02019D0615 — DE — 21.09.2021 — 003.001
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BESCHLUSS (GASP) 2019/615 DES RATES vom 15. April 2019 (ABl. L 105 vom 16.4.2019, S. 25) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
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L 207 |
36 |
30.6.2020 |
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L 123 |
21 |
9.4.2021 |
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L 334 |
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22.9.2021 |
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BESCHLUSS (GASP) 2019/615 DES RATES
vom 15. April 2019
über die Unterstützung von Maßnahmen im Vorfeld der Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2020 zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) durch die Union
Artikel 1
Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels unterstützt die Union folgende Outreach-Maßnahmen durch die Konferenzleitung der Überprüfungskonferenz im Jahr 2020:
drei an die Vertragsstaaten gerichtete thematische Seminare zur nuklearen Abrüstung, zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur friedlichen Nutzung der Kernenergie,
bis zu vier regionale Tagungen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika, in Lateinamerika und der Karibik sowie im Nahen und Mittleren Osten, und
zwei Nebenveranstaltungen während der 74. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung sowie während der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020.
Eine Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, auf der Grundlage von Berichten des UNODA über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat. Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der Durchführung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts.
Artikel 5
ANHANG
1. ZIELE
Die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wird für das System der Nichtverbreitung von Kernwaffen ein bedeutendes Ereignis sein. Die Europäische Union betrachtet den NVV als den Eckpfeiler des globalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen und als die wesentliche Grundlage der weiteren Abrüstung nach Artikel VI sowie als ein wichtiges Element für den weiteren Ausbau von Anwendungen nuklearer Energie zu friedlichen Zwecken.
Seit 2017 haben die jeweiligen Vorsitze der Sitzungen des Vorbereitungsausschusses für die Konferenz zur Überprüfung des NVV darauf hingearbeitet, Kontinuität zwischen den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses innerhalb des Überprüfungszyklus herzustellen, indem unter anderem eine gemeinsame thematische Grundlage ausgearbeitet wurde und eine Reihe regionaler Konsultationen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika sowie in Lateinamerika durchgeführt wurden. Diese Konsultationen wurden von den Staaten der genannten Regionen sehr begrüßt, da auf diese Weise Experten aus den Hauptstädten der Vertragsstaaten Zugang zum jeweiligen Vorsitz des Vorbereitungsausschusses hatten und da sie Staaten, die nicht über die Finanzmittel verfügen, in New York, Genf oder Wien große Delegationen zu unterhalten, die Möglichkeit zum Dialog eröffneten und eine wichtige Gelegenheit zur Erörterung zentraler regionaler Prioritäten boten. Durch diese Konsultationen wurde wesentlich zu den Beratungen im formellen NVV-Rahmen beigetragen.
Zur Verwirklichung des Ziels des Projekts kann durch einen globalen Konsultationsprozess beigetragen werden, in den die NVV-Vertragsstaaten, der designierte Präsident der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 und der jeweilige Vorsitz der Sitzungen des Vorbereitungsausschusses einbezogen sind und der die Arbeit der jeweiligen Vorsitze der Sitzungen des Vorbereitungsausschusses in den Jahren 2017 und 2018 fortführt und vertieft. Durch das Projekt wird zu den vorbereitenden Arbeiten im Vorfeld der Konferenz beigetragen; ferner wird die Konferenzleitung dabei unterstützt, die Standpunkte der Vertragsstaaten im Detail zu erfassen und das Vertrauen der Vertragsstaaten zu erlangen, und es wird der Dialog zwischen den Vertragsstaaten und dem designierten Präsidenten über die Frage gefördert, wie die Hindernisse ausgeräumt werden können, die einem Erfolg im Jahr 2020 im Wege stehen.
Hauptziele:
Auf der Grundlage der in den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses in den Jahren 2017, 2018 und 2019 geführten Beratungen, Entwicklung von Verständnis für die Anliegen und Prioritäten, die für den NVV-Überprüfungszyklus 2020 auch aus regionaler Sicht von Belang sind, und Beitrag dazu, diese Anliegen und Prioritäten auf der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wirkungsvoll zu formulieren.
