02017D2074 — DE — 14.11.2023 — 012.001
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BESCHLUSS (GASP) 2017/2074 DES RATES vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
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Datum |
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L 16I |
14 |
22.1.2018 |
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L 160I |
12 |
25.6.2018 |
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L 276 |
10 |
7.11.2018 |
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L 183 |
9 |
9.7.2019 |
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L 248 |
74 |
27.9.2019 |
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L 291 |
42 |
12.11.2019 |
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L 205I |
6 |
29.6.2020 |
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L 381 |
24 |
13.11.2020 |
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L 60I |
9 |
22.2.2021 |
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L 400 |
148 |
12.11.2021 |
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L 292 |
61 |
11.11.2022 |
||
L |
1 |
13.11.2023 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/2074 DES RATES
vom 13. November 2017
über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
KAPITEL I
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN
Artikel 1
Es ist untersagt,
technische Hilfe, Vermittlungsdienste und andere Dienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller Art einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Venezuela oder zur Verwendung in Venezuela zu erbringen;
Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen sowie Versicherungen und Rückversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern oder für die Erbringung von damit verbundener technischer Hilfe, von Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten mittelbar oder unmittelbar für jedwede Person, Organisation oder Einrichtung in Venezuela oder zur Verwendung in Venezuela bereitzustellen.
Artikel 2
Die Verbote gemäß Artikel 1 gelten nicht für die Erfüllung von vor dem 13. November 2017 geschlossenen Verträgen oder für Nebenverträge, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, wenn sie mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates ( 1 ) und insbesondere den in dessen Artikel 2 genannten Kriterien in Einklang stehen und wenn die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den Vertrag erfüllen wollen, den Vertrag der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses angezeigt haben.
Artikel 3
Es ist untersagt,
technische Hilfe, Vermittlungsdienste und andere Dienste von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung, Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Venezuela oder zur Verwendung in Venezuela zu erbringen;
Finanzmittel oder Finanzhilfen von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, sowie Versicherungen und Rückversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr solcher Ausrüstung oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste und sonstige Dienste unmittelbar oder mittelbar an die Personen, Organisationen und Einrichtungen in Venezuela oder zur Verwendung in Venezuela bereitzustellen;
Artikel 4
Artikel 1 und 3 finden keine Anwendung auf
den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nichtletaler militärischer Ausrüstung oder zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, die ausschließlich humanitären oder Schutzzwecken dient oder für Programme der Vereinten Nationen (VN) und der Union und ihren Mitgliedstaaten oder regionaler und subregionaler Organisationen zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist, oder von Material, das für Krisenbewältigungsoperationen der VN und der Union oder regionaler und subregionaler Organisationen bestimmt ist;
den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Minenräumungsgeräten und Material zur Verwendung bei Minenräumungsaktionen;
die Wartung von nichtletaler militärischer Ausrüstung, die von der Marine und der Küstenwache Venezuelas verwendet werden könnte und die ausschließlich Zwecken des Grenzschutzes, der regionalen Stabilität und das Abfangen von Betäubungsmitteln;
die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit Ausrüstung und Material gemäß Buchstaben a, b und c;
die Bereitstellung technischer Hilfe im Zusammenhang mit Ausrüstung und Material gemäß Buchstaben a, b und c,
unter der Voraussetzung, dass diese Ausfuhren vorab von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurden.
Artikel 5
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.
KAPITEL II
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN
Artikel 6
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass folgende in Anhang I aufgeführte Personen in ihr Hoheitsgebiet einreisen oder durch ihr Hoheitsgebiet durchreisen:
natürliche Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Venezuela verantwortlich sind; oder
natürliche Personen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.
Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar
als Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation;
als Gastland einer internationalen Konferenz, die von den VN einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht;
im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht; oder
im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.
KAPITEL III
EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN
Artikel 7
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Besitz oder im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle befinden von im Anhang aufgeführten
natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Venezuela verantwortlich sind,
natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben,
werden eingefroren.
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in Anhang I oder II aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und unterhaltsberechtigten Familienangehörigen der natürlichen Personen — unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen — notwendig sind;
ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen;
ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;
für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, die jeweils zuständige Behörde hat den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine Sondergenehmigung erteilt werden sollte, oder
auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die Immunitäten nach dem Völkerrecht genießt, soweit diese Zahlungen für amtliche Zwecke dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation bestimmt sind.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über die Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.
Abweichend von Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nach Absatz 1 oder 2 in Anhang I oder II aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung;
die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist;
die Entscheidung begünstigt nicht eine in Anhang I oder II aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; und
die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.
Absatz 3 gilt nicht für eine auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von
Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten;
Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten den Maßnahmen nach den Absätzen 1, 2 und 3 unterliegen; oder
Zahlungen aufgrund gerichtlicher, behördlicher oder schiedsgerichtlicher Entscheidungen, die in der Union erlassen wurden oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbar sind,
sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin den Maßnahmen nach Absatz 1 oder 2 unterliegen.
KAPITEL IV
ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 9a
Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) können personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss wahrzunehmen, insbesondere
für den Rat bei der Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen der Anhänge I und II;
für den Hohen Vertreter bei der Ausarbeitung von Änderungen der Anhänge I und II.
Artikel 10
Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 11
Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen und Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise berührt wird, darunter Schadensersatzansprüche und sonstige derartige Ansprüche, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer insbesondere finanziellen Garantie oder Gegengarantie in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, sofern sie von einer der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden:
den benannten, in Anhang I oder II aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen,
sonstigen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Organisationen und Einrichtungen oder in deren Namen handeln.
Artikel 12
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind.
