12.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 196/22


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2018 — EAC/A01/2019

Europäisches Solidaritätskorps

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

(2019/C 196/09)

1.   Einleitung — Hintergrund

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stützt sich auf die Verordnung (EU) 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU (1) sowie auf das Jahresarbeitsprogramm 2018 für das Europäische Solidaritätskorps. Die Laufzeit des Europäischen Solidaritätskorps erstreckt sich über die Jahre 2018-2020. Das allgemeine Ziel und die besonderen Ziele des Programms sind in den Artikeln 3 und 4 der Verordnung beschrieben.

2.   Beschreibung

Bei der Maßnahme „Freiwilligenteams in prioritären Gebieten“ handelt es sich um groß angelegte Projekten zur Unterstützung der Aktivitäten von Freiwilligenteams mit dem Ziel, kurzfristig hochwirksame Maßnahmen durchzuführen, die gesellschaftliche Herausforderungen in auf EU-Ebene definierten Politikbereichen aufgreifen.

3.   Ziele und Prioritäten

Das Europäische Solidaritätskorps zielt darauf ab, Solidarität als Wert hauptsächlich durch Freiwilligenaktivität zu fördern, die Einbeziehung von jungen Menschen und Einrichtungen in leicht zugängliche solidarische Aktivitäten von hoher Qualität zu fördern, um zur Stärkung des Zusammenhalts, der Solidarität, der Demokratie und des Bürgersinns in Europa beizutragen und gleichzeitig auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und Gemeinschaften mit einem besonderem Schwerpunkt auf der Förderung der sozialen Inklusion zu stärken. Ebenso leistet es einen Beitrag zu der europäischen Zusammenarbeit, die für junge Menschen von Bedeutung ist.

Freiwilligenteams in prioritären Gebieten sollen insbesondere:

klar definierte, nicht befriedigte gesellschaftliche Bedürfnisse aufgreifen;

Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fördern;

den jungen Freiwilligen die Möglichkeit bieten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, die für ihre persönliche, bildungsbezogene, soziale und berufliche Entwicklung von Nutzen sind;

den Gemeinschaften, in denen die Aktivitäten ausgeübt werden, greifbare Vorteile bringen;

junge Menschen mit geringeren Chancen, darunter Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten, ansprechen;

kulturelle Vielfalt, den interkulturellen und religiösen Dialog, gemeinsame Werte wie Freiheit, Toleranz und Achtung der Menschenrechte sowie — im Falle von Projekten zur Steigerung der Medienkompetenz — kritisches Denken und den Initiativgeist junger Menschen fördern;

die Kapazitäten und die internationale Reichweite der teilnehmenden Organisationen stärken;

bei den Teilnehmern ein Bewusstsein und Verständnis für andere Kulturen und Länder schaffen; ihnen Chancen zur internationalen Vernetzung, zur aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und zur Entwicklung eines europäischen Bürgersinns und einer europäischen Identität eröffnen.

Die im Rahmen dieser Aufforderung eingereichten Vorschläge müssen nicht nur die oben genannten Ziele verfolgen, sondern auch eine oder mehrere der folgenden drei Prioritäten behandeln:

europäisches Kulturerbe;

Integration von Drittstaatsangehörigen (einschließlich Asylsuchenden und Flüchtlingen);

Mitarbeit an der Bewältigung von Umweltproblemen, darunter Katastrophenvorbeugung und -vorsorge sowie Wiederaufbau (ausgenommen Sofortmaßnahmen im Katastrophenfall).

Im Rahmen der Priorität „europäisches Kulturerbe“ könnten Wiederaufbauprojekte unterstützt werden, darunter z. B. die Kathedrale Notre-Dame de Paris.

4.   Förderfähige Antragsteller

Förderfähige Antragsteller sind öffentliche und private Organisationen, die innerhalb der Antragsfrist über eine gültige Akkreditierung für Erasmus+-Freiwilligenaktivitäten oder das Qualitätssiegel für Freiwilligenaktivität verfügen.

