24.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 473/23 |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2022 — EAC/A09/2021
Programm Erasmus+
(2021/C 473/09)
1. Einleitung und Beschreibung der Ziele
Grundlage für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (1). Das Programm Erasmus+ erstreckt sich auf den Zeitraum 2021–2027. Die Ziele des Programms Erasmus+ sind in Artikel 3 der Verordnung beschrieben.
2. Maßnahmen
Diese Aufforderung betrifft folgende Maßnahmen des Programms Erasmus+:
Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen:
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Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend |
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Jugendaktivitäten |
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DiscoverEU (Inklusion) |
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Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend |
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
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Partnerschaften für eine Zusammenarbeit:
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Exzellenzpartnerschaften:
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Innovationspartnerschaften:
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Kapazitätsaufbau in den Bereichen Hochschulbildung, berufliche Bildung, Jugend und Sport |
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Nichtkommerzielle europäische Sportveranstaltungen |
Leitaktion 3 – Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
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„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint) |
Jean-Monnet-Maßnahmen:
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Jean-Monnet-Maßnahme in der Hochschulbildung |
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Jean-Monnet-Maßnahme in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung |
3. Förderfähigkeit
Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen des Programms Erasmus+ Finanzierungsanträge stellen. Auch Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern, Jugendaktivitäten und DiscoverEU (Inklusion) beantragen.
Die folgenden Länder können in vollem Umfang an allen Maßnahmen des Programms Erasmus+ teilnehmen: (2)
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die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die überseeischen Länder und Gebiete, |
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die mit dem Programm assoziierten Drittländer:
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Bestimmte Maßnahmen des Programms Erasmus+ stehen zudem Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern offen.
Nähere Angaben zu den Teilnahmemodalitäten sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2022 zu entnehmen.
4. Budget und Projektlaufzeit
Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 3 179 Mio. EUR:
Allgemeine und berufliche Bildung: |
EUR |
2 813,11 Mio. |
Jugend: |
EUR |
288,13 Mio. |
Sport: |
EUR |
51,89 Mio. |
Jean Monnet: |
EUR |
25,8 Mio. |
Der für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtetat und seine Aufteilung sind vorläufig und können durch eine Änderung des Jahresarbeitsprogramms für Erasmus+ geändert werden. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, das Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ und seine Änderungen regelmäßig aufzurufen, um zu sehen, wie viele Mittel für die einzelnen von der Aufforderung betroffenen Maßnahmen zur Verfügung stehen:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/documents/annual-work-programmes_en
Die Höhe der gewährten Finanzhilfen und die Laufzeit der Projekte variieren;
maßgeblich sind Faktoren wie die Art des Projekts und die Anzahl der beteiligten Partner.
Begünstigte dürfen Kosten für die im Rahmen einer Maßnahme oder eines Arbeitsprogramms von Freiwilligen geleistete Arbeit auf der Grundlage von Kosten je Einheit angeben, die gemäß dem Beschluss (2019) 2646 der Kommission genehmigt und festgelegt werden. Nähere Angaben zur Förderfähigkeit von Kosten im Zusammenhang mit von Freiwilligen geleisteter Arbeit sind dem Erasmus+-Programmleitfaden zu entnehmen.
5. Frist für die Einreichung von Anträgen
Für alle unten angegebenen Fristen gilt MEZ.
Leitaktion 1 |
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Mobilität von Einzelpersonen im Bereich im Bereich Hochschulbildung |
23. Februar, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung |
23. Februar, 12.00 Uhr |
Internationale Mobilität unter Beteiligung von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern |
23. Februar, 12.00 Uhr |
Erasmus-Akkreditierungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Erwachsenenbildung |
19. Oktober, 12.00 Uhr |
Erasmus-Akkreditierung im Bereich Jugend |
19. Oktober, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
23. Februar, 12.00 Uhr |
Mobilität von Einzelpersonen im Bereich Jugend |
4. Oktober, 12.00 Uhr |
DiscoverEU (Inklusion) |
4. Oktober, 12.00 Uhr |
Virtuelle Austauschaktivitäten in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend |
20. September, 17.00 Uhr |
Leitaktion 2 |
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Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, mit Ausnahme der von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereichten Partnerschaften |
23. März, 12.00 Uhr |
Kooperationspartnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend, die von europäischen Nichtregierungsorganisationen eingereicht wurden |
23. März, 17:00 Uhr |
Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport |
23. März, 17.00 Uhr |
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Jugend |
23. März, 12.00 Uhr |
Kleinere Partnerschaften in den Bereichen Schulbildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Jugend |
4. Oktober, 12.00 Uhr |
Kleinere Partnerschaften im Bereich Sport |
23. März, 17.00 Uhr |
Zentren der beruflichen Exzellenz |
7. September, 17.00 Uhr |
Erasmus+-Lehrkräfteakademien |
7. September, 17.00 Uhr |
Erasmus-Mundus-Aktion |
16. Februar, 17.00 Uhr |
Innovationsallianzen |
15. September, 17.00 Uhr |
Zukunftsorientierte Projekte |
15. März, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung |
17. Februar, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich berufliche Bildung |
31. März, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend |
7. April, 17.00 Uhr |
Kapazitätsaufbau im Bereich Sport |
7. April, 17.00 Uhr |
Nichtkommerzielle europäische Sportveranstaltungen |
23. März, 17.00 Uhr |
Leitaktion 3 |
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„European Youth Together“ (Die europäische Jugend vereint) |
22. März, 17.00 Uhr |
Jean-Monnet-Maßnahmen und -Netze |
1. März, 17.00 Uhr |
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Nähere Angaben zur Einreichung der Anträge sind dem Programmleitfaden zu entnehmen. |
6. Ausführliche Informationen
Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einschließlich der Prioritäten, sind dem Erasmus+-Programmleitfaden 2022 zu entnehmen, abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/programme-guide_de
Der Programmleitfaden ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.
(1) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.
(2) Für Jean-Monnet-Aktivitäten können sich Einrichtungen aus der ganzen Welt bewerben.
(3) Vorbehaltlich der Unterzeichnung der bilateralen Assoziierungsabkommen.