22.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 61/1


Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) der Direktion A („Ausgaben — operative Maßnahmen und Untersuchungen“) (Besoldungsgruppe AD14) — Belgien/Brüssel

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

COM/2021/10399

(2021/C 61 A/01)

 

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Die Bekämpfung von Betrug und anderen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen ist von zentraler Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des europäischen Projekts.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat einen dreifachen Auftrag: Es schützt die finanziellen Interessen der Europäischen Union durch die Untersuchung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen. Es untersucht außerdem schwerwiegende Handlungen von Mitgliedern und Bediensteten der EU-Organe und -Einrichtungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, die disziplinarisch oder strafrechtlich geahndet werden können. Darüber hinaus unterstützt es die EU-Organe, insbesondere die Europäische Kommission, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und Strategien zur Betrugsbekämpfung.

Das OLAF ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission, bei der Durchführung von Untersuchungen jedoch rechtlich unabhängig. Die Wahrnehmung dieser Untersuchungsbefugnisse wird von einem Überwachungsausschuss kontrolliert, der sich aus fünf unabhängigen, nicht bei der Europäischen Kommission tätigen Personen zusammensetzt.

Die operativen Direktionen des OLAF sind für die Untersuchungen zuständig und werden vom Wissenszentrum und der Direktion „Allgemeine Angelegenheiten“, die für die Verwaltung des OLAF zuständig ist, unterstützt.

Die OLAF-Direktion A („Ausgaben — operative Maßnahmen und Untersuchungen“) schützt die finanziellen Interessen und den Ruf der EU, indem sie administrative Untersuchungen und Maßnahmen zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten Betrugs- und Korruptionsdelikten sowie sonstigen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten durchführt.

Die Direktion besteht aus fünf Referaten mit insgesamt ca. 100 Beamten und sonstigen Bediensteten, bei denen es sich überwiegend um spezialisierte Untersuchungsbeauftragte mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund handelt, darunter ehemalige Staatsanwälte, Polizeibeamte und Rechnungsprüfer.

Das Referat A.1 führt interne Untersuchungen in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union durch, die durch die Verträge oder auf der Grundlage der EU-Verträge geschaffen wurden. Das Referat A.2 geht Hinweisen auf rechtswidrige Handlungen im Bereich der direkten Ausgaben der Europäischen Kommission, der Exekutivagenturen der EU, der dezentralen Agenturen der EU, des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und der Gemeinsamen Unternehmen sowie im Bereich der Verwaltungsausgaben der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU nach. Die Referate A.3, A.4 und A.5 führen Untersuchungen und operative Maßnahmen auf dem Gebiet der EU-Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und anderer Fonds mit geteilter Mittelverwaltung durch. Diese drei Referate sind zudem für Maßnahmen im Bereich Heranführungshilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums und auf dem Gebiet der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen (potenziellen) Kandidatenländern und den Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) zuständig.

Außerdem verfolgt die Direktion die Fortschritte bei der Umsetzung der vom OLAF abgegebenen Empfehlungen für finanzielle, justizielle und disziplinarische Folgemaßnahmen zu den betreffenden Fällen und erfasst die Ergebnisse der von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ergriffenen Maßnahmen.

Der Direktor hat seinen Sitz in Brüssel und arbeitet eng mit dem stellvertretenden Generaldirektor des OLAF unter der Gesamtaufsicht des OLAF-Generaldirektors zusammen.

Der Rechtsrahmen für die Ziele, die Aufgaben und die Funktionsweise des OLAF ist in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) festgelegt. Weitere Informationen über das OLAF und seinen Organisationsplan finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/departments/european-anti-fraud-office_de.

Stellenprofil

Ausgeschrieben ist die Stelle des Direktors, der für die allgemeine strategische Ausrichtung und die ordnungsgemäße Verwaltung der Ressourcen der Direktion im Einklang mit dem Auftrag und dem jährlichen Arbeitsprogramm des OLAF zuständig ist.