Artikel 13
Dieser Beschluss gilt bis zum 14. Mai 2024.
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Artikel 14
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG I
Liste der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
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Name |
Angaben zur Person |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
1. |
Néstor Luis REVEROL TORRES |
Geburtsdatum: 28. Oktober 1964 Geschlecht: männlich |
Seit Oktober 2020 Minister für elektrische Energie, seit April 2019 Vizepräsident der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen sowie Exekutivsekretär des Generalstabs für das Elektrizitätswesen. Von 2016 bis Oktober 2020 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Seit August 2020 ranghöchster General (General en chef) der bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Folterung (politischer) Gefangener und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschließlich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen durch von ihm befehligte Sicherheitskräfte. |
22.1.2018 |
2. |
Gustavo Enrique GONZÁLEZ LÓPEZ |
Geburtsdatum: 2. November 1960 Geschlecht: männlich |
Am 30. April 2019 erneut zum Generaldirektor des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) ernannt. Seit Januar 2019 Sicherheits- und Geheimdienstberater für Präsident Maduro und von Februar 2014 bis Oktober 2018 Generaldirektor des SEBIN. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Direktor des SEBIN wurden von seiner obersten Autorität unterstellten Beamten willkürliche Verhaftungen vorgenommen und in der Haftanstalt El Helicoide Folter sowie brutale und unmenschliche Behandlung einschließlich sexueller Gewalt verübt. Als Generaldirektor des SEBIN ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela. |
22.1.2018 |
▼M12 ————— |
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4. |
Antonio José BENAVIDES TORRES |
Geburtsdatum: 13. Juni 1961 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Regierungschef des Hauptstadtdistrikts (Distrito Capital) bis Januar 2018. Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis zum 21. Juni 2017. Beteiligt an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und demokratischen Opposition in Venezuela und verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die die bolivarische Nationalgarde unter seiner Führung begangen hat. Durch seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde hat er die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch weil die bolivarische Nationalgarde beim Vorgehen der Polizei gegen zivile Demonstrationen federführend war und er öffentlich dafür eingetreten ist, dass Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden sollten. |
22.1.2018 |
5. |
Maikel José MORENO PÉREZ |
Geburtsdatum: 12. Dezember 1965 Geschlecht: männlich |
Richter der Berufungskammer für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) von Venezuela. Ehemaliger Präsident und Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs. In diesen Funktionen hat er die Handlungen und Maßnahmen der Regierung, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet; er ist zudem für Handlungen und Äußerungen verantwortlich, die einen Angriff auf die Autorität der Nationalversammlung darstellen, darunter die Ernennung des Nationalen Wahlrats (CNE) im Juni 2020 sowie die Aussetzung und Ersetzung des Vorsitzes von drei Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. |
22.1.2018 |
6. |
Tarek William SAAB HALABI |
Geburtsdatum: 10. September 1963 Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui,Venezuela Geschlecht: männlich |
Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In dieser Funktion und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. |
22.1.2018 |
7. |
Diosdado CABELLO RONDÓN |
Geburtsdatum: 15. April 1963 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung, ehemaliger Präsident der Verfassungsgebenden Versammlung und erster Vizepräsident der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV). Beteiligt an der Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela sowie an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition, auch indem er die Medien nutzte, um die politische Opposition, andere Medien und die Zivilgesellschaft öffentlich anzugreifen und zu bedrohen, und indem er unter anderem dem bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN) Befehle zur Verhaftung von Personen erteilte. |
22.1.2018 |
8. |
Tareck Zaidan EL-AISSAMI MADDAH |
Geburtsdatum: 12. November 1974 Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Vizepräsident für Wirtschaft und ehemaliger Minister der Volksmacht für Erdöl sowie für Inländische Industrie und Produktion. Als ehemaliger Vizepräsident von Venezuela beaufsichtigt Tareck El-Aissami die Leitung des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) und ist für die von dieser Organisation verübten schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschließlich willkürlicher Verhaftungen, politisch motivierter Ermittlungen, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter. Zudem ist er verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von politischen Maßnahmen und Tätigkeiten, die die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben, einschließlich des Verbots öffentlicher Demonstrationen, sowie für die Leitung des „Anti-Putsch-Kommandos“ von Präsident Maduro, das die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verfolgt. |
25.6.2018 |
9. |
Sergio José RIVERO MARCANO |
Geburtsdatum: 8. November 1964 Geschlecht: männlich |
Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB), Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde — u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben — haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. |
25.6.2018 |
10. |
Jesús Rafael SUÁREZ CHOURIO |
Geburtsdatum: 19. Juli 1962 Geschlecht: männlich |