Sensibilisierung für die bestehenden Hindernisse, aber auch für mögliche Bereiche, in denen auf der Grundlage der zahlreichen Vorteile, die der NVV bietet, Konvergenz erzielt werden kann, unter anderem durch Einbeziehung eines breiteren Personenkreises, der beispielsweise technische Experten von Regulierungsstellen und wissenschaftlichen Fakultäten sowie Entscheidungsträger wie Parlamentarier umfassen könnte.
Herstellung von Vertrauen zwischen Staaten und dem designierten Präsidenten, um die soliden Beziehungen zu knüpfen, die für einen Erfolg der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 unerlässlich sind.
Im Vorfeld der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 Ermutigung der Staaten zu Flexibilität und Kompromissbereitschaft sowie Entwicklung von Lösungsansätzen für die Frage, wie eine gemeinsame Handlungsgrundlage geschaffen werden kann und Spaltungen überwunden werden können.
Entwicklung von Denkanstößen für einen Fahrplan, der zu einem positiven Ergebnis der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 führt, wozu auch eventuelle Maßnahmen und Empfehlungen für die vollständige Umsetzung des NVV gehören.
2. BESCHREIBUNG DER TÄTIGKEITEN
Das Projekt der Union zur Unterstützung des NVV-Überprüfungszyklus 2020 umfasst Folgendes:
An die Vertragsstaaten gerichtete thematische Seminare zu den drei Säulen des NVV: nukleare Abrüstung, Nichtverbreitung von Kernwaffen und die friedliche Nutzung der Kernenergie
Regionale Outreach-Maßnahmen durch die Konferenzleitung der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020
Nebenveranstaltungen
Nachstehend sind hierzu nähere Einzelheiten zu finden.
2.1. Thematische Seminare
2.1.1. Ziel
Mit jedem der thematischen Seminare wird das Ziel verfolgt, für alle drei Säulen des NVV für die jeweiligen Probleme, aber auch für die sich bietenden Möglichkeiten, zu sensibilisieren. Insbesondere sollen durch die Seminare die zahlreichen Vorteile, die der NVV bereits jetzt bietet, hervorgehoben werden, ebenso wie die Notwendigkeit, diese Vorteile zu erhalten. Die Seminare sollen ebenfalls dazu dienen, Bestandteile praktischer Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Herstellung eines Konsenses im Jahr 2020 herauszuarbeiten
2.1.2. Im Rahmen des Projekts werden drei Seminare veranstaltet:
Wie bereits dargelegt, wird jedes der Seminare eine der Säulen des NVV zum Thema haben, nämlich Abrüstung, Nichtverbreitung und die friedliche Nutzung der Kernenergie. Die Beratungen sollen nicht nur die Wechselbeziehungen zwischen den drei Säulen zum Thema haben, sondern unter anderem auch folgende Themen betreffen: die Umsetzung der im Rahmen früherer Überprüfungszyklen eingegangenen Verpflichtungen, die Überwindung von Trennendem in der Frage, wie eine Welt ohne Kernwaffen erreicht und bewahrt werden kann, die Stärkung des Nichtverbreitungssystems, der Zugang zu den Vorteilen einer friedlichen Nutzung der Kerntechnologie, einschließlich des Ziels der Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, und die Stärkung des NVV-Überprüfungsprozesses.
2.1.3. Format
Der designierte Präsident wird die Vertragsstaaten über die Entwicklungen in jeder Säule informieren und dabei auf Problemstellungen und Möglichkeiten eingehen. Es werden Diskussionsrunden mit regionalen Experten, Experten relevanter internationaler Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) sowie Experten des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR) stattfinden, um eine Diskussion anzuregen und Lösungsansätze zu formulieren. An dem Seminar über die friedliche Nutzung der Kernenergie, das in Wien stattfinden soll, werden auch Vertreter nationaler Gremien und Einrichtungen, die mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie befasst sind, teilnehmen.
Die Seminare werden zudem eine interaktive Fragerunde umfassen, an der der designierte Präsident, Vertreter der Vertragsstaaten sowie Experten teilnehmen.
