28.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 150/7


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

GR/002/21

Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen für den Wert geistigen Eigentums und den durch Fälschungen und Produktpiraterie verursachten Schaden

(2021/C 150/04)

1.   Ziele und Beschreibung

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll das Bewusstsein für den Nutzen des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums und für den durch die Verletzung dieser Rechte verursachten Schaden geschärft werden, indem jungen Europäerinnen und Europäern die Bedeutung des geistigen Eigentums bei der Förderung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist deutlich gemacht wird. Ziel ist es, den Kenntnisstand zu verbessern und vorrangige Zielgruppen einzubeziehen, um die Achtung von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und so letztlich eine Verhaltensänderung bei den Menschen bewirken, sodass sie weniger gefälschte Waren kaufen und weniger auf digitale Inhalte aus illegalen Quellen zugreifen.

Die spezifischen Ziele der Aufforderung sind:

Verbesserung des Kenntnisstands über den Wert des geistigen Eigentums als Instrument zum Schutz von Kreativität und Innovation durch die Bereitstellung konkreter und objektiver Informationen über geistiges Eigentum in diesem Zusammenhang und durch eine stärkere Sensibilisierung für den durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verursachten Schaden;

Einbindung vorrangiger Zielgruppen in diese Themen, wobei entsprechende Möglichkeiten der Hebelwirkung genutzt werden sollen und insbesondere die Herangehensweise beachtet werden sollte, die die Zielgruppen erwarten, wenn sie auf diese Fragen angesprochen werden (d. h. nicht bevormundend, objektiv und neutral), mit dem Ziel, Verhaltensänderungen zu bewirken und den Reiz von gefälschte Waren und Produktpiraterie zu verringern.

Folgende Ergebnisse werden erwartet:

EU-Bürger und insbesondere prioritäre Zielgruppen, wie Kinder und Jugendliche in Schulen und im Tertiärbereich, bei schulischen und/oder außerschulischen Lernaktivitäten angemessen und zu akzeptablen Kosten, einschließlich durch die optimierte Nutzung digitaler Lösungen, zu erreichen. Es wird auch erwartet, derzeitige oder künftige Lehrkräfte/Fachleute/Jugendpädagogen sowie Verbraucher zu erreichen, wobei besonderes Augenmerk auf junge Verbraucher (zwischen 15 und 24 Jahren) gerichtet ist;

die Einbindung relevanter Partner und Multiplikatoren, wie Verbraucherverbänden, Influencern (z. B. Blogger und Künstler) und anderer relevanter Multiplikatoren, zu fördern, die die Zielgruppen über einen klar definierten Prozess erreichen können;

die Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit der Projektergebnisse zu gewährleisten.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 ist in zwei Teilbereiche gegliedert:

Teilbereich 1: Erreichen von Kindern, Jugendlichen und/oder Lehrkräften/künftigen Lehrkräften durch Bildungsmaßnahmen in akademischen und nicht akademischen Lernumgebungen.

Teilbereich 1 soll das Projekt „Geistiges Eigentum in der Bildung“, das derzeit für die kommenden fünf Jahre konzipiert wird, ergänzen und Synergien mit ihm schaffen.

(Mittelausstattung: 400 000 EUR. Höchstbetrag je Projekt: 60 000 EUR.)

Spezifikationen:

Anwendungsbereich: Bildungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Schule für Kinder im Alter von etwa 6 bis 18 Jahren, jedoch auch für Jugendliche in der Hochschulbildung und/oder für derzeitige oder künftige Fachkräfte im Bereich Bildung, die sich direkt mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen (Ausbildung der Ausbilder);

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen mit den neuen Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, die der Rat „Bildung“ am 22. Mai 2018 gebilligt hat, und mit dem neuen Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027), den die Europäische Kommission im September 2020 herausgegeben hat, in Einklang stehen und insbesondere der Bedeutung des geistigen Eigentums für die Förderung von Kreativität, Innovation und Unternehmertum Rechnung tragen.

offizielle Einbindung institutioneller Akteure, wie eines Bildungsministeriums oder anderer relevanter politischer Entscheidungsträger/Interessenträger, um das Programm zu genehmigen und zu verbreiten;

Einbindung von Lehrkräften und/oder wissenschaftlichen Sachverständigen in die Erarbeitung von Materialien oder Bildungsmaßnahmen;

nachgewiesene Erfahrung in der Entwicklung von Bildungsprogrammen oder -materialien für Schulen oder Universitäten durch den Antragsteller.

Teilbereich 2: Erreichen von Verbrauchern, insbesondere jungen Verbrauchern.

(Mittelausstattung: 600 000 EUR. Höchstbetrag je Projekt: 100 000 EUR.)

Spezifikationen:

Umfang: Sensibilisierungsmaßnahmen für Verbraucher, insbesondere junge Verbraucher;

Die Tätigkeiten müssen grenzüberschreitend sein und mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen (umzusetzen in mindestens drei Mitgliedstaaten).

Einbindung relevanter Hebel-Partner zur Verbreitung und Erreichung der Zielgruppen (Influencer wie Blogger oder Künstler und Multiplikatoren wie einschlägige Medien, Behörden, Verbraucherorganisationen usw.);

Originalität und moderne/kreative Ansätze werden dabei Vorrang haben, vor allem im digitalen Bereich.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel I des Leitfadens für Antragsteller.