Seit Januar 2021 Vorsitzender des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Ehemaliger Generalstabschef des Oberbefehlshabers der Streitkräfte (von Juli 2019 bis September 2020). Ehemaliger oberster Befehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee (bis Juli 2019). Ehemaliger Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando während seiner Amtszeit als Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt. |
25.6.2018 |
11. |
Iván HERNÁNDEZ DALA |
Geburtsdatum: 18. Mai 1966 Geschlecht: männlich |
Generalmajor der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB). Seit Januar 2014 Generaldirektor der militärischen Spionageabwehr (DGCIM), seit September 2015 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition und für schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen. |
25.6.2018 |
12. |
Delcy Eloina RODRÍGUEZ GÓMEZ |
Geburtsdatum: 18. Mai 1969 Geschlecht: weiblich |
Vizepräsidentin Venezuelas, Ministerin für Wirtschaft, Finanzen und Handel. Ehemalige Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und ehemaliges Mitglied der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Nationale Verfassungsgebende Versammlung. Ihre Handlungen in der Präsidialkommission und dann als Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, u. a. durch Anmaßung der Befugnisse der Nationalversammlung und Einsatz dieser Befugnisse zur Verfolgung der Opposition und zur Verhinderung ihrer Teilnahme am politischen Prozess. |
25.6.2018 |
13. |
Elías José JAUA MILANO |
Geburtsdatum: 16. Dezember 1969 Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela. |
25.6.2018 |
14. |
Sandra OBLITAS RUZZA |
Geburtsdatum: 7. Juni 1969 Geschlecht: weiblich |
Ministerin für Hochschulbildung. Ehemalige Rektorin der Universidad Bolivariana de Venezuela. Ehemalige Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates (CNE) und ehemalige Präsidentin der Kommission für das Wählerverzeichnis und das Personenstandsregister. Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich durch die Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und die Manipulation der Wahlen. |
25.6.2018 |
15. |
Freddy Alirio BERNAL ROSALES |
Geburtsdatum: 16. Juni 1962 Geburtsort: San Cristóbal, Bundesstaat Táchira, Venezuela Geschlecht: männlich |
Gouverneur des Bundesstaates Táchira seit seinem Wahlsieg im November 2021. Ehemaliger Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und ehemaliger Protektor des Bundesstaates Táchira. Auch ein Generalkommissar des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN). Als Leiter des CLAP und Protektor des Bundesstaates Táchira konnte er die Spezialkräfte (FAES) in Anspruch nehmen und auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten Einfluss nehmen. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen. |
25.6.2018 |
16. |
Katherine Nayarith HARRINGTON PADRÓN |
Geburtsdatum: 5. Dezember 1971 Geschlecht: weiblich |
Präsidentin der Strafgerichtsbarkeit des Großstadtbereichs Caracas. Ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwältin von Juli 2017 bis Oktober 2018. Sie wurde unter Verstoß gegen die Verfassung vom Obersten Gerichtshof und nicht von der Nationalversammlung zur Stellvertretenden Generalstaatsanwältin ernannt. Sie ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, u. a. weil sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat und in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch das Maduro-Regime nicht ermittelt. |
25.6.2018 |
17. |
Socorro Elizabeth HERNÁNDEZHERNÁNDEZ |
Geburtsdatum: 11. März 1952 Geschlecht: weiblich |
Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (CNE) bis 12. Juni 2020 und Mitglied der Nationalen Wahlkommission (JNE). Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen zur Abberufung des Präsidenten 2016, der Verschiebung der Gouverneurswahlen 2016 und der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen vor den Gouverneurswahlen 2017. |
25.6.2018 |
18. |
Xavier Antonio MORENO REYES |
Geschlecht: männlich |
Generalsekretär des Nationalen Wahlrats (CNE) von 2009 bis Juni 2020. Moreno Reyes hat in dieser Funktion Entscheidungen des CNE ermöglicht, gebilligt und legitimiert, da der Generalsekretär des CNE an der Festlegung der Tagesordnung und der Formalisierung der Entscheidungen mitwirkt. Moreno Reyes blieb Generalsekretär des CNE, auch als die Demokratie massiv untergraben und die Unabhängigkeit des CNE im Wahlprozess beeinträchtigt wurde. Deshalb ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie in Venezuela, auch dafür, dass es zur Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und zur Manipulation der Wahlen kommen konnte. |
25.6.2018 |
19. |
Néstor Neptali BLANCO HURTADO |
Geburtsdatum: 26. September 1982 Personalausweis-Nr.: V-15222057 Geschlecht: männlich |
Befehlshaber der militärischen Spionageabwehr in Zone Nr. 32 der Region Los Llanos. Als Major in der bolivarischen Nationalgarde (GNB), arbeitet er seit mindestens Dezember 2017 zusammen mit Beamten der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM. |
27.9.2019 |
20. |
Rafael Ramón BLANCO MARRERO |
Geburtsdatum: 28. Februar 1968 Ausweisnummer: V-6250588 Geschlecht: männlich |
Seit dem 5. Juli 2019 Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee. Ehemaliger stellvertretender Direktor der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch DGCIM-Beamte unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. |
27.9.2019 |
21. |
Carlos Alberto CALDERÓN CHIRINOS |
Personalausweis-Nr.: V-10352300 Geschlecht: männlich |
Beamter einer Eliteeinheit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas (PNB/FAES). Ehemalige Führungskraft (bezeichnet als Generalkommissar, Direktor der Haftanstalt El Helicoide und Direktor für strategische Ermittlungen) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Unter seiner Aufsicht wurden durch Beamte der Direktion für strategische Ermittlungen rechtswidrige Festnahmen vorgenommen sowie Folterungen und anderen Misshandlungen sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer brutaler, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen von El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt und ist dafür verantwortlich. |
