02008L0038 — DE — 25.12.2020 — 005.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

RICHTLINIE 2008/38/EG DER KOMMISSION

vom 5. März 2008

mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

(Text von Bedeutung für den EWR)

(kodifizierte Fassung)

(ABl. L 062, 6.3.2008, p.9)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020

L 67

1

5.3.2020

 
Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02008L0038-20141112