26.1.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 29/38 |
URTEIL DES GERICHTSHOFS
vom 5. Mai 2022
in der Rechtssache E-12/20
Telenor ASA und Telenor Norge AS gegen EFTA-Überwachungsbehörde
(Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde – Wettbewerb – Artikel 54 EWR – Marktabgrenzung – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Preis-Kosten-Schere)
(2023/C 29/03)
In der Rechtssache E-12/20, Telenor ASA und Telenor Norge AS gegen EFTA-Überwachungsbehörde – KLAGE auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 070/20/COL vom 29. Juni 2020 in Bezug auf ein Verfahren nach Artikel 54 des EWR-Abkommens, oder hilfsweise auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, oder hilfsweise auf Nichtigerklärung oder Ermäßigung der Geldbußen, die den Klägern in dieser Entscheidung auferlegt wurden – erließ der Gerichtshof, bestehend aus dem Präsidenten Páll Hreinsson sowie den Richtern Per Christiansen (Berichterstatter) und Nicole Kaiser (ad hoc) am 5. Mai 2022 ein Urteil mit folgendem Tenor:
Der Gerichtshof hat für Recht erkannt:
1. |
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. |
2. |
Telenor ASA und Telenor Norge AS tragen die der EFTA-Überwachungsbehörde entstandenen Kosten. |