27.9.2019 |
22. |
Alexis Enrique ESCALONA MARRERO |
Geburtsdatum: 12. Oktober 1962 Geschlecht: männlich |
Amtierender Leiter des Nationalen Amtes zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (ONDOFT) von Januar 2018 bis Mai 2019. Generalmajor a. D., ehemaliger stellvertretender Minister für Prävention und öffentliche Sicherheit im Innenministerium (2017 von Präsident Maduro ernannt) und ehemaliger nationaler Befehlshaber des Nationalen Kommandos zur Bekämpfung von Erpressung und Entführung (Comando Nacional Antiextorsión y Secuestro (CONAS)) (von 2014 bis 2017). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen durch Angehörige des CONAS unter seiner Führung. Ebenfalls verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft durch Angehörige des CONAS unter seiner Führung. |
27.9.2019 |
23. |
Rafael Antonio FRANCO QUINTERO |
Geburtsdatum: 14. Oktober 1973 Personalausweis-Nr.: V-11311672 Geschlecht: männlich |
Brigadegeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee (FANB). Agent beim bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Seit August 2019 Leiter der Abteilung Sicherheit am internationalen Flughafen Maiquetía. Von November 2016 bis November 2018 Direktor der Sonderdirektion für strafrechtliche und kriminaltechnische Ermittlungen (DEIPC) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, insbesondere in der Haftanstalt Boleita. Ihm unterstellte Beamte waren zudem an sexueller Gewalt gegen Häftlinge beteiligt. Ebenfalls verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta Arévalo. |
27.9.2019 |
24. |
Alexander Enrique GRANKO ARTEAGA |
Geburtsdatum: 25. März 1981 Personalausweis-Nr.: V-14970215 Geschlecht: männlich |
Seit 2017 Leiter (Direktor) der Abteilung für Sonderaufgaben (DAE) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Seit dem 29. August 2022 Amtsleiter der Haftanstalt Boleita, einer Einrichtung der DGCIM. Von 2017 bis 2022 ordnete er willkürliche Verhaftungen, das kurzfristige Verschwindenlassen von Personen, Folter einschließlich sexueller Gewalt sowie andere brutale, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung an, beaufsichtigte solche Handlungen und war unmittelbar daran beteiligt. Am 1. Juli 2020 in den Rang eines Oberstleutnants der bolivarischen Nationalgarde befördert. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung mit Todesfolge oder Körperverletzung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch ihn selbst sowie durch Beamte unter seiner Führung. Ebenfalls verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung sowie die unmittelbare Beteiligung daran. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta Arévalo. |
27.9.2019 |
25. |
Hannover Esteban GUERRERO MIJARES |
Geburtsdatum: 14. Januar 1971 Geschlecht: männlich |
Seit 2019 zweiter Befehlshaber und Stabschef der 35. Brigade der Militärpolizei. Von November 2018 bis August 2019 Direktor der Sonderdirektion für strafrechtliche und kriminaltechnische Ermittlungen (DEIPC) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Als Direktor der DEIPC hatte er die Aufsicht über den DGCIM-Standort in der Haftanstalt Boleita. Während dieses Zeitraums wurden von Beamten der DGCIM in Boleita Folter und andere brutale, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sowie sexuelle Gewalt verübt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen durch ihn selbst sowie durch Beamte unter seiner Führung, insbesondere in Boleita. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta Arévalo. |
27.9.2019 |
26 |
José Adelino ORNELAS FERREIRA Aliasname: José Adelino ORNELLA FERREIRA/José Adelino ORNELLAS FERREIRA |
Geburtsdatum: 14. Dezember 1964 Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela Ausweisnummer: V-7087964 Geschlecht: männlich |
Seit 26. Juli 2019 Generalsekretär des Nationalen Verteidigungsrats und seit September 2020 Generalstabschef des Oberbefehlshabers. Ehemaliger Befehlshaber der strategischen Region für integrale Verteidigung „Hauptstadt“ (REDI Capital), ehemaliger Stabschef und ehemaliger stellvertretender Befehlshaber des operativen und strategischen Kommandos der bolivarischen nationalen Streitkräfte Venezuelas (CEOFANB). In diesen Funktionen hat er Handlungen und Maßnahmen der Regierung Venezuelas, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela, unter anderem indem die Bereitstellung humanitärer Hilfe verhindert und übermäßige Gewalt durch Angehörige der Bolivarischen Streitkräfte (FANB) und durch untergeordnete Einheiten unter seinem Kommando, einschließlich der strategischen Region für integrale Verteidigung (REDI), der Operationszone für integrale Verteidigung (ZODI) und der bolivarischen Nationalgarde, angewandt wurde. |
29.6.2020 |
27. |
Gladys DEL VALLE REQUENA |
Geburtsdatum: 9. November 1952 Geburtsort: Puerto Santo, Sucre, Venezuela Ausweisnummer: V-4114842 Geschlecht: weiblich |
Seit 27. April 2022 Generalinspektorin der Gerichte. Ehemaliges Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung sowie ehemaliges Mitglied und ehemalige zweite Vizepräsidentin der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (Asamblea Nacional Constituyente (ANC)). In ihrer führenden Funktion in der nicht anerkannten ANC hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem durch die Unterzeichnung des Dekrets, mit dem Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung, Juan Guaidó, seine parlamentarische Immunität entzogen wurde. |
29.6.2020 |
28. |
Tania Valentina DÍAZ GONZÁLEZ |
Geburtsdatum: 18. Juni 1963 Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela Ausweisnummer: V-6432672 Geschlecht: weiblich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung und ehemalige erste Vizepräsidentin der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC). In ihrer führenden Funktion in der nicht anerkannten ANC hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem durch die Unterzeichnung des Dekrets, mit dem dem Präsidenten der venezolanischen Nationalversammlung, Juan Guaidó, seine parlamentarische Immunität entzogen wurde. |