Der Direktor kommt unter der Aufsicht des Generaldirektors und des stellvertretenden Generaldirektors folgenden Aufgaben nach:

Beaufsichtigung der Untersuchungen, die zur Annahme von Abschlussberichten und etwaigen Empfehlungen führen, welche an die zuständigen Stellen der EU-Organe zwecks möglicher Weiterverfolgung, finanzieller (Wieder-)einziehungen, administrativer und/oder disziplinarischer Folgemaßnahmen und — falls angebracht — zur möglichen strafrechtlichen Verfolgung an die Justizbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet werden,

Konzipierung und Umsetzung der Untersuchungsstrategie des OLAF für die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen widerrechtlichen Handlungen in den Zuständigkeitsbereichen der Direktion,

Sicherstellung einer wirksamen Planung und Leitung der Tätigkeiten der Direktion (Gewährleistung der Qualitätsstandards, Überwachung von Fristen, Arbeitsabläufe, Fortschritte bei der Erreichung der Ziele),

Beaufsichtigung der Arbeit der Referatsleiter und Kontrolle der Leistung der Direktion,

Sicherstellung einer wirksamen Planung, Umsetzung und Verwaltung der personellen und finanziellen Ressourcen der Direktion sowie ihrer wirksamen Aufteilung auf die einzelnen Referate in Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Generaldirektor.

Hauptherausforderung ist die Weiterentwicklung der operativen Tätigkeiten des OLAF — insbesondere in Bezug auf Bereiche mit höherem Risiko — in einem sich wandelnden Umfeld unter Berücksichtigung der laufenden Neuausrichtung der EU-Ausgaben, die neue Betrugsmuster hervorrufen wird. Die Bewältigung dieser Herausforderung erfordert wirksame Untersuchungen und den Aufbau einer dauerhaften Zusammenarbeit mit den EU-Organen und -Einrichtungen, den nationalen Behörden und den internationalen Partnern.

Anforderungsprofil

Der ideale Bewerber muss über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Kriterien erfüllen:

Persönliche Qualitäten

nachgewiesene Fähigkeit zur Planung und Prioritätensetzung,

nachgewiesene Fähigkeit zur Kontaktknüpfung und zur wirksamen Zusammenarbeit innerhalb des OLAF und der Dienststellen der Kommission sowie mit anderen EU-Organen und Partnern des OLAF in den Mitgliedstaaten, Drittländern und internationalen Organisationen,

Fähigkeit zur zielführenden Gesprächsführung mit hochrangigen internen und externen Interessenträgern,

Belastbarkeit bei erhöhtem Arbeitsdruck,

Fähigkeit, absolut diskret zu arbeiten, und sicheres situationsbezogenes Urteilsvermögen in Angelegenheiten, in denen es um sensible Informationen geht.

Fachkenntnisse und Erfahrung

umfassende Berufserfahrung auf Führungsebene in der Durchführung von Untersuchungen,

sehr gutes Verständnis der Untersuchungsabläufe in Betrugsbekämpfungsfällen und der Mechanismen, die ihre Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit gewährleisten sollen,

sehr gute Kenntnisse und praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen,

gute Kenntnisse hinsichtlich Rolle, Auftrag und Zuständigkeiten des OLAF sowie des Kontexts der Tätigkeit des OLAF;

nachgewiesene Sachkenntnis oder Erfahrung in einer leitenden Position im Justizbereich oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Untersuchungen wären von Vorteil; internationale Erfahrung gilt als Vorteil;

gute allgemeine Kenntnis des institutionellen und rechtlichen Rahmens der Europäischen Union sowie der Arbeitsweise der Europäischen Kommission wäre von Vorteil.

Managementkompetenzen

Fähigkeit zur Leitung einer komplexen Organisation in einem multidisziplinären und multikulturellen Umfeld,

nachgewiesene Führungsqualitäten und Fähigkeit zur Anleitung und Motivierung von erfahrenen Ermittlern und Verwaltungsfachkräften mit sehr unterschiedlichen beruflichen Werdegängen und Erfahrungen,

sehr gute Fähigkeit zur effizienten Verwaltung von Prioritäten und Zielen und zur flexiblen Arbeit in Bezug auf die Verteilung der Ressourcen (Personal und Finanzen) auf die einzelnen Referate sowie zur Leitung der Direktion in einer strategischen Perspektive,

ausgeprägte analytische Fähigkeiten einschließlich der Fähigkeit, strategische Ziele zu entwickeln und zu generieren, diese in praktische Handlungsvorschläge umzusetzen und organisatorische und operative Probleme zu lösen.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber müssen Folgendes nachweisen:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Erfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Die Bewerber müssen nach dem Hochschulabschluss mindestens 15 Jahre Berufserfahrung (2) auf einer Ebene, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind, erworben haben. Davon müssen mindestens 5 Jahre in einem mit dem Dienstposten in Zusammenhang stehenden Bereich erlangt worden sein.