Zulässig sind ausschließlich Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Für britische Antragsteller: Bitte beachten Sie, dass die Förderfähigkeitskriterien während der gesamten Laufzeit der Finanzhilfe erfüllt sein müssen. Sollte das Vereinigte Königreich während dieser Laufzeit aus der EU austreten und keine Vereinbarung mit der EU geschlossen haben, die die weitere Förderfähigkeit britischer Antragsteller gewährleistet, erhalten Sie keine weiteren EU-Finanzhilfen mehr (wobei Sie, soweit möglich, weiter am Projekt beteiligt sind) oder müssen sich gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung aus dem Projekt zurückziehen.

5.   Förderfähige Aktivitäten und Projektdauer

Förderfähig sind folgende Arten von Aktivitäten:

Aktivitäten von Freiwilligenteams sind solidarische Aktivitäten, bei denen Teams mit Teilnehmern aus mindestens zwei verschiedenen Ländern während eines zwei Wochen bis zwei Monate dauernden Zeitraums gemeinsam freiwillig tätig sind. In Freiwilligenteams nehmen die Freiwilligen des Europäischen Solidaritätskorps während eines kurzen Zeitraums Aufgaben für ein Projekt wahr. Trotz ihrer kürzeren Dauer werden diese Aktivitäten sowohl für die Einzelnen als auch für die von diesem Dienst begünstigten Gemeinschaften von Nutzen sein.

Bei den vorbereitenden Planungsbesuchen handelt es sich um Vorbereitungsbesuche vor Beginn der Freiwilligenaktivität, die dazu dienen, durch die Erleichterung und Vorbereitung von Verwaltungsvereinbarungen hochwertige Aktivitäten zu gewährleisten, Vertrauen und Verständnis zu schaffen und eine solide Partnerschaft zwischen den beteiligten Organisationen und den betroffenen Personen aufzubauen.

Flankierende Aktivitäten sind relevante Nebentätigkeiten, die den Wert und die Ergebnisse des Projekts verstärken und seine Wirkung auf lokaler, regionaler und/oder europäischer Ebene intensivieren sollen. Diese flankierenden Aktivitäten sollen auch das Bewusstsein für den Wert von Freiwilligentätigkeiten für junge Menschen und für Gemeinschaften schärfen und die Anerkennung der von den Freiwilligen erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen stärken.

Die Projektlaufzeit muss zwischen 3 und 24 Monaten liegen.

6.   Budget

Das für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgesehene Gesamtbudget beläuft sich auf 1 018 325 EUR und basiert auf dem Jahresarbeitsprogramm 2018 für das Europäische Solidaritätskorps. Die Finanzhilfe der EU überschreitet keinesfalls 80 % der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts.

Die Agentur geht von der Finanzierung von neun Vorschlägen aus.

Die Agentur behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

7.   Einreichung der Anträge

Anträge müssen unter Verwendung eines Online-Antragsformulars (eForm) eingereicht werden. Die eForms sind auf Englisch, Französisch und Deutsch unter folgender Internet-Adresse abrufbar: http://eacea.ec.europa.eu/documents/eforms_en und müssen ordnungsgemäß in einer der Amtssprachen der EU ausgefüllt werden.

Der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag ist bis zum 19. September 2019 um 12.00 Uhr (Mittag, Brüsseler Zeit) online einzureichen.

8.   Ausführliche Informationen

Die genauen Bestimmungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden zu Freiwilligenteams in prioritären Gebieten zu entnehmen, abrufbar unter:

https://eacea.ec.europa.eu/european-solidarity-corps/funding_en

Der Leitfaden zu Freiwilligenteams in prioritären Gebieten ist fester Bestandteil dieser Aufforderung, und die darin enthaltenen Teilnahme- und Finanzierungsbestimmungen sind uneingeschränkt auf diese Aufforderung anwendbar.


(1)  ABl. L 250 vom 4.10.2018, S. 1.