29.6.2020 |
29. |
Elvis Eduardo HIDROBO AMOROSO |
Geburtsdatum: 4. August 1963 Geburtsort: Caracas, Distrito Capital, Venezuela Personalausweis-Nr.: V-7659695 Geschlecht: männlich |
Seit dem 24. August 2023 Präsident der Nationalen Wahlkommission von Venezuela. Ehemaliger Präsident des Rechnungshofs (vom 23. Oktober 2018 bis August 2023) und ehemaliger erster und zweiter Vizepräsident der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben; so hat er unter anderem Mitgliedern der Opposition für 15 Jahre die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt und die nicht anerkannte ANC geleitet, das Gesetz gegen Hass unterzeichnet, die Abberufung eines rechtmäßig gewählten Gouverneurs der Opposition gerechtfertigt und Juan Guaidó von der Kandidatur für ein öffentliches Amt ausgeschlossen. |
29.6.2020 |
30. |
Juan José MENDOZA JOVER |
Geburtsdatum: 11. März 1969 Geburtsort: Trujillo, Venezuela Anschrift: Arnoldo Gabaldón, Candelaria, Edo. Trujillo Ausweisnummer: V-9499372 Geschlecht: männlich |
Ehemaliger zweiter Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) und ehemaliger Präsident der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Februar 2017 – April 2022). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem durch eine Reihe von Gerichtsurteilen in den letzten zwei Jahren, die die verfassungsmäßigen Befugnisse des demokratisch gewählten gesetzgebenden Organs Venezuelas, der Nationalversammlung, eingeschränkt oder untergraben haben. |
29.6.2020 |
31. |
Jorge Elieser MÁRQUEZ MONSALVE |
Geburtsdatum: 20. Februar 1971 Geburtsort: Caracas, Venezuela Personalausweis-Nr.: V-8714253 Geschlecht: männlich |
Seit November 2017 Minister des Präsidialamtes und seit dem 7. August 2017 Generaldirektor der Nationalen Kommission für Telekommunikation (CONATEL). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er die Rechte des venezolanischen Volkes auf freie Presse, freie Meinungsäußerung und Information stark eingeschränkt hat. Er hat die besonderen Befugnisse der CONATEL genutzt, um Regimekritiker und Dissidenten zum Schweigen zu bringen, indem er Websites blockierte, filterte und sperrte und bestehende Lizenzen für Radio- und Fernsehsender widerrief bzw. neue Lizenzen nicht erteilte. |
29.6.2020 |
32. |
Farik Karin MORA SALCEDO |
Ausweisnummer: V-8608523 Geschlecht: männlich |
Staatsanwalt beim ersten Sondergericht erster Instanz Venezuelas mit einem Büro innerhalb der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Mit seinen Handlungen hat er die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem er politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat, die zu willkürlichen Inhaftierungen von Mitgliedern der Nationalversammlung und anderen Amtsträgern, die sich gegen das Maduro-Regime aussprechen, geführt haben. |
29.6.2020 |
33. |
Dinorah Yoselin BUSTAMANTE PUERTA |
Geburtsdatum: 14. Januar 1975 Ausweisnummer: V-10002096 Geschlecht: weiblich |
Staatsanwältin beim ersten Sondergericht erster Instanz Venezuelas mit einem Büro innerhalb der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Mit ihren Handlungen hat sie die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, unter anderem indem sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat, die zu willkürlichen Inhaftierungen von Mitgliedern der Nationalversammlung und anderen Amtsträgern, die sich gegen das Maduro-Regime aussprechen, geführt haben. |
29.6.2020 |
34. |
Luis Eduardo PARRA RIVERO |
Geburtsdatum: 7. Juli 1978 Ausweisnummer: V-14211633 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Als Mitglied der 2015 gewählten Nationalversammlung inszenierte er am 5. Januar 2020 seine Wahl zum Präsidenten der Nationalversammlung, wodurch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. Kurz nach der inszenierten Wahl von Parra Rivero, die von der politischen Partei PSUV des Regimes unterstützt wurde, wurde Parra Rivero von Maduro und der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC) in seinem Amt begrüßt. |
29.6.2020 |
35. |
Franklyn Leonardo DUARTE |
Geburtsdatum: 15. Mai 1977 Ausweisnummer: V-3304045 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Ehemaliges Mitglied und rechtswidrig gewählter erster Vizepräsident der 2015 gewählten Nationalversammlung. Als Mitglied der 2015 gewählten Nationalversammlung inszenierte er am 5. Januar 2020 seine Wahl zum ersten Vizepräsidenten der Nationalversammlung, wodurch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. Kurz nach der inszenierten Wahl von Duarte, die von der politischen Partei PSUV des Regimes unterstützt wurde, wurde die Wahl des Präsidiums der Nationalversammlung von Maduro und der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC) begrüßt. |
29.6.2020 |
36. |
José Gregorio NORIEGA FIGUEROA |
Geburtsdatum: 21. Februar 1969 Ausweisnummer: V-8348784 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Ehemaliges Mitglied und rechtswidrig gewählter zweiter Vizepräsident der 2015 gewählten Nationalversammlung. Rechtswidrig ernannter Direktor des Ad-hoc-Vorstands der politischen Partei Voluntad Popular. Als Mitglied der 2015 gewählten Nationalversammlung inszenierte er am 5. Januar 2020 seine Wahl zum zweiten Vizepräsidenten der Nationalversammlung, wodurch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. Kurz nach der inszenierten Wahl von Noriega, die von der politischen Partei PSUV des Regimes unterstützt wurde, wurde die Wahl des Präsidiums der Nationalversammlung von Maduro und der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC) begrüßt. Im Juli 2020 übernahm Noriega mit Unterstützung des Obersten Gerichtshofs Venezuelas (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) rechtswidrig die Führung der politischen Partei Voluntad Popular, wodurch die Demokratie in Venezuela weiter untergraben wurde. |
29.6.2020 |
37. |
Remigio CEBALLOS ICHASO |
Geburtsdatum: 1. Mai 1963 Ausweisnummer: V-6557495 Geschlecht: männlich |