Managementerfahrung: Die Bewerber müssen nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer höheren politischen Position oder Beratungsposition (3) in einem für diese Stelle relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (4) und über ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersbeschränkung: Bewerber(innen) dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamte und Beamtinnen der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts (5)).

Auswahl und Ernennung

Der Direktor/Die Direktorin wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe Compilation Document on Senior Officials Policy (6) (nur in englischer Sprache)).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft die Zulässigkeit der Bewerber und ermittelt jene, deren Anforderungsprofil den oben genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an die Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Dieser Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Die eingeladenen Bewerber nehmen an einem ganztägigen, von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Direktors geeigneten Bewerber(innen).

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber(innen) werden dann zu einem Gespräch mit dem für das OLAF zuständigen Kommissionsmitglied eingeladen.

Nach diesen Gesprächen trifft die Europäische Kommission die Ernennungsentscheidung.

Der ausgewählte Bewerber/die ausgewählte Bewerberin muss etwaigen Verpflichtungen aus den für ihn/sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, den sittlichen Anforderungen für die Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit genügen und die dafür erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Der ausgewählte Bewerber/die ausgewählte Bewerberin muss sich im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung seiner/ihrer nationalen Sicherheitsbehörde befinden oder in der Lage sein, eine solche zu erhalten. Die Bescheinigung wird per Verwaltungsentscheidung nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Bewerbers/der Bewerberin entsprechend den geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften erteilt und erlaubt den Zugang zu Verschlusssachen bis zu einem bestimmten Geheimhaltungsgrad. Das zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung notwendige Verfahren kann nur auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet werden, nicht aber durch den Bewerber/die Bewerberin selbst.

Bis der betreffende Mitgliedstaat die persönliche Sicherheitsermächtigung erteilt hat und das entsprechende Überprüfungsverfahren mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung durch die Direktion Sicherheit der Europäischen Kommission abgeschlossen ist, kann der Bewerber/die Bewerberin weder auf EU-Verschlusssachen (EU-VS), die mit dem Geheimhaltungsgrad CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder höher eingestuft wurden, zugreifen noch an Sitzungen teilnehmen, bei denen solche EU-VS erörtert werden.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber(innen) und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache statt (7).

Chancengleichheit

Die Kommission verfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 1d des Statuts das strategische Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Managementebenen bis zum Ende ihres derzeitigen Mandats zu erreichen, und verfolgt eine Politik der Chancengleichheit, die Anwendungen fördert, die zu mehr Vielfalt, Geschlechtergleichstellung und einer allgemeinen geografischen Ausgewogenheit beitragen könnten.

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut festgelegt.

Die Einstellung erfolgt als Beamter/Beamtin der Besoldungsgruppe AD 14. Der erfolgreiche Bewerber/Die erfolgreiche Bewerberin wird entsprechend seiner/ihrer Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 dieser Besoldungsgruppe eingestellt.

Die Bewerber(innen) werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Dienstort ist Brüssel (Belgien).

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss sich der/die künftige Direktor(in) in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, und alle Interessen angeben, die seine/ihre Unabhängigkeit gefährden könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihre Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf als PDF-Datei hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Ihr Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail mit einer Registrierungsnummer erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Stichtag

Bewerbungsschluss ist der 22. März 2021, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit; danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates (ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1).

(2)  Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie im Rahmen eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses gesammelt wurde, das als reale, echte und bezahlte Arbeit eines Arbeitnehmers (jede Art von Vertrag) oder Dienstleistungserbringers definiert war. Teilzeitarbeit wird anteilig auf der Grundlage des bescheinigten Prozentsatzes der geleisteten Vollzeitstunden angerechnet. Mutterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub wird berücksichtigt, falls dieser im Rahmen eines Arbeitsvertrags genommen wurde. Promotionen — auch unbezahlt — werden, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wurden, der Berufserfahrung gleichgestellt (maximal drei Jahre). Ein und derselbe Zeitraum kann nur einmal angerechnet werden.

(3)  Im Lebenslauf sollten sie für alle Jahre, in denen sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: (1) Bezeichnung der Managementpositionen und Zuständigkeitsbereiche, (2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter(innen), (3) Höhe des verwalteten Budgets, (4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen und 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(4)  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01958R0001-20130701&qid=1408533709461&from=EN

(5)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=de

(6)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(7)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(8)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).