2.1.4. Veranstaltungsort
Die drei Seminare werden an folgenden Orten stattfinden: Genf (Abrüstung), New York (Nichtverbreitung) und Wien (friedliche Nutzung der Kernenergie).
2.1.5. Zeitrahmen
Die drei thematischen Seminare werden nach der dritten Sitzung des Vorbereitungsausschusses (29. April bis 10. Mai 2019) unter der Leitung und Koordination des designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 stattfinden. Die Termine für die Veranstaltungen werden nach der dritten Sitzung des Vorbereitungsausschusses festgelegt; sie werden zwischen Mai 2019 und März 2020 stattfinden.
2.1.6. Zuständigkeiten der Durchführungsstelle
Inhaltliche Vorbereitung:
UNODA wird in Abstimmung mit dem designierten Präsidenten den Inhalt der Seminare sowie die Tagesordnung ausarbeiten und die Redner/Experten auswählen.
Logistik und Konferenzdienste:
UNODA wird die logistischen Vorkehrungen für die thematischen Seminare treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung, Organisation der An- und Abreise von Teilnehmern und Experten usw.).
2.2. Regionale Tagungen
2.2.1. Ziel
Die regionalen Tagungen sollen jeweils dazu dienen, für ein besseres Verständnis des aktuellen Status quo zu sorgen, Optionen für eine Zusammenarbeit zu erörtern, Lösungen zu erarbeiten und Beziehungen aufzubauen, um einen erfolgreichen Abschluss der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 zu ermöglichen.
2.2.2. Themen
Auf den regionalen Tagungen im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika sowie in Lateinamerika und der Karibik werden alle drei Säulen des NVV thematisiert. Aufgrund der Beratungen in den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses in den Jahren 2017, 2018 und 2019 werden auf diesen Tagungen alle wesentlichen mit dem NVV und seinen Vertragsstaaten verbundenen Fragestellungen erörtert und vor dem Hintergrund der jeweiligen regionalen Prioritäten und Anliegen betrachtet. Diese Fragestellungen werden unter anderem Folgendes betreffen: die Umsetzung der im Rahmen früherer Überprüfungszyklen eingegangenen Verpflichtungen, die Überwindung von Trennendem in der Frage, wie eine Welt ohne Kernwaffen erreicht und bewahrt werden kann, die Stärkung des Nichtverbreitungssystems, der Zugang zu den Vorteilen einer friedlichen Nutzung der Kerntechnologie, einschließlich des Ziels der Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, und die Stärkung des NVV-Überprüfungsprozesses.
Die regionale Tagung im Nahen und Mittleren Osten wird konkret die Umsetzung der NVV-Resolution von 1995 zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen, einschließlich ihrer Trägermittel, freien Zone im Nahen und Mittleren Osten zum Thema haben. Die mit dieser Thematik im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 einhergehenden Problemstellungen machen eine eigene Tagung in der Region erforderlich.
2.2.3. Format
Die regionalen Tagungen werden im Format interaktiver Konsultationen durchgeführt. Auf jeder der Regionaltagungen wird der designierte Präsident Gelegenheit haben, über den aktuellen Stand des Überprüfungszyklus zu informieren. Der Vorsitz wird den Vertragsstaaten dann eine Reihe von Fragen stellen, um eine interaktive Fragerunde zu begünstigen.
Auf den Tagungen werden außerdem Diskussionsrunden regionaler und fachlicher Experten, darunter Experten relevanter internationaler Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) sowie Experten des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR), stattfinden, um Diskussionen anzuregen und Lösungsansätze zu formulieren.