Seit August 2021 Innen- und Justizminister von Venezuela und Vizepräsident der Regierung für die Sicherheit der Bevölkerung. Ehemaliger Befehlshaber des operativen und strategischen Kommandos der bolivarischen nationalen Streitkräfte Venezuelas (Comando Estratégico Operacional Fuerzas Armadas Nacionales Bolivarianas (CEOFANB)), dem höchsten Organ der venezolanischen Streitkräfte (Juni 2017 – Juli 2021). CEOFANB kontrolliert die bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB) und die bolivarische Nationalgarde. CEOFANB ist darüber hinaus verantwortlich für die Koordination der Einsätze der FANB bei Demonstrationen. In seiner Funktion als Befehlshaber des CEOFANB war er verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, unter anderem durch unverhältnismäßige Gewaltanwendung, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch Angehörige der FANB und durch untergeordnete Einheiten unter seinem Kommando, einschließlich der bolivarischen Nationalgarde. Verschiedene Quellen, darunter die unabhängige internationale Ermittlungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela, machen die FANB und die bolivarische Nationalgarde für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. |
22.2.2021 |
38. |
Omar José PRIETO FERNÁNDEZ |
Geburtsdatum: 25. Mai 1969 Personalausweis-Nr.: V-9761075 Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Gouverneur des Bundesstaates Zulia (2017-2021). In dieser Funktion hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Bundesstaat Zulia untergraben. Er wurde von der nicht anerkannten Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung (ANC) vereidigt, nachdem der rechtmäßige Wahlsieger sich geweigert hatte, von der ANC vereidigt zu werden. Omar José Prieto Fernández hat die undemokratischen Wahlen für die Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 aktiv gefördert. Darüber hinaus hat er die Oppositionsführer im Bundesstaat Zulia durch Hausbesuche bedroht und seine Absicht erklärt, dass er den Bundesstaat Zulia für unabhängig erklären würde, wenn eine Interimsregierung unter Juan Guaidó an die Macht käme. Aktives Mitglied der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV). |
22.2.2021 |
39. |
José Dionisio BRITO RODRÍGUEZ |
Geburtsdatum: 15. Januar 1971 Ausweisnummer: V-8263861 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung und Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses zur Untersuchung der „gegen die Republik verübte Handlungen“ durch Mitglieder der 2015 gewählten Nationalversammlung. Außerdem hat José Dionisio Brito Rodríguez nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2020 unrechtmäßig die Führung der Oppositionspartei Primero Justicia übernommen. 2019 war er aufgrund von Korruptionsvorwürfen aus der Partei Primero Justicia ausgeschlossen worden. Darüber hinaus hat er als Mitglied der Nationalversammlung am 5. Januar 2020 an der unrechtmäßigen Wahl von Luis Eduardo Parra Rivero zum Präsidenten der Nationalversammlung teilgenommen und damit die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. Die Wahl fand statt, während mehreren Abgeordneten der Zugang zu den Räumlichkeiten der Nationalversammlung durch die Militärpolizei verwehrt wurde, und ohne dass die Beschlussfähigkeit erreicht war. Daher mussten sich die Oppositionsmitglieder außerhalb der Räumlichkeiten der Nationalversammlung organisieren, um Juan Guaidó erneut zum Präsidenten der Nationalversammlung zu wählen. José Dionisio Brito Rodriguez hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. |
22.2.2021 |
40. |
José Bernabé GUTIÉRREZ PARRA |
Geburtsdatum: 21. Dezember 1952 Ausweisnummer: V-1565144 Geschlecht: männlich |
Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung und unrechtmäßiger Vorsitzender der Oppositionspartei Acción Democrática. José Bernabé Gutiérrez Parra erhielt im Juni 2020 auf unrechtmäßige Weise, nämlich durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, die Kontrolle über die Oppositionspartei Acción Democrática. Entgegen der Haltung der Partei vor der Übernahme ihres Vorsitzes durch Gutiérrez Parra nahm dieser mit Acción Democrática an den undemokratischen Wahlen vom 6. Dezember 2020 zur Nationalversammlung teil. Gutiérrez Parra änderte die Haltung der Partei, verwendete ihre Symbole und nahm an den Wahlen und öffentlichen Veranstaltungen wie Fernsehdebatten teil. Gutiérrez Parra war von rechtmäßigen Parteimitgliedern aus der Partei Acción Democrática ausgeschlossen worden, die seine Handlungen als konspirativ und betrügerisch bezeichnet hatten. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. |
22.2.2021 |
41. |
Luis Fernando DAMIANI BUSTILLOS |
Geburtsdatum: 27. April 1946 Geschlecht: männlich |
Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs ist er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020 und die Verlängerung der Geltungsdauer des Urteils gegen Acción Democrática um ein weiteres Jahr im Mai 2021. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. |
22.2.2021 |
42. |
Lourdes Benicia SUÁREZ ANDERSON |
Geburtsdatum: 7. März 1965 Geschlecht: weiblich |
Seit Dezember 2005 Richterin der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) und seit April 2022 Vizepräsidentin der Verfassungskammer. Ehemalige Präsidentin der Verfassungskammer und ehemalige erste Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs. Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs ist sie für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020 und die Verlängerung der Geltungsdauer des Urteils gegen Acción Democrática um ein weiteres Jahr im Mai 2021. Sie hat somit durch ihre Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und sie hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. |
22.2.2021 |
43. |
Calixto Antonio ORTEGA RÍOS |
Geburtsdatum: 12. Oktober 1950 Geschlecht: männlich |
Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs ist er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020 und die Verlängerung der Geltungsdauer des Urteils gegen Acción Democrática um ein weiteres Jahr im Mai 2021. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. |
