiden. Bei Haltung in kontrollierter Umgebung ist es gängig, die Tiere in der Wachstums-/Ausmastperiode zwei oder dreimal in jeweils größere Buchten umzustallen, um den verfügbaren Stallplatz optimal zu nutzen.

3. Wichtigste sozio-ökonomische aspekte der gemeinschaftlichen Schweineproduktion

Die Schweinepopulation der Gemeinschaft ist in den 90er Jahren relativ stabil geblieben. 1998 ist sie jedoch gegenüber dem Vorjahr um mehr als 5 % auf 125 Mio.Tiere (EUROSTAT) angestiegen und in den Jahren 1999 und 2000 leicht zurückgegangen.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Die Zuchtsauenpopulation der Gemeinschaft beläuft sich auf insgesamt 12,6 Mio. Tiere [2] (siehe Diagramm).

[2] EUROSTAT 1997.

In bezug auf die Sauenverteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten (siehe nachstehende Tabelle) zeigen die vorliegenden Daten, dass 1999 rund 72% der Gesamtsauenpopulation der Gemeinschaft in fünf Länder gehalten wurden.

Tabelle 1: Sauenbestand der einzelnen Mitgliedstaaten (in 1000 Tieren und in % des Gesamtsauenbestands der Gemeinschaft (EUROSTAT 1999)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Es sei angemerkt, dass die Sauenbestände in Dänemark, Italien, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, die sich durch weniger Haltungsbetriebe mit Beständen von mindestens 200 Sauen auszeichnen, größer sind als in anderen Ländern. In den Niederlanden halten nahezu 90% aller Betriebe über 100 Sauen. In Deutschland, wo über 40% der Sauenhaltungsbetriebe weniger als 10 Tiere umfassen, ist die Bestandsgröße relativ klein. In Italien zeichnen sich 80% der Betriebe durch Bestände von weniger als 10 Tiere aus, während die restlichen 20% rund 60% der Sauenpopulation halten. [3]

[3] H.J.M. Hendriks, B.K. Pedersen, H.M. Vermeer and M. Wittman: "Pig housing systems in Europe: current trends" 49th Annual Meeting of the European Association for animal production (Warsaw - Poland. August 1998).

In Deutschland ist der Sauenbestand in den 90er Jahren zwar zurückgegangen, mit 21,68% (EU-12) ist das Land jedoch nach wie vor Europas (EU-12) größter Sauenhalter. Hinsichtlich des Gesamtschweinebestands beginnt sich die Lücke zwischen Deutschland und Spanien als zweitgrößem Erzeuger der Gemeinschaft jedoch allmählich zu schließen.

In der Gemeinschaft werden 65% aller tragenden Sauen in Einzelbuchten gehalten, und über 60% dieser Tiere steht kein Stroh zur Verfügung. In einigen Ländern (darunter Dänemark, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich) sind die Gruppenhaltungssysteme bereits auf dem Vormarsch, weil neue Gesetze Einzelstände und Anbindehaltung, die ein Umdrehen der Sau verhindern, mittlerweile verbieten.

Die Gemeinschaft erzeugt jährlich rund 18 Mio. Tonnen Schweinefleisch (1999). Die EU ist Selbstversorger und weltgrößer Ausführer.

Der gemeinschaftliche Pro-Kopf-Verbrauch von Schweinefleisch hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und dürfte auch weiterhin ansteigen.

Die Schweineerzeugung hat sich zu einem hochspezialisierten Wirtschaftszweig entwickelt, der häufig nicht landbaugebunden und auf Ankauf, Mast und Verkauf standardisierter, präzise Spezifikationen erfuellende Tiere ausgerichtet ist und strengen Lieferfristen unterliegt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Struktur des Sektors auch dadurch beeinflusst wurde, dass die entsprechende gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch den Markt ohne direkte Stützungsmassnahmen (z.B. Direktbeihilfen) reguliert.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Die Gemeinschaftsproduktion ist z.Z. stark konzentriert: 72% der Schweineproduktion läuft in fünf Mitgliedstaaten ab, davon 21% in Deutschland allein.