2.2.4. Veranstaltungsort
Die regionalen Tagungen sind so konzipiert, dass sie die Interaktion mit Regierungen aus bestimmten Regionen bei der Vorbereitung der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 fördern sollen. Folgende vier regionale Tagungen werden vorgeschlagen:
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Länder der Regionen/Subregionen: |
Vorgeschlagener Veranstaltungsort: |
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Afrika |
Addis Abeba |
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Lateinamerika/Karibik |
Buenos Aires |
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Asiatisch-pazifischer Raum |
Jakarta |
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Naher und Mittlerer Osten |
Amman |
2.2.5. Zeitrahmen
Die vier regionalen Tagungen werden innerhalb des Zwölfmonatszeitraums zwischen März 2019 und März 2020 stattfinden. Die Termine und die zeitliche Abfolge der regionalen Tagungen (d. h. die Reihenfolge der Regionen) werden von der Durchführungsstelle in Abstimmung mit dem designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 und der Union unter Berücksichtigung des Abrüstungszeitplans der VN festgelegt. Jede regionale Tagung wird bis zu zwei Tage umfassen. Der designierte Präsident der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wird den Vorsitz bei den vier regionalen Tagungen führen.
2.2.6. Zuständigkeiten der Durchführungsstelle
Inhaltliche Vorbereitung:
UNODA wird in Abstimmung mit den jeweiligen Vorsitzen der drei Sitzungen des Vorbereitungsausschusses und unter Führung des designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 den Inhalt der regionalen Tagungen sowie die Tagesordnung ausarbeiten und die Redner/Experten auswählen.
Logistik und Unterstützung bei der Tagung:
UNODA wird gemeinsam mit den Gastgeber-Staaten die logistischen Vorkehrungen für die regionalen Tagungen treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung, Organisation der An- und Abreise von Teilnehmern und Experten usw.).
2.3. Nebenveranstaltungen
Während der 74. Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung (Oktober 2019) sowie während der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 werden zwei Nebenveranstaltungen durchgeführt. Die Nebenveranstaltung im Oktober 2019 wird den jeweiligen Vorsitzen der drei Sitzungen des Vorbereitungsausschusses und dem designierten Präsidenten Gelegenheit geben, die Vorbereitungsarbeiten für die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 zu erörtern. Die Nebenveranstaltung zur NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 wird dazu dienen, sich über die Ergebnisse der thematischen Seminare und der regionalen Tagungen und ihre jeweiligen Beiträge zu den Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz auszutauschen.
2.3.1. Zuständigkeiten der Durchführungsstelle
Inhaltliche Vorbereitung:
UNODA wird in Abstimmung mit den jeweiligen Vorsitzen der drei Sitzungen des Vorbereitungsausschusses und dem designierten Präsidenten der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2020 das Konzept für die Nebenveranstaltungen sowie deren Tagesordnung ausarbeiten und die Redner/Experten auswählen.
Logistik und Unterstützung bei der Tagung:
UNODA wird die logistischen Vorkehrungen für die Nebenveranstaltungen treffen (Buchung der Veranstaltungsorte, Organisation des Catering, Bereitstellung der audiovisuellen Ausrüstung, Organisation der An- und Abreise von Experten usw.).
3. BERICHTERSTATTUNG UND BEWERTUNG
UNODA wird dem Hohen Vertreter und der Kommission einen finanziellen und beschreibenden Abschlussbericht vorlegen, der unter anderem die gewonnenen Erfahrungen wiedergibt; zudem wird es im Anschluss an jede Veranstaltung einen Kurzbericht mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Ergebnissen vorlegen.
4. LAUFZEIT
Die Projektlaufzeit umfasst 18 Monate.
5. ÖFFENTLICHKEITSWIRKUNG DER EU
UNODA ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union das Projekt finanziert hat. Die durch die Union geleistete Unterstützung wird sowohl bei öffentlichen als auch bei nichtöffentlichen Präsentationen und Briefings, die der designierte Präsident durchführt, herausgestellt. Auch in den Einladungen und sonstigen Unterlagen, die den Teilnehmern der verschiedenen Veranstaltungen ausgehändigt werden, wird auf die Unterstützung durch die Union hingewiesen. UNODA wird dafür sorgen, dass die Union bei allen Veranstaltungen, die im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses durchgeführt werden, vertreten ist.
6. DURCHFÜHRUNGSSTELLE
Mit der Durchführung des Projekts wird das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) betraut. Die Durchführung des Projekts erfolgt gemäß dem zwischen der Europäischen Kommission und UNODA zu vereinbarenden Finanzierungsabkommen.