22.2.2021 |
44. |
René Alberto DEGRAVES ALMARZA |
Geschlecht: männlich |
Ergänzungsrichter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) seit April 2022. Ehemaliger Richter der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs. Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020 und die Verlängerung der Geltungsdauer des Urteils gegen Acción Democrática um ein weiteres Jahr im Mai 2021. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. |
22.2.2021 |
45. |
Arcadio DELGADO ROSALES |
Geburtsdatum: 23. September 1954 Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Richter und Vizepräsident der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war er für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020 und die Verlängerung der Geltungsdauer des Urteils gegen Acción Democrática um ein weiteres Jahr im Mai 2021. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und er hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. |
22.2.2021 |
46. |
Carmen Auxiliadora ZULETA DE MERCHÁN |
Geburtsdatum: 13. Dezember 1947 Geschlecht: weiblich |
Ehemalige Richterin der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Als Mitglied der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs war sie für Handlungen, Erklärungen und Urteile verantwortlich, die einen Angriff auf die verfassungsmäßigen Befugnisse der Nationalversammlung darstellen und die Wahlrechte der Opposition untergraben haben; dazu zählen die einseitige Ernennung des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) im Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof sowie die Aussetzung und einseitige Ersetzung des Vorsitzes von drei der wichtigsten demokratischen Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020 und die Verlängerung der Geltungsdauer des Urteils gegen Acción Democrática um ein weiteres Jahr im Mai 2021. Sie hat somit durch ihre Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, und sie hat das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch die Exekutive unterstützt und erleichtert. |
22.2.2021 |
47. |
Indira Maira ALFONZO IZAGUIRRE |
Geburtsdatum: 29. April 1968 Geburtsort: La Guaira (Bundesstaat La Guaira, Venezuela) Ausweisnummer: V-6978710 Geschlecht: weiblich |
Ehemalige Präsidentin der Kammer für Wahlfragen des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)). Ehemalige Präsidentin des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)), am 13. Juni 2020 ernannt. Ehemaliges Mitglied der Kammer für Wahlfragen und der Plenarkammer des Obersten Gerichtshofs, von 2015 bis zum 24. Februar 2017, zweite Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs, vom 24. Februar 2017 bis 12. Juni 2020 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs. Als ein Mitglied der Kammer für Wahlfragen des Obersten Gerichtshofs ist Indira Maira Alfonzo Izaguirre verantwortlich für Handlungen gegen die im Dezember 2015 neu gewählte Nationalversammlung, die dazu führten, dass die Nationalversammlung nicht ihre gesetzmäßigen Befugnisse ausüben konnte. Darüber hinaus hat sie die Ernennung zur Präsidentin des CNE durch den Obersten Gerichtshof im Juni 2020 angenommen, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. In dieser Funktion hat sie die undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 vorbereitet und überwacht und war an den Änderungen des Wahlrechts vom 30. Juni 2020 für diese Wahlen beteiligt, ohne förmlich aus dem Obersten Gerichtshof ausgeschieden zu sein (befristete Genehmigung der Mitgliedschaft im CNE). Nach der Neubesetzung des CNE im Mai 2021 kehrte sie zum Obersten Gerichtshof zurück. Sie hat somit durch ihre Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. |
22.2.2021 |
48. |
Leonardo Enrique MORALES POLEO |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Vizepräsident des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) und Präsident des Ausschusses für politische Teilhabe und Finanzen (August 2020 – Mai 2021). Leonardo Enrique Morales Poleo wurde am 7. August 2020 vom Obersten Gerichtshof (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) zum Vizepräsidenten des CNE und zum Präsidenten des Ausschusses für politische Teilhabe und Finanzen ernannt, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. Darüber hinaus arbeitete er vor seiner Ernennung für die Partei Avanzada progresista. Als Mitglied (Rektor) und Vizepräsident des CNE nahm er uneingeschränkt am Entscheidungsprozess des CNE teil. Er unterstützte und erleichterte die Überwachung des Wahlprozesses, der zu den undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung vom 6. Dezember 2020 führte. Er hat somit durch seine Handlungen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela weiter untergraben. Leonardo Enrique Morales Poleo stimmte seiner Ernennung zum Mitglied des CNE zu und blieb in seinem Amt als Vizepräsident des CNE, während die Demokratie in Venezuela stark untergraben wurde. |
22.2.2021 |
49. |
Tania D’AMELIO CARDIET |
Geburtsdatum: 5. Dezember 1971 Geburtsort: Italien Staatsangehörigkeit: Venezolanerin Ausweisnummer: V-11691429 Geschlecht: weiblich |
Richterin der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) seit April 2022. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral (CNE)) für den Zeitraum 2016-2023. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des CNE im Zeitraum 2010-2016. Tania d’Amelio Cardiet hat durch ihr Handeln in ihrer Eigenschaft als Rektorin des CNE seit 2010 unmittelbar dazu beigetragen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela zu untergraben, auch durch die Vorbereitung der undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung 2020, durch ihre Beteiligung an der Änderung der Wahlgesetze vom 30. Juni 2020 für diese Wahlen und durch ihre Teilnahme an der Organisation und Durchführung der Präsidentschaftswahlen von 2018. Darüber hinaus hat Tania d’Amelio Cardiet ihre Ernennung im CNE durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2016 angenommen, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. |