In diesen Mitgliedstaaten führt die regionale Konzentration der Produktion wiederum dazu, dass auf engstem geographischem Raum unzählige Schweine gehalten werden. In Spanien beispielsweise entfällt ein Drittel der Gesamtschweineproduktion auf Katalonien, 95% der belgischen Produktion konzentriert sich auf das Vlaams Gewest, 90% der niederländischen Produktion auf die östlichen und südlichen Landesteile und 65% der deutschen Produktion auf Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Aus den der Kommission vorliegenden Informationen geht hervor, dass mit Ausnahme Kataloniens die Besatzdichte in all diesen Gebieten den ökologisch vertretbaren Hoechstwert von 1,4 Großvieheinheiten je Hektar überschreitet. [4]

[4] Quelle: CONCENTRATION OF LIVESTOCK PRODUCTION (Martin BOSCHMA, Alain JOARIS, Claude VIDAL - Eurostat). Die vollständige Fassung des Berichts kann über folgende Webseite der GD Landwirtschaft abgerufen werden: http://europa.eu.int/comm/dg06/envir/report/de/live_de/report.htm

Der Tatsache, dass die Schweinewirtschaft nur in zunehmender Größenordnung rentabel ist, weil die Gewinnspannen aufgrund einheimischer und ausländischer Konkurrenz immer enger werden, hat zu einer wesentlichen Vergrößerung der Betriebsbestände und des Anteils an Großbetrieben geführt. Zwischen 1990 und 1995 ist die Durchschnittszahl Schweine je Betrieb beispielsweise in Belgien um 68%, in Spanien um 59% und in den Niederlanden um 36% angestiegen. In Deutschland waren die Bestandszunahmen aufgrund der Umstrukturierung im Zuge der Wiedervereinigung weniger ausgeprägt (19%).

In einigen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise in den Niederlanden, hat die Spezialisierung dazu geführt, dass Ferkel regelmäßig zwischen Betrieben umgesetzt werden, während sich bei geschlossenen Produktionsystemen, wie sie in Dänemark bevorzugt werden, die Zahl der Umsetzungen und infolgedessen das Risiko der Seuchenverschleppung auf ein Minimum begrenzen.

4. Übersicht über die maßgeblichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz von Schweinen in intensiven Haltungssystemen

Gestützt auf die von den zuständigen Behörden in der ersten Jahreshälfte 2000 mitgeteilten Informationen gibt die nachstehende Tabelle einen Überblick über die derzeitige Rechtslage in den Mitgliedstaaten.

Nach den vorliegenden Informationen haben in bestimmten Mitgliedstaaten Tier- und Umweltschutzbelange auch die Methoden der Schweinehaltung beeinflusst. Tierhalter in verschiedenen Regionen der Gemeinschaft sehen sich heute gezwungen, in bezug auf Haltungsformen und Bestandsmanagement höhere Anforderungen zu erfuellen.

Vor allem in Nordeuropa es z.Z. gesetzlich vorgesehen, tragende Sauen künftig in Gruppen zu halten, und insbesondere in zwei Staaten (VK und Schweden) ist diese Regelung bereits in Kraft. Im VK werden z.Z. 85% des nationalen Sauenbestands in Gruppen gehalten, und die Tendenz ist steigend.

Vor allem in Nordeuropa beinhalten die Rechtsvorschriften für die Schweinehaltung bereits neue Tierschutzkriterien, die den Schlussfolgerungen der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz entsprechen, so z.B. technische Vorschriften für die Bodenausführung, Mindestabmessungen für Einzelbuchten, die gewährleisten, dass sich die Tiere uneingeschränkt und problemlos umdrehen können, Auflagen für Materialien, die den Tieren ein besseres Lebensumfeld bieten, sowie ausführliche Bestimmungen zur Regelung bzw. das Verbot bestimmter Verstümmelungspraktiken.

