02003D0467 — DE — 21.04.2021 — 048.001


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►B

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 23. Juni 2003

zur Feststellung des amtlich anerkannt tuberkulose-, brucellose- und rinderleukosefreien Status bestimmter Mitgliedstaaten und Regionen von Mitgliedstaaten in Bezug auf die Rinderbestände

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1925)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2003/467/EG)

(ABl. L 156, 25.6.2003, p.74)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021

L 131

78

16.4.2021

 
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