18.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 352/15


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2019/C 352/15)

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Nationale Seite der von Malta neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Diese Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Malta

Anlass: Unesco-Weltkulturerbe — prähistorische Tempel Ta‘ Haġrat

Beschreibung des Münzmotivs: Auf der Münze sieht man Ta‘ Haġrat, einen prähistorischen Tempel in Mġarr, einem kleinen Dorf im Nordwesten Maltas. Der Tempel besteht aus zwei Strukturen. Die größte stammt aus der Zeit rund 3600-3200 Jahre v.Chr. Dieser Tempel hat einen monumentalen Türrahmen, sein markantestes Merkmal. Der Schriftzug „TA’HAĠRAT TEMPLES 3600-3000 BC“ steht über der Abbildung. Unten stehen der Name des Ausgabestaates „MALTA“ und das Ausgabejahr „2019“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 320 000

Ausgabedatum: Juli 2019


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).