02018D0279 — DE — 10.05.2021 — 002.001


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►B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/279 DES RATES

vom 20. Februar 2018

zur Ermächtigung Maltas, eine von Artikel 287 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Sonderregelung anzuwenden

(ABl. L 054, 24.2.2018, p.14)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/753 des Rates vom 6. Mai 2021

L 163

1

10.5.2021

 
Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
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