22.2.2021 |
50. |
José Miguel DOMÍNGUEZ RAMÍREZ |
Geburtsdatum: 17. Oktober 1979 Ausweisnummer: V-14444352 Geschlecht: männlich |
Seit 6. Mai 2019 Direktor der Spezialkräfte (Fuerzas de Acciones Especiales (FAES)). Ehemaliger Hauptkommissar der FAES im Bundesstaat Táchira. Darüber hinaus war José Miguel Domínguez Ramírez Direktor für Einsätze der FAES, die unter die Zuständigkeit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas fallen. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressalien gegenüber der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela, die von ihm unterstellten Angehörigen der Spezialkräfte FAES verübt wurden. Die FAES sind für außergerichtliche Hinrichtungen und ihr brutales Vorgehen bei der Unterdrückung abweichender Meinungen von Maduros politischen Gegnern, der Opposition und von Demonstrierenden bekannt, weshalb die Hohe Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet die Auflösung der FAES gefordert hat. Darüber hinaus war Domínguez Ramírez davor Mitglied des venezolanischen Sicherheitsteams, das am 12. Februar 2014 auf eine Demonstration unbewaffneter Studierender das Feuer eröffnete und mindestens einen Studierenden, Bassil Da Costa, tötete. |
22.2.2021 |
51. |
Carlos Ramón Enrique CARVALLO GUEVARA |
Personalausweis-Nr.: V-10132041 Geschlecht: männlich |
Seit März 2021 Präsident des staatlichen Unternehmens Corporación Ecosocialista Ezequiel Zamora (CORPOEZ). Divisionsgeneral und seit dem 21. August 2020 stellvertretender Direktor der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Nachfolger von General Rafael Ramón Blanco Marrero. Davor diente Carvallo Guevara für die DGCIM in der Region Los Andes und bekleidete einen höheren Rang in der Bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Venezuela, die von Beamten der DGCIM unter seinem Kommando verübt wurden. In dem Bericht der Unabhängigen Internationalen Erkundungsmission vom 20. September 2022 betreffend die Bolivarische Republik Venezuela wird die DGCIM als eine Einrichtung beschrieben, die unmittelbar für das Begehen schwerer Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. |
22.2.2021 |
52. |
Jesús Emilio VÁSQUEZ QUINTERO |
Ausweisnummer: V-7422049 Geschlecht: männlich |
Seit 17. September 2021 Präsident des Kriegsgerichts und der Militärstrafgerichtsbarkeit. Seit 5. Juli 2019 Divisionsgeneral und ehemaliger Generalstaatsanwalt der Militärstaatsanwaltschaft (Dezember 2017 – 17. September 2021). Als Generalstaatsanwalt der Militärstaatsanwaltschaft verantwortlich für das Untergraben der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela. Die Militärstaatsanwaltschaft wird mit interner strafrechtlicher Verfolgung in den Streitkräften sowie mit dem Versäumnis zur Untersuchung von Vorfällen, so auch in Bezug auf den Tod von Kapitän Acosta im Jahr 2019, in Verbindung gebracht. Darüber hinaus werden Zivilpersonen der Militärgerichtsbarkeit unterworfen. |
22.2.2021 |
53. |
Carlos Enrique TERÁN HURTADO |
Personalausweis-Nr.: V-8042567 Geschlecht: männlich |
Seit 2022 Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee. Von August 2019 bis Februar 2021 Direktor der Sonderdirektion für strafrechtliche und kriminaltechnische Ermittlungen (DEIPC) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Davor übte Brigadegeneral Terán Hurtado das Amt des Polizeichefs im Bundesstaat Falcón und das Amt des Leiters der DGCIM im Bundesstaat Táchira aus. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter brutale und unmenschliche Behandlung von Inhaftierten, die von Bediensteten der DGCIM unter seinem Kommando verübt wurden. In dem ausführlichen Bericht der Unabhängigen Internationalen Erkundungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela wird besonders auf Brigadegeneral Carlos Enrique Terán Hurtado als einer der verantwortlichen Täter verwiesen, und er wird mit dem Fall des Kapitän de la Sotta in Verbindung gebracht. |
22.2.2021 |
54. |
Manuel Eduardo PÉREZ URDANETA |
Geburtsdatum: 29. Dezember 1960 oder 26. Mai 1962 Geburtsort: Cagua, Bundesstaat Aragua Ausweisnummer: V-6357038 Reisepass-Nr.: 001234503 (2012 abgelaufen) Geschlecht: männlich |
Ehemaliger stellvertretender Innen- und Justizminister. Innerhalb des venezolanischen Innen- und Justizministeriums bekleidete Brigadegeneral Manuel Eduardo Pérez Urdaneta den Posten eines von fünf stellvertretenden Ministern. Sein Zuständigkeitsbereich umfasste die Prävention und öffentliche Sicherheit (Viceministro de prevención y Seguridad Ciudadana). Davor hatte er das Amt des Direktors der Bolivarischen Nationalpolizei inne. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter schwere körperliche Gewaltanwendung gegen friedlich Demonstrierende, die von ihm unterstellten Beamten der Bolivarischen Nationalpolizei verübt wurden. |
22.2.2021 |
55. |
Douglas Arnoldo RICO GONZÁLEZ |
Geburtsdatum: 28. September 1969 Ausweisnummer: V-6864238 Geschlecht: männlich |
Seit dem 5. Februar 2016 Direktor des Korps für wissenschaftliche, strafrechtliche und kriminaltechnische Untersuchungen (Cuerpo de Investigaciones Científicas, Penales y Criminalísticas (CICPC)). Davor übte er das Amt des stellvertretenden Direktors des CICPC aus. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von ihm unterstellten Beamten des CICPC verübt wurden. Im Bericht der Unabhängigen Internationalen Erkundungsmission betreffend die Bolivarische Republik Venezuela wird das CICPC als eine Einrichtung beschrieben, die systematisch Menschenrechtsverletzungen in Venezuela begeht. Das CICPC ist nach einem am 16. Juni 2021 veröffentlichten Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zudem an außergerichtlichen Hinrichtungen beteiligt. |
22.2.2021 |
ANHANG II
Liste der in Artikel 7 Absatz 2 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
( 1 ) Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/CFSP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).
( 2 ) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).