Umweltschutzbelange und Umweltschutzvorschriften haben inzwischen auch die Schweinewirtschaft gemeinschaftsweit beeinflusst. Die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften enthalten nunmehr Sonderbestimmungen zum Verringerung von Belegdichten sowie konstruktive Detailvorschriften für die Ausführung von Buchtenböden und die Entmistung, mit dem Ziel, die Ammoniakemission zu reduzieren.

Die wichtigste Gemeinschaftsvorschrift zur Veringerung der Umweltauswirkungen der intensiven Tierhaltung ist die Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen [5], die in den meisten Mitgliedstaaten noch nicht vollständig umgesetzt ist, obgleich die Fristen für die Maßnahmendurchführung in den meisten Fällen bereits abgelaufen sind [6].

[5] ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1.

[6] Für Einzelheiten siehe KOM(1997)473 und KOM(1998)16 endgültig.

Schweinezüchter sehen sich unter dem Druck der Umweltlobby und der neuen Tierschutznormen schon jetzt gezwungen, ihre Produktionssysteme zu ändern mit dem neuen Haltungskonzept in Einklang zu bringen.

Im wesentlichen sind Verbraucherforderungen und neue Vermarktungsnormen, die von den großen Einzelhandelsketten entwickelt wurden, die treibenden Kräfte für diese Änderungen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) Soweit ein Landwirt einen Bewirtschaftungsvertrag ("contrats territorial d'exploitation") abgeschlossen hat, gelten restriktivere Maßnahmen.

(**) In Kraft.

(ñ) Der Kommission liegen keine Angaben dieses Mitgliedstaates vor.

5. Sozio-ökonomische aspekte der Verbesserung bestimmter schutzvorschriften für Schweine nach massgabe des Kommissionsvorschlags

Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren haben einen Preis, und die Maßnahmen dieses Vorschlags bilden keine Ausnahme. In einer Wettbewerbsindustrie wie der Schweinewirtschaft mit ihren sehr engen Gewinnspannen können sich selbst kleine Preisunterschiede nachhaltig auf den Wettbewerb auswirken, die auch der Verbraucher zu spüren bekommt, der letztendlich die Kosten der Verbesserung der Haltungsbedingungen trägt.

Die Schweinewirtschaft der Gemeinschaft wird zunehmend vom Welthandel und den veränderten Wertvorstellungen der Verbraucher beeinflusst, und Erzeuger werden Verbraucherbelangen und Verbrauchererwartungen mehr denn je Rechnung tragen müssen.

Die Tierschutzfrage nimmt in den meisten Mitgliedstaaten einen immer größeren Stellenwert ein, und die Gesetzgebung auf diesem Gebiet wird immer umfassender. Der Tierschutz ist heute eng an das Produktionsimage gekoppelt. Verbraucher und Erzeuger werden zunehmend dafür sensibilisiert, dass sich Zucht- und Haltungsmethoden nachhaltig auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere und nicht zuletzt auch auf die Umwelt auswirken.

In Kapitel 6.3 seines Berichts gab der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz eine wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Tieren. In verschiedenen Modellrechnungen, die auf der Agrarpreissituation in diesen Niederlanden basieren, werden Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen mit einer Ausgangssituation im Sinne der Richtlinie 91/630/EWG des Rates verglichen. Dabei wurde folgende Aspekte geprüft:

- Vor- und Nachteile der Einzel- und Gruppenhaltung trockengestellter Sauen,

- wirtschaftliche Folgen des Übergangs zu anderen Haltungsformen für säugende Sauen,

- wirtschaftliche Folgen der Änderung des Absetzalters,

- mögliche Auswirkungen einer Verbesserung des Platzangebots für Mastschweine und der Verwendung von Stroh,

- die Frage, wie sich eine durch Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen bedingte Produktionskostenerhöhung möglicherweise auf die Schweinefleischkonsum auswirkt, sowie Verbrauchereinstellung und Verbraucherverhalten.

Die Hauptergebnisse der Bewertung lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen:

1. Einige neue Techniken und Haltungssysteme, die eine Verbesserung der Tierschutzbedingungen herbeibringen sollen, gehen mit eine Steigerung der Produktionskosten von Schweinefleisch und einen entsprechenden Rückgang der Erzeugereinkommen einher, während andere die Kosten überhaupt nicht beeinflussen oder sogar einkommenssteigernd wirken. Angesichts der engen Gewinnspanne können jedoch bereits kleine Kostenveränderungen das Gleichgewicht stören.

2. Die billigste Form der Gruppenhaltung tragender Sauen ist - gemessen an den Investitionskosten je Sau - kostengünstiger als jedes Einzelbuchtensystem. Bei einem Rückgang der Sauenproduktivität (weniger lebend geborene Ferkel je Wurf und Zunahme der jährlichen Sauenmerzrate) könnte dieser Kostenvorteil jedoch schrumpfen oder ganz wegfallen.

3. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Verbraucher nicht bereitwillig mehr für Schweinefleisch bezahlen, das aus ihrer Sicht unter besseren Haltungsbedingungen erzeugt wurde. In der europäischen Schweinewirtschaft muss daher ernsthaft mit Einkommens- und Arbeitsplatzverlusten gerechnet werden, die zum einen auf eine Schwächung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsposition auf den internationalen Ausführmärkten und zum anderen auf mögliche Schweinefleischeinfuhren aus Drittländern mit weniger hohen Tierschutznormen zurückzuführen sind.

4. Soweit der Verbraucher nicht bereit ist, die Kosten der Verbesserung der Tierschutzbedingungen zu tragen, falls Einfuhren aus Drittländern mit weniger hohen Tierschutznormen nicht beschränkt werden können, bleibt der Schweinewirtschaft keine andere Wahl als zu versuchen, die Kostensteigerung beispielsweise durch Vergrößerung des Bestands und Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeitssteigerung auszugleichen.

5. Auch die Möglichkeit, dass Verbraucher kein Schweinefleisch mehr kaufen, wenn aus ihrer Sicht die Tiere unter unzumutbar schlechten Bedingungen gehalten werden, sollte berücksichtigt werden, obgleich zu diesem Punkt bislang keine Informationen vorliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten der Anpassung bestehender Sauenhaltungssysteme an die Normen dieses Vorschlags nur schwer abschätzen lassen, da die Haltungsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaat stark voneinander abweichen. Die zusätzlichen Kosten wären natürlich am höchsten im Falle erst kürzlich errichteter Anlagen, weil noch keine Wertminderung stattgefunden hat.

Im Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses wird ferner darauf hingewiesen, dass die Kostenrechnung im Falle der Systemanpassung an Ende einer angemessen langen Nutzungszeit der Anlage ganz anders aussehen wird. Obgleich schwer zu quantifizieren, werden die zusätzlichen Kosten der Abschaffung von Einzelständen auf 0,006 Euro je Kilo Schweineschlachtkörper (Baukosten + Lohnkosten für neue Spaltenbodenanlagen) geschätzt. Alle der Kommission vorliegenden Angaben bestätigten, dass die Kosten um 0,02 Euro je Kilo Schweineschlachtkörper höher sind, wenn die Systemumstellung erfolgen muss, bevor die betreffende Anlage zehn Jahre alt ist.

Die Daten zeigen, dass die Kosten des Baus einer Gruppenhaltungsanlage niedriger sind als die Kosten eines Einzelbuchtsystems: In seinem Bericht (Punkt 6.3.3) schlussfolgert der Ausschuss, dass der Hauptgrund für die Verringerung [der Investitionskosten] darin liegt, dass die teuren Einzelboxen nicht mehr erforderlich sind. Die Betriebskosten hängen im wesentlichen von zwei Dingen ab: der Verwendung von Stroh (nur schwer quantifizierbare Kosten) und dem Fütterungssystem (vgl. Tabelle 3).

In Tabelle 3 werden Kosten und finanzieller Ertrag eines Haltungsbetriebs in den Niederlanden, der nach Maßgabe der Richtlinie 91/630/EWG des Rates Sauen ohne Stroh in Einzelbuchten hält, mit Kosten und Ertrag der verschiedenen Gruppenhaltungssysteme verglichen. Die Tabelle bestätigt, dass bei Neuanlagen mit elektronisch gesteuerter Futterstation die Kosten der Sauenproduktion in Gruppen gegenüber den Kosten der Einzelhaltung niedriger sind. Die Produktionskosten steigen, wenn Stroh bereitgestellt wird (das in den Niederlanden teuer ist) und wenn die verfügbare Fläche (über die Vorgaben des Kommissionsvorschlags hinaus) beträchtlich zunimmt.

Tabelle 3 fasst die Daten der Tabellen in Abschnitt 6.3 des Berichts des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses zusammen, wenn auf ausführlichere Informationen an anderer Stelle verwiesen werden kann.

Tabelle 3: Kosten/Ertrag der Gruppenhaltung von Sauen mit elektronisch gesteuerter Futterstation (EFS) gemessen am Einzelstandsystem eines typischen(**) niederländischen Sauenhaltungsbetriebs (165 Sauen)

(Bericht des WVA)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(*) EFS: Elektronisch gesteuerte Futterstation

(**) "Typisch" im Sinne der Richtlinie 91/630/EWG des Rates.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Tabelle auf zwei Arten von Neuanlagen bezieht - Gruppenhaltungssysteme und Einzelstände, wie sie heute existieren. Sie berührt nicht die Frage der Zusatzkosten, wie sie Erzeugern TTTABLEentstehen, die ohne den Änderungsvorschlag der Kommission nicht in Neuanlagen investieren müssten.

In Bezug auf die Frage der finanziellen Unterstützung von Landwirten für Investitionen in Gebäude und technische Anlagen, die die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Schweinen zum Ziel haben, sei angemerkt, dass die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) auch die Förderung von Investitionen in Agrarbetriebe vorsieht, die der Erhaltung und Verbesserung der Tierschutznormen dienen. Die Stützungsmaßnahmen müssen in Programmen zur ländlichen Entwicklung eingebettet sein, die die Mitgliedstaaten erstellen und von der Kommission genehmigt werden. Die Maßnahmen werden vom EAGFL und dem betreffenden Mitgliedstaat gemeinsam finanziert.

Was die internationale Dimension der Tierschutzfrage und die WTO-Beziehungen anbelangt, so ist klar, dass es sich um einen komplexen Problemkreis handelt, bei dem sich wirtschaftliche, ethische, tiergesundheitliche, verbrauchergesundheitliche Aspekte, Aspekte der Nahrungsmittelproduktion sowie rechtliche Fragen überschneiden. Daher wird die Problematik in diesem Bericht nicht direkt angegangen, sondern es wird vielmehr auf die verschiedenen Initiativen hingewiesen, die die Gemeinschaft zur Klärung der Tierschutzfrage im Rahmen der WTO-Verhandlungen getroffen hat, um sicherzustellen, dass der Handel nicht durch Gemeinschaftsmaßnahmen, die zur Verbesserung des Schutzes landwirtschaftlicher Nutztiere ergriffen werden, gestört wird.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Gemeinschaft im Juni 2000 auf einer WTO-Tagung ein Papier über "Tierschutz und Agrarhandel" vorgelegt hat. In diesem Papier werden an erster Stelle die Ziele dargelegt, die sich die Gemeinschaft für die Verhandlung der Tierschutzfrage auf WTO-Ebene gesetzt hat, und die insbesondere darauf hinauslaufen, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass die Bemühungen der Gemeinschaft zur Verbesserung des Tierschutzes nicht durch den Handel untergraben werden. Die Gemeinschaft schlägt vor, diesem berechtigten Anliegen zu folgende Maßnahmen zu entsprechen, indem (i) multilaterale Übereinkommen erarbeitet, (ii) geeignete Etikettierungsvorschriften festgelegt und (iii) die durch die Anpassung an die Tierschutzvorschriften entstandenen zusätzlichen Kosten von den Senkungsverpflichtungen ausgenommen werden.

