24.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 473/23


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2022 — EAC/A09/2021

Programm Erasmus+

(2021/C 473/09)

1.   Einleitung und Beschreibung der Ziele

Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (1). Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2021–2027. Die Ziele des Programms Erasmus+ sind in Artikel 3 der Verordnung beschrieben.

2.   Maßnahmen

Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:

Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen:

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend

Jugendaktivitäten

DiscoverEU (Inklusion)

Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend

Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

Partnerschaften für eine Zusammenarbeit:

Kooperationspartnerschaften

Kleinere Partnerschaften

Exzellenzpartnerschaften:

Zentren der beruflichen Exzellenz

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

Erasmus-Mundus-Aktion

Innovationspartnerschaften:

Innovationsallianzen

Zukunftsorientierte Projekte

Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Bildung, Jugend und Sport

Nichtkommerzielle europäische Sportveranstaltungen

Leitaktion 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

Jean-Monnet-Maßnahmen:

Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung

Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung

3.   Förderfähigkeit

Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern, Jugendaktivitäten und DiscoverEU (Inklusion) beantragen.

Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen: (2)

die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete,

die mit dem Programm assoziierten Drittländer:

die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein und Norwegen,

die EU-Kandidatenländer: die Republik Türkei, die Republik Nordmazedonien und die Republik Serbien (3).

Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen.

Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2022 zu entnehmen.

4.   Budget und Projektlaufzeit

Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 3 179 Mio. EUR:

Allgemeine und berufliche Bildung:

EUR

2 813,11  Mio.

Jugend:

EUR

288,13 Mio.

Sport:

EUR

51,89 Mio.

Jean Monnet:

EUR

25,8 Mio.

Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung des Jahresarbeitsprogramms für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, das Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ und seine Änderungen regelmäßig aufzurufen, um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen:

https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_en

Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren;

maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.

Begünstigte dürfen Kosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit auf der Grundlage von Kosten je Einheit angeben, die gemäß dem Beschluss (2019) 2646 der Kommission genehmigt und festgelegt werden. Nähere Angaben zur Förderfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit von Freiwilligen geleisteter Arbeit sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.

5.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Für alle unten angegebenen Fristen gilt MEZ.

Leitaktion 1

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich im Bereich Hochschulbildung

23. Februar, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung

23. Februar, 12.00 Uhr

Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern

23. Februar, 12.00 Uhr

Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung

19. Oktober, 12.00 Uhr

Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend

19. Oktober, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

23. Februar, 12.00 Uhr

Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend

4. Oktober, 12.00 Uhr

DiscoverEU (Inklusion)

4. Oktober, 12.00 Uhr

Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend

20. September, 17.00 Uhr


Leitaktion 2

Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften

23. März, 12.00 Uhr

Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden

23. März, 17:00 Uhr

Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport

23. März, 17.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Jugend

23. März, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Jugend

4. Oktober, 12.00 Uhr

Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport

23. März, 17.00 Uhr

Zentren der beruflichen Exzellenz

7. September, 17.00 Uhr

Erasmus+-Lehrkräfteakademien

7. September, 17.00 Uhr

Erasmus-Mundus-Aktion

16. Februar, 17.00 Uhr

Innovationsallianzen

15. September, 17.00 Uhr

Zukunftsorientierte Projekte

15. März, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung

17. Februar, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Bildung

31. März, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend

7. April, 17.00 Uhr

Kapazitätsaufbau im Bereich Sport

7. April, 17.00 Uhr

Nichtkommerzielle europäische Sportveranstaltungen

23. März, 17.00 Uhr


Leitaktion 3

„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint)

22. März, 17.00 Uhr


Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze

1. März, 17.00 Uhr

 

Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen.

6.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2022 zu entnehmen, abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de

Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.

(2)  Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.

(3)  Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.