5.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 333/8


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2017/C 333/06)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Datum des Beschlusses

:

13. Juli 2017

Fall-Nr.

:

80780

Nummer der Entscheidung

:

143/17/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Region(en)

:

Die drei Provinzen Nordland, Troms und Finnmark.

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Reiseveranstalter

Rechtsgrundlage

:

Von den Provinzen Nordland, Troms und Finnmark getroffene Haushaltsbeschlüsse.

Art der Maßnahme

:

Betriebsbeihilfen

Ziel

:

Das Ziel besteht darin, eine Entvölkerung der Provinzen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Fremdenverkehrsbranche zu verhindern, indem Reiseveranstalter von Charterflügen (d. h. nicht von Linienflügen) auf den Flughäfen in drei Provinzen Nordnorwegens unterstützt werden.

Form der Beihilfe

:

Betriebsbeihilfen

Mittelausstattung

:

10 Mio. NOK

Intensität

:

25 %

Dauer

:

Verlängerung vom 1.11.2017 bis 31.12.2020

Wirtschaftszweige

:

Reiseveranstalter mit Charterflügen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Die drei Provinzen Nordland, Troms und Finnmark.

Sonstige Angaben

:

 

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung befindet sich auf folgender Website der EFTA-Überwachungsbehörde:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/