Tabelle 4 Marktpreise für Schweinefleisch(1)

Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft.

(1) Repräsentative Märkte.

(2) Schlachtgewicht - Klasse U. Ab 1. Juli 1995: Klasse E.

(3) Berechnet auf der Grundlage von Preisen in Landeswährung.

(4) Gewogener Durchschnitt ECU/100 kg

6. Hauptbereiche, in denen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Schweinen in intensiven Haltungssystemen erforderlich sind

Schweine haben Bedürfnisse, die befriedigt werden müssen, wenn sich das Tier wohlfühlen soll.

Die Tiere müssen demnach in der Lage sein, bestimmte artspezifische Verhaltungsweisen auszuleben, d.h. sie müssen sich frei bewegen und bestimmte Stellungen einnehmen können, um Muskel-, Knochen- und Gelenkverformungen entgegenzuwirken und Verletzungen, Krankheiten und Parasitenbefall zu vermeiden, und sollten in artgerechter Umgebung sozialen Verhaltensmustern folgen können.

Verhalten, Gesundheit und Produktivität von Schweinen werden durch die gewählte Buchtenform, die Temperaturverhältnisse und die Bestandsführung nachhaltig beeinflusst.

Die Experten im Wissenschaftlichen Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz geben eine Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen verschiedener Kategorien von Schweinen in Intensivhaltungssystemen.

Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen und angesichts der Entwicklung, die die europäische Schweinewirtschaft hinsichtlich der Haltungsformen z.Z. durchläuft, hat die Kommission zur Klärung der nachstehenden Fragen einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung bestimmter Gemeinschaftsvorschriften ausgearbeitet.

6.1 Die Haltung von Schweinen in sozialer Isolation und insbesondere die Haltung von Sauen in Einzelbuchten führt zu schwerwiegenden Tierschutzproblemen.

Abgesehen von ausgewachsenen Ebern und hochtragenden Sauen sind Schweine soziale Tiere.

Weder Eber noch Jungsauen sollten in sozialer Isolation aufgezogen werden. Es ist zwar akzeptabel, Eber in Einzelbuchten zu halten, der Sicht- und Geruchskontakt zu anderen Schweinen sollte jedoch gewährleistet sein.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz ist der Auffassung, dass selbst bei optimaler Haltungsform schwerwiegende Tierschutzprobleme nicht ganz zu vermeiden sind.

Die Vorteile der Gruppenhaltung von Sauen gegenüber der Haltung in Einzelständen bestehen aus tierschützerischer Sicht insbesondere darin, dass die Tiere ihr angeborenes Sozialverhalten ausleben und ihren Wühl- und Beschäftigungstrieb besser befriedigen können, weil es aufgrund der Buchtengröße einfacher ist, geeignetes Material zur Verfügung zu stellen. Die Hauptprobleme der Anbindehaltung stellen sich auch bei Haltung in Einzelständen. In Gruppen lebende Sauen zeigen weniger Knochen- und Muskelanomalien und Verhaltungsstörungen, neigen weniger zu extremen physiologischen Reaktionen und trägkeitsbedingten Harnwegsinfektionen und sind kardiovaskulär eindeutig fitter.

Einzelbuchten müssen in jedem Fall so groß sein, dass sich die Sau mühelos umdrehen kann.

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, Einzelbuchten für Sauen (ab der vierten Woche nach der Deckung bis zum 7. Tag vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin) zu verbieten. Die Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen wird definitiv verboten. Sauenbuchten müssen mindestens so groß sein, dass sich die Tiere mühelos umdrehen können.

6.2 Die Haltung von Schweinen auf Kunststoffböden, insbesondere Vollspaltenböden, beeinträchtigt das Wohlbefinden der Tiere.

Werden in der Schweinehaltung insbesondere Kunststoffböden verwendet, so muss folgendes gewährleistet sein: Die Tiere sollten bequem und ohne Verletzungsgefahr liegen können, das Krankheitsrisiko sollte möglichst gering und das Material sollte bei Temperaturextremen wärmeregulierend sein. Werden anstelle von planbefestigten Böden perforierte Böden oder Spaltenböden verwendet, so kann die Stallhygiene verbessert werden, indem dafür Sorge getragen wird, dass die Tiere möglichst wenig in ihren Exkrementen stehen. Die Gefahr von Kronsaumverletzungen ist bei planbefestigten Böden weniger groß als bei perforierten Böden. In einigen Fällen sind die Perforationen bzw. Schlitze so weit, daß sich die Klauen darin verfangen können, und die Standfläche zwischen den Perforationen bzw. Schlitzen ist so schmal, dass sie nicht trittsicher ist.

Schweine ziehen wärmegedämmte oder eingestreute Böden vor, weil sie bequemer sind und vor Kälte schützen. Bei warmer Witterung sind nackte Böden aufgrund ihrer Kühle für die Tiere möglicherweise angenehmer als wärmegedämmte, eingestreute Böden. Tiefstreu- oder Kompostsysteme können daher bei Tieren, die bei hohen Umgebungstemperaturen gehalten werden, Wärmeregulationsprobleme aufwerfen.

Eingestreute Böden sind nicht nur bequemer, sondern bieten dem Tier auch Beschäftigungs- und Wühlmöglichkeiten, liefern - im Falle von Strohraufe - auch lebenswichtige Faserstoffe und gestatten es den Tieren, ihren Futtertrieb auszuleben. Diese Aspekte lassen sich aufgrund ihrer Interdependenz nicht getrennt analysieren.

Haltungssysteme für Aufzucht- und Ausmastschweine sollten eine Unterteilung der verschiedenen Funktionsbereiche (Fressen, Liegen, Kot-/Harnabsetzen) ermöglichen, oder Liegefläche und Kotplatz trennen.

Wühlfreundliche Erdböden und Gegenstände oder Material zur Befriedigung des Spür- und Beschäftigungstriebs verbessern des Lebensumfeld der Tiere. Verformbares Material wie berindetes Holz oder dicke Seile sind für Schweine besonders attraktiv. Bei Kunststoffobjekten lässt das Interesse aufgrund der Unveränderlichkeit des Materials jedoch mit der Zeit nach. Alle Schweine sollten permanent Zugang zu Wühlerde oder Beschäftigungsmaterial haben.

Der Kommissionsvorschlag regelt insbesondere die Verwendung von Betonspaltenböden, um Klauenverletzungen zu vermeiden und Tritt- bzw. Laufsicherheit zu gewährleisten. Den Schweinen sollten verschiedene Funktionsbereiche zur Verfügung stehen, und sie sollten permanent Zugang zu Spür- und Beschäftigungsmaterial haben. Der Vorschlag sieht ebenfalls vor, dass die Tiere ständig Zugang zu Futter mit hohen Rohfaseranteil haben sollten.

6.3 Mangelnder Futterplatz fördert Aggressionen und schlechte Futterverwertung. Hunger fördert Kampfverhalten.

In verschiedenen Haltungssystemen sind trockengestellte Sauen nicht ausreichend geschützt. Sie erhalten in der Regel wesentlich weniger Futter als sie fressen könnten, so dass die Tiere zwangsläufig einen Großteil ihres Lebens hungern.

Alle Sauen sollten zur Erhaltung ihrer Vitalität und zur Förderung von Wachstum und Ferkelproduktion ausreichend gefüttert werden. Sie sollten hungerstillendes Futter in Form von Grobfutter oder Futter mit hohem Faseranteil und Kraftfutter erhalten, das auch ihren Kautrieb befriedigt.

Sauen in Gruppenhaltung sollten nach einem System gefüttert werden, das gewährleistet, dass jedes einzelne Tier, ohne angegriffen zu werden, ausreichend fressen kann, auch wenn Futterrivalen anwesend sind.

Der Kommissionsvorschlag regelt die Anwendung von Fütterungssystemen, die gewährleisten, dass jedes einzelne Tier ungestört und ausreichend fressen kann.

6.4 Ein in Haltungsverfahren und Tierschutzfragen unkundiger Schweinezüchter fördert Probleme auch in einem ansonsten funktionierenden System.

Die Qualität der Zuchtverfahren wirkt sich in allen Haltungssystemen nachhaltig auf das Befinden der Schweine aus. Ein sachkundiger Züchter ist in der Lage, zahlreiche Systemschwächen auszugleichen.

Nach Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz sollten alle mit Schweinen umgehenden Personen entsprechend zugelassen sein. Eine solche Zulassung setzt eine angemessene Schulung und Zertifizierung voraus.

Es sei angemerkt, dass vor allem die Gruppenhaltung von Sauen besondere Kenntnisse in Fragen des Herdenmanagement sowie eine gewisse Sensibilisierung für die Bedeutung bestimmter Haltungsmethoden erfordert.

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass alle mit Schweinen umgehenden Personen mit den geltenden Tierschutzvorschriften vertraut und darin geschult sein müssen, wie diese Vorschriften in der Praxis anzuwenden sind.

7. Hauptbereiche, die mit Blick auf eine weitere Verbesserung der Haltungsbedingungen von Schweinen weiter erforscht werden müssen

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz gelangt zu dem Schluss, dass in Bereichen, in denen die Auswirkungen bestimmter Haltungssysteme auf das Wohlbefinden von Schweinen bisher noch nicht untersucht wurden, weitere Kenntnisse erforderlich sind.

Der Kommissionsvorschlag enthält Lösungen für die Zukunft.

Einige Richtlinienbestimmungen werden wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden müssen, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und neu bewährten Haltungsformen Rechnung zu tragen.

Der Kommissionsvorschlag klärt insbesondere Fragen in folgenden Bereichen: Auswirkungen von Wachstumsförderern auf die Haltungsbedingungen; Auswirkungen der Antibiotikaverwendung in Futtermitteln und der Antibiotikaresistenz; Auswirkungen bestimmter Haltungsformen (Buchtenfläche), der Stände- und Bodenausführung bei Mastschweinebeständen und der Anbindehaltung auf säugende Sauen; Entwicklung von Formen der Offenstallhaltung während der Laktationsperiode, die das Überleben der Ferkel nicht in Frage stellen; Entwicklung von Fütterungsmethoden und Bewertung der Bedeutung des Futters als Wühl- und Beschäftigungsmaterial.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses für Tiergesundheit und Tierschutz zeigt, dass Infektionskrankheiten ein nicht zu unterschätzendes Tierschutzproblem darstellen und daher Risikoanalysen der prävalentesten endemischen Seuchen besonders gefördert werden sollten. Besonderes Augenmerk sollte auf gentechnische Veränderungen gerichtet werden. In der wissenschaftlichen Literatur sind nicht viele Werke über die Haltungsbedingungen von transgenen Schweinen oder Schweinen zu finden, die mit Substanzen behandelt werden, die nach rekombinanten DNE-Techniken hergestellt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass dieser mit Zuchttechnologien verwandte Forschungsbereich künftig weitere Gemeinschaftsregelungen erfordern wird.