02020R0996 — DE — 17.06.2023 — 001.001
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/996 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2020 zur Zulassung der Zubereitung aus Carvacrol, Thymol, d-Carvon, Methylsalicylat und L-Menthol als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghennen und Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Biomin GmbH) (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 221 vom 10.7.2020, S. 87) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
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Datum |
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1168 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2023 |
L 155 |
9 |
16.6.2023 |
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/996 DER KOMMISSION
vom 9. Juli 2020
zur Zulassung der Zubereitung aus Carvacrol, Thymol, d-Carvon, Methylsalicylat und L-Menthol als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner, Junghennen und Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung (Zulassungsinhaber: Biomin GmbH)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG
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Kenn-nummer des Zusatz-stoffs |
Name des Zulassungs-inhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tier-kategorie |
Höchst-alter |
Mindest-gehalt |
Höchst-gehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungs-dauer der Zulassung |
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mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % |
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►M1 Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Leistungsparameter) ◄ |
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4d20 |
Biomin GmbH |
Zubereitung aus Carvacrol, Thymol, d-Carvon, Methylsalicylat und L-Menthol |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs Zubereitung aus — Carvacrol (120-160 mg/g) — Thymol (1-3 mg/g) — d-Carvon (3-6 mg/g) — Methylsalicylat (10-35 mg/g) — L-Menthol (30-55 mg/g) — amorphes Siliciumdioxid (höchstens 100 mg/g) — hydriertes Pflanzenöl (höchstens 700 mg/g) in fester verkapselter Form |
Masthühner Junghennen Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung |
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65 |
105 |
1. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben. 2. Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Carvacrol, Thymol, d-Carvon, Methylsalicylat und L-Menthol verwendet werden. 3. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Verwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Haut- und Augenschutz. |
30.7.2030 |
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Charakterisierung des Wirkstoffs: Carvacrol (CAS-Nummer: 499-75-2) Thymol (CAS-Nummer: 89-83-8) d-Carvon (CAS-Nummer: 2244-16-8) Methylsalicylat (CAS-Nummer: 119-36-8) — L-Menthol (CAS-Nummer: 2216-51-8) |
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Analysemethode (1) Zur Bestimmung des Gehalts an Wirkstoffen: Gaschromatografie mit Flammenionisationsdetektor (GC-FID) |
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(1)
Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports |
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