2.   Förderfähigkeit

2.1   Förderfähige Antragsteller

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss es sich bei den Antragstellern um öffentliche oder private Einrichtungen handeln, die in einem der 27 Mitgliedstaaten seit mehr als zwei Jahren registriert sind. Öffentliche Einrichtungen, die vom EUIPO Mittel oder Unterstützung durch andere Finanzierungsmaßnahmen wie Kooperationsprogramme erhalten, die dieselben Ziele wie diese Aufforderung verfolgen, sind nicht förderfähig (z. B. nationale und regionale Ämter für geistiges Eigentum, internationale Organisationen).

2.2   Förderfähige Aktivitäten

Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 12 Monate.

Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowohl für Teilbereich 1 als auch für Teilbereich 2 finanzierten förderfähigen Aktivitäten umfassen Sensibilisierungsmaßnahmen gemäß Kapitel 1 Abschnitte 3 und 4 des Leitfadens für Antragsteller, einschließlich der folgenden nicht erschöpfenden Beispiele:

Aktivitäten in Medien und sozialen Medien;

Produktion und Verbreitung audiovisueller Materialien oder Veröffentlichungen;

Organisation von Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen oder Schulungsaktivitäten, die Teil des spezifischen Projekts sind;

Infotainment (Debatten, Bildungsprogramme für junge Menschen, Quizprogramme, Videospiele oder Musikprogramme usw.);

web-gestützte Instrumente, Aktivitäten, Lösungen usw.

Um förderfähig zu sein, müssen die Aktivitäten die folgenden Förderbedingungen erfüllen:

Teilbereich 1: Mittel zwischen 20 000 EUR und 60 000 EUR.

Teilbereich 2: Mittel zwischen 40 000 EUR und 100 000 EUR:

Darüber hinaus sollten für Teilbereich 2 in einem Vorschlag Aktivitäten vorgeschlagen werden, die in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten stattfinden.

Die folgenden Aktivitäten/Projekte sind nicht förderfähig:

Projekte, die sich nur oder vorwiegend mit individuellen Fördermitteln für die Teilnahme an oder die Vortragstätigkeit bei Workshops, Seminaren, Konferenzen und Kongressen oder anderen Veranstaltungen befassen;

Projekte, die nur oder überwiegend Einzelstipendien für ein Studium oder eine Ausbildung erhalten;

Antragsteller können für beide Teilbereiche einen Antrag stellen, jedoch nur einen Vorschlag pro Teilbereich einreichen. Folglich kann ihnen in einem oder beiden Teilbereichen eine Finanzhilfe gewährt werden.

Weitere Informationen sind Kapitel II des Leitfadens für Antragsteller zu entnehmen.

3.   Ausschlusskriterien und Auswahlkriterien

Antragsteller dürfen sich nicht in einer Situation befinden, die sie von der Teilnahme und/oder der Vergabe ausschließt, wie in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (1).

Antragsteller müssen finanziell und in operativer Hinsicht in der Lage sein, die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen über die zu erbringenden Nachweise sind Kapitel II des Leitfadens für Antragsteller zu entnehmen.

4.   Vergabekriterien

Die Vergabekriterien für die Bewertung der förderfähigen Vorschläge werden anhand folgender Gewichtung aus insgesamt 100 vergeben:

Kriterien

Mindestschwelle

Höchstpunktzahl

1-

Relevanz und allgemeine Bedeutung des Projekts

18

35

2-

Reichweite

25

50

3-

Methodik und Nachhaltigkeit

8

15

Insgesamt

51

100

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen die Vorschläge

insgesamt mindestens 51 Punkte, und

mindestens die Mindestpunktzahl jedes Kriteriums

Weitere Informationen sind Kapitel II des Leitfadens für Antragsteller zu entnehmen.

5.   Mittelausstattung

Für die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden insgesamt 1 000 000 EUR (Teilbereich 1: 400 000 EUR und Aktionsbereich 2: 600 000 EUR). Dieser Betrag wird auf zwei Jährlichkeiten des Haushaltsplans verteilt, und die Verfügbarkeit von Mitteln entsprechend dem Haushaltsplan 2022 hängt von der Feststellung des Haushaltsplans durch die Haushaltsbehörde des Amtes ab.

Die Mindest- und Höchstbeihilfe beträgt:

 

Programmbereich 1: 20 000 EUR bis 60 000 EUR

 

Programmbereich 2: 40 000 EUR bis 100 000 EUR

Das Amt behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Das Antragspaket kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: :https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/grants

Die Anträge sind unter Verwendung des Online-Antragsformulars (eForm) bis spätestens 8. Juni 2021 um 13.00 Uhr (Ortszeit) beim EUIPO einzureichen.

In anderer Form eingereichte Anträge sind nicht zulässig.

Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle verlangten und im elektronischen Antragsformular (eForm) aufgeführten Unterlagen vorgelegt werden.

Anträge, die nicht alle erforderlichen Anhänge enthalten und nicht fristgerecht eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen sind Kapitel IV des Leitfadens für Antragsteller zu entnehmen.

7.   Vollständige Angaben

Einzelheiten zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind den Leitlinien für Antragsteller zu entnehmen: Internetadresse: https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/grants

Die Anträge müssen sämtliche in den Leitlinien angegebenen Bedingungen erfüllen und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare gestellt werden.

8.   Kontaktangaben

Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die folgende zentrale E-Mail-Adresse:: grants@euipo.europa.eu


(1)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.