02007R0785 — DE — 30.03.2019 — 001.001


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►B

VERORDNUNG (EG) Nr. 785/2007 DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2007

zur Zulassung von 6-Phytase EC 3.1.3.26 (Phyzyme XP 5000G/Phyzyme XP 5000L) als Futtermittelzusatzstoff

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 175 vom 5.7.2007, S. 5)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/221 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2019

  L 35

28

7.2.2019




▼B

VERORDNUNG (EG) Nr. 785/2007 DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2007

zur Zulassung von 6-Phytase EC 3.1.3.26 (Phyzyme XP 5000G/Phyzyme XP 5000L) als Futtermittelzusatzstoff

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG



Kennnummer des Zusatzstoffs

Name des Zulassungsinhabers

Zusatzstoff

(Handelsbezeichnung)

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

Einheit der Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer.

4a1640

►M1  Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V. ◄

6-Phytase

EC 3.1.3.26

(Phyzyme XP 5000G

Phyzyme XP 5000L)

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Zubereitung 6-Phytase (EC 3.1.3.26)

aus Schizosaccharomyces pombe (ATCC 5233)

mit einer Mindestaktivität von:

fest: 5 000 FTU (1)/g

flüssig: 5 000 FTU/ml

Charakterisierung des Wirkstoffs:

6-Phytase (EC 3.1.3.26)

aus Schizosaccharomyces pombe (ATCC 5233)

Analysemethode (2):

Kolorimetrische Messung anorganischer Phosphate, die von dem Enzym aus Phytatsubstrat freigesetzt werden.

Masthühner

250 FTU

1.  In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

2.  Für die Verwendung in Futtermitteln mit mehr als 0,23 % phytingebundenem Phosphor.

3.  Für Ferkel (abgesetzt) bis 35 kg Körpergewicht.

4.  Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel:

— Masthühner 500-750 FTU;

— Masttruthühner 250—1 000 FTU;

— Legehennen: 150—900 FTU;

— Mastenten 250—1 000 FTU;

— Ferkel (abgesetzt) 500—1 000 FTU;

— Mastschweine 500—1 000 FTU;

— Säue: 500 FTU.

25. Juli 2017

Masttruthühner

250 FTU

Legehennen

150 FTU

Mastenten

250 FTU

Ferkel (abgesetzt)

250 FTU

Mastschweine

250 FTU

Säue

500 FTU

(1)   1 FTU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus Natrium-Phytat freisetzt.

(2)   Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/